Ein 42-jähriger Gmunder soll sich in der Zeit von Ende August bis Anfang September vergangenen Jahres Zugriff auf das Amazon-Kundenkonto einer Deggendorferin verschafft haben. Online-Bestellungen im Wert von knapp 1000 Euro wurden so getätigt, aber nie bezahlt.
Die Ware – darunter DVDs, Legos, Playmobil, eine Luftmatratze – wurde an eine Berliner Packstation geliefert. Angeklagt wurde der 42-Jährige wegen Betruges in insgesamt sieben Fällen. Der Gmunder bestritt die Vorwürfe, sagte selbst aber nichts. Das Wort übernahm Verteidiger Frank Zahnert.
Mein Mandant hat ein Amazon-Konto, das auf seinen eigenen Namen läuft.
Zum Beweis übergab er Richter Walter Leitner die Auszüge mit den Online-Käufen, die der Angeklagte Mitte Juni 2016 getätigt hatte. Die Geschädigte kenne sein Mandant nicht, nahm der Anwalt gleich vorweg. Außerdem hätte er weder Kinder – in Anspielung auf die Bestellungen – noch einen Bezug nach Berlin. Wer die Email-Adresse der Deggendorferin abgeändert und Bestellungen in ihrem Namen getätigt hatte, blieb bis zum Ende der Verhandlung unklar.
Verdächtige IP-Adresse gehört dem Vater des Angeklagten
Ein Kriminalbeamter der Polizei Deggendorf, der als Zeuge geladen war, erklärte, man habe zwar die Lieferadresse in Berlin ausmachen, aber nicht feststellen können, wer die Ware dort abgeholt hat. Einziger Hinweis sei die Email-Adresse mit der dazugehörigen IP-Adresse gewesen. Anhand dieser hätte man Rückschlüsse auf den Gmunder gezogen. So hätte man ermittelt, dass die IP-Adresse auf den Vater des Angeklagten laufe. Und der wohnt mit dem 42-Jährigen im gleichen Haus.
Das Wlan-Netz wäre also da, stellte Zahnert fest. „Da kann sich jemand mit technischen Kenntnissen einfach einloggen.“ Sein Mandant jedenfalls besitze überhaupt keinen eigenen Internet-Anschluss. Ob der Zugriff allerdings tatsächlich vom Anschluss des Vaters aus erfolgt sei, könne er nicht sagen, so der Polizist. Es sei durchaus möglich, dass ein Fremder den Wlan-Zugang gehackt hat.
Verhandlung wird fortgesetzt
Der Angeklagte sei allerdings wegen ähnlicher Delikte bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Jetzt soll auf jeden Fall geklärt werden, wie die Geschädigte überhaupt mit ihrer Online-Anschrift in ihr Kundenkonto bei Amazon kommen konnte, wenn die Daten abgeändert wurden.
Da die Zeugin aber bei der gestrigen Verhandlung krankheitsbedingt fehlte, wird die Verhandlung nun mit ihr am 17. April um 12:30 Uhr fortgesetzt. „Die Beweislage ist doch sehr dürftig“, meinte Verteidiger Zahnert am Ende der Verhandlung und imitierte die Aussage des Polizisten: „Es könnte sein, dass mein Mandant schuldig ist, könnte aber auch nicht.“ Die Staatsanwältin nahm diese Bemerkung auf: „Das „könnte“ reicht uns auf jeden Fall aus.“
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