Als Mobbing bezeichnete eine 45-jährige Wiesseerin gestern vor dem Miesbacher Amtsgericht die Art und Weise, wie ihre 39-jährige Arbeitskollegin mit ihr umgegangen sei. Beide arbeiteten gemeinsam im Landmann`s Biomarkt in der Sanktjohanserstraße, als es zwischen ihnen krachte. Sowohl verbal als auch körperlich.
Mit einem Einkaufswagen soll die 39-jährige Angeklagte die Wiesseerin am 13. September vergangenen Jahres regelrecht attackiert haben. „Die ganze Zeit hat sie rumgemotzt“, beginnt die 45-jährige Wiesseerin gestern vor dem Miesbacher Amtsgericht mit der Schilderung des Tathergangs.
Sie sei an der Kasse beschäftigt gewesen, als sie von der Angeklagten aufgefordert wurde, die Zeitungen, die an diesem Tag nicht verkauft worden waren, zu bündeln. „An diesem Tag waren das überdimensional viele Remittenten“, erklärt die Wiesseerin Amtsrichter Walter Leitner. Die Angeklagte sei damals aufgebracht gewesen und hätte die Wiesseerin angeschrien, sie habe das gefälligst neben ihrem Kassenablauf zu machen.
Einkaufswagen rammt Wadenbein
„Sie hat mich verbal beleidigt und als Volldeppen hingestellt“, erinnert sich die 45-Jährige. Bei so viel Aggressivität, die ihr entgegengebracht worden sei, hätte sie irgendwann „die Scheuklappen dicht gemacht“ und jede Antwort verweigert, erzählt sie weiter. Das wiederum hätte die Angeklagte wohl so sehr verärgert, dass sie wie „ein HB-Männchen ausgeflippt“ sei und ihr mit „voller Wucht“ den mit Zeitungspaketen beladenen Einkaufswagen von hinten ins rechte Wadenbein gerammt habe.
Ein faustgroßer Bluterguss sei die Folge gewesen. Sie hätte solche Schmerzen gehabt, sagt die 45-Jährige, dass ihr nach der Attacke die Tränen kamen. Deshalb sei sie sofort zum stellvertretenden Markleiter gehumpelt, um ihm das Hämatom zu zeigen. „Ja mei, des is halt amoi passiert“, soll seine einzige Reaktion gewesen sein. Da sie sich aber nicht mehr hätte konzentrieren können, sei sie nach Hause gegangen und habe einen Arzt aufgesucht.
Job weg – Wiesseerin fassungslos
Dieser hätte ihr geraten, Anzeige zu erstatten. Der als Zeuge geladene Polizist der Wiesseer Polizeiinspektion bezeugt später vor Gericht, dass optisch keine Prellung an der Wade erkennbar gewesen sei. „Ich habe das nicht aus Rachegelüsten getan, sondern weil Mobbing am Arbeitsplatz überhandnimmt“, verteidigt sich die 45-Jährige. Immerhin hätte sie zwei Tage lang Schmerzen gehabt. „Ich habe keine Lust auf Kampf. Ich bin doch keine Kämpferin. Wo sind wir denn? Im Wilden Westen?“
Der Gipfel aber sei der gewesen, dass ihr nach der Gerichtsladung der Job gekündigt wurde, fügt sie leicht aufgelöst hinzu. Dabei hätte sie doch erst Ende August vergangenen Jahres angefangen und auch die Probezeit überstanden. Richter Leitner hakt mehrmals nach, ob sie denn überhaupt gesehen hätte, dass die Angeklagte ihr den Einkaufswagen absichtlich in die Wade stieß? „Nein“, lautet die Antwort. Sie hätte ja hinten keine Augen, aber gespürt hätte sie es.
„Ich bin nicht aggressiv“
Außerdem gebe es eine Augenzeugin, so die Geschädigte weiter, die zur Tatzeit an der Obst- und Gemüsetheke stand und den Vorfall beobachtet hätte. Diese hatte sich gleich nach dem Vorfall bei der Marktleitung schriftlich über die Angeklagte beschwert. Während der Schilderung ihrer Ex-Kollegin schüttelt die Angeklagte immer wieder den Kopf. Ab und zu flüstert sie ihrem Anwalt etwas ins Ohr. Und gegenüber dem Gericht kontert Sie:
Ich bin bestimmt nicht aggressiv, aber meine Kollegin ist einfach empfindlich und verträgt keine Kritik.
Außerdem hätte ihre Kollegin immer für alles ewig gebraucht und Dinge, die man ihr aufgetragen habe, nicht umgesetzt. Als sie an besagtem Tag von ihrer Kollegin wissen wollte, was mit den restlichen Zeitungen sei und diese auf ihre Frage nicht reagierte, sondern ihr stattdessen demonstrativ den Rücken zudrehte, hätte sie den Packen mit fünf bis sechs Zeitungen in den Einkaufswagen geworfen und lediglich gesagt: Okay, dann mach deine Arbeit allein.“ Der Einkaufswagen hätte sich bei dieser Aktion allerdings nur minimal bewegt, versichert die Angeklagte.
Verhandlung wird verschoben
Es steht also Aussage gegen Aussage. Richter Leitner erklärt, man werde wohl die Augenzeugin zur Klärung des Tathergangs brauchen und schlägt eine Fortsetzung der Verhandlung vor. Der Einwand vom Anwalt der Angeklagten, den Fall einzustellen, wird sowohl vom Richter als auch vom Staatsanwalt abgelehnt. Auf jeden Fall läge hier entweder eine „fahrlässige“ oder „vorsätzliche“ Körperverletzung vor, so der Staatsanwalt. Außerdem gebe es bei der Angeklagten auch Vorstrafen.
Leitner beschließt, die Hauptverhandlung zu unterbrechen. Die Fortsetzung soll am 22. März stattfinden. Ein letztes Mal kommt die Angeklagte zu Wort: Sie will einen weiteren Zeugen für die nächste Verhandlung laden. Leitner bleibt gelassen: „Wenn Sie noch einen in petto haben, gerne. Es können alle Zeugen kommen, die nichts gesehen haben.“
SOCIAL MEDIA SEITEN