Es ist die Geschichte einer langjährigen Fehde. Schon vor Jahrzehnten zog Hotelier Josef Lederer das erste Mal gegen die Gemeinde Bad Wiessee vor Gericht. Damals ging es um den Parkplatz an der ehemaligen Spielbank neben Lederers Hotel. Letztlich bekam er Recht, die Gemeinde baute eine neue Spielbank an anderer Stelle.
Doch vergessen habe die Gemeinde den Streit nie und deswegen den Verkauf des in die Jahre gekommenen Hotels sabotiert und so schließlich Lederer in den Ruin getrieben, so lautet die These des Hoteliers. Nicht verzeihen kann Lederer seither, dass er sein Hotel seinerzeit an RDR verkaufen musste um der Zwangsversteigerung zu entgehen. Das war 2011. Doch noch immer liegt er mit der Gemeinde über die Folgen des Verkaufs im Streit.
Ein letztes Mal vor Gericht?
Nun zerrt Lederer mit seinem ehemaligen Hotel die Behörden erneut vor Gericht. Dieses Mal geht es allerdings nicht um Parkplätze, Fremdenverkehrsabgaben oder eine Zwangsversteigerung. Es geht um eine beantragte Teilgenehmigung für das ehemals beste Haus am Platz. Josef Lederer hatte vor etlichen Jahren einen Antrag im Wiesseer Gemeinerat gestellt, einen Teil des damals noch ihm gehörenden Komplexes in Wohnungen umwandeln zu dürfen.
Wahrscheinlich wollte der Hotelier damit die eigene Kasse auffüllen, die durch Streits und das immer schlechter laufende Geschäft dezimiert war. Doch die Gemeinde schaltete auf stur und lehnte das Ansinnen Lederers ab. Nun ist die Sache zwischen Wiessee und dem streitbaren Hotelier ja nicht umsonst eine Fehde. Und so nahm Lederer die Absage nicht einfach so hin, sondern klagte gegen die Entscheidung. Zu einem Prozess kam es aus irgendwelchen Gründen am Ende doch nicht – bis jetzt.
Denn nach aktueller Einladung will sich das Verwaltungsgericht im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mit der Klage befassen. Und auch wenn das Haus Lederer gar nicht mehr gehört, sondern der Familie Strüngmann, so dürften sich am 9. Mai um 14:30 Uhr erneut Vertreter aus Bad Wiessee und des Freistaates Bayern sowie der streitbare Hotelier selber am ehemaligen Lederer einfinden. Ein Richter wird dann Recht sprechen. Und die Anwälte freuen sich – vielleicht das letzte Mal.
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