Gmunder Dauercamper müssen zahlen

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen alle Tal-Gemeinden ihr Modell zur Zweitwohnungssteuer ändern. Nun haben auch die Gmunder als eine der letzten Kommunen die Besteuerung angeglichen. Dabei trifft es nicht nur die, die eine Wohnung haben.

Auch die Dauercamper in St. Quirin werden künftig zur Kasse gebeten.

Wie berichtet, kämpften die Gemeinden Bad Wiessee und Schliersee bis vor dem Bundesverwaltungsgericht für das Stufenmodell der Zweitwohnungssteuer. Allerdings ohne Erfolg: im Dezember 2017 kam das BVG zu dem Urteil, dass das siebenstufige Modell nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar wäre.

Damit mussten sowohl Bad Wiessee als auch Schliersee ihren Ansatz zur Besteuerung überarbeiten. Nun kam auch die Gemeinde Gmund auf der gestrigen Gemeinderatssitzung auf das Thema zu sprechen: „Das Modell von Bad Wiessee und Schliersee wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben“, so Neu-Bürgermeister Alfons Besel bei seiner ersten offiziellen Gemeinderatssitzung. Dabei betonte Besel, dass es ohne die Steuer kaum geht:

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Die Zweitwohnungssteuer dient dazu Einnahmeausfälle zu kompensieren. Wir nehmen damit rund 200.000 Euro pro Jahr ein. Und damit ist es ein Posten im Haushalt.

Man habe sich deshalb entschieden, das besagte Stufenmodell in ein lineares Modell umzuwandeln. Konkret bedeutet das: Der Steuerpflichtige wird künftig zwölf Prozent von der Netto-Jahres-Kaltmiete als Zweitwohnungssteuer abgeben. Man habe sich bei dem Entwurf an der Gemeindeordnung orientiert. “Das sollte also passen”.

Einziger Ausnahmefall: die Dauercamper in St. Quirin. Denn auch diese haben eine Art Dauerbleibe in der Gemeinde, nutzen damit die Infrastruktur, führen aber nichts an das Gmunder Rathaus ab. Damit soll nun Schluss sein. Auch die Camper sollen zukünftig 12 Prozent der Jahresstandgebühr bezahlen und sich damit solidarisch zeigen. Einstimmig befürwortete der Gmunder Gemeinderat die Änderung. Das neue Modell gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Alle Hintergründe zum Gerichtsverfahren über die Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.

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