Die Verhandlung gegen einen in Kreuth lebenden 36-jährigen Rumänen war für gestern auf 9:30 Uhr angesetzt. Im Alkoholrausch soll der Angeklagte am 21. November vergangenen Jahres nach einer verbalen Auseinandersetzung seiner Ehefrau ein Büschel Haare herausgerissen haben.
Als er daraufhin die Wohnung verließ, sperrte die Ehefrau die Tür zu und legte sich – zusammen mit den beiden Kindern – ins Bett. Über die verschlossene Tür war der Angeklagte bei seiner Rückkehr so wütend, dass er die Tür einschlug, seine Frau an den Haaren aus dem Bett zog und mit dem Kopf gegen einen Tisch schlug. Ein später durchgeführter Alkoholtest beim Angeklagten ergab 1,42 Promille.
Zwei Wiesseer Polizisten führen Angeklagten in Gerichtssaal
Gestern stand der 36-Jährige nun wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht. Nachdem er um 9.30 Uhr zuerst unentschuldigt gefehlt hatte, ordnete Richter Walter Leitner an, den Angeklagten vorführen zu lassen. Zweieinhalb Stunden später erschien der 36-Jährige dann in Begleitung von zwei Polizeibeamten der Polizeiinspektion Bad Wiessee. Diese hatten den Angeklagten direkt an seinem Arbeitsplatz angetroffen und festgenommen.
Laut Aussage der Beamten sei dieser „alkoholisiert“ gewesen. Doch das bestreitet der Angeklagte. Dann wird die Verhandlung fortgesetzt. Warum er denn heute früh nicht erschienen sei, will Richter Leitner von dem Angeklagten wissen. „Ich habe es nicht gewusst“, lautet dessen Antwort, die eine Dolmetscherin dem Gericht übersetzt.
Ehefrau auch im Gerichtssaal
Seine Frau hätte alle Papiere aufgeräumt, behauptet der 36-Jährige. Seit drei Tagen sei sie übrigens verschollen. „Einfach abgehauen ist sie mit den Kindern, ohne etwas zu sagen.“ Die Tür zum Sitzungssaal öffnet sich. Einer der beiden Wiesseer Polizeibeamten steckt seinen Kopf hindurch und erklärt, die Ehefrau des Angeklagten sitze vor der Tür. Richter Leitner lässt sie eintreten.
Wie sich herausstellt, ist sie vom Arbeitgeber ihres Mannes telefonisch darüber informiert worden, dass er von zwei Polizisten abgeholt wurde. Ob sie denn als Zeugin aussagen wolle? fragt Leitner. Sie weint. Ihr Mann würde nur schlagen, wenn er getrunken hat, übersetzt die Dolmetscherin die Antwort der Ehefrau. Zu dem Vorfall im November will sie sich nicht äußern. Sie darf den Gerichtssaal wieder verlassen.
Angeklagter: „Ich habe nichts zu sagen“
Leitner wendet sich dem Angeklagten zu und erklärt, dass dieser die gesamte Tat ja schon bei der Polizei gestanden habe. „Auch wenn Ihre Ehefrau die Aussage verweigert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass es zum Freispruch kommt.“ Weil aber die Polizeibeamtin, die sein Geständnis aufgenommen hat, heute erkrankt sei und nicht als Zeugin aussagen könne, dürfe er sich selbst zur Anklage äußern, so Leitner. Weigere er sich, müsste die Verhandlung verschoben werden.
„Ich habe nichts zu sagen“, erwidert der Angeklagte. Es tue ihm nur leid, dass er den Termin heute Morgen verpasst hat. Leitner nennt ihm den neuen Verhandlungstermin und drückt ihm einen Stift in die Hand. „Schreiben Sie sich den Termin auf. Einen Brief bekommen Sie nicht mehr. Sie müssen sich das merken.“ Die Dolmetscherin übersetzt. Der Angeklagte nickt.
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