Eine Kundin, die zur Tatzeit an der Obst- und Gemüsetheke stand, soll beobachtet haben, wie eine 39-jährige Verkäuferin im Landmann‘s Biomarkt in Bad Wiessee ihrer Arbeitskollegin mit voller Wucht einen mit Zeitungspaketen beladenen Einkaufswagen ins Bein gefahren hat. Ein faustgroßer Bluterguss war die Folge.
Der Vorfall ereignete sich im September vergangenen Jahres. Im März dieses Jahres stand die 39-jährige Verkäuferin wegen gefährlicher Körperverletzung als Angeklagte vor dem Miesbacher Amtsgericht. Weil noch eine Kundin als Augenzeugin befragt werden sollte, wurde die Verhandlung vertagt (wir berichteten). Jetzt fand die Fortsetzung statt.
Das Urteil: eine Geldstrafe
Richter Walter Leitner versuchte zunächst herauszufinden, ob die Zeugin, eine 59-jährige Frau aus Rottach-Egern, an besagtem Tag überhaupt im Bioladen war. Denn das Zahlungssystem hatte wohl deren Kundenkarte nicht erfasst. Sie sei definitiv dort gewesen und hätte hinter einem Regal gestanden, schwor die Rottacherin. Zwar hätte sie den Vorfall nicht direkt beobachten können, so ihre Aussage vor Gericht, wohl aber hätte sie den Streit zwischen der Angeklagten und der Geschädigten mitgehört.
Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro. Zu Lasten legte er der Angeklagten deren zwei Vorstrafen – ebenfalls wegen Körperverletzung. Der Verteidiger hingegen plädierte für Freispruch, da er die Zeugin für unglaubwürdig hielt. Richter Leitner verurteilte die Angeklagte letztendlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 20 Euro.
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