Pizzeria Rusticale: “Willkür wird nicht toleriert”

Wie geht es weiter rund um den Anbau an der Wiesseer Pizzeria Rusticale? Aktuell prüft das Landratsamt den Fall. Bis auf Weiteres läuft der Betrieb zwar weiter. Doch der neue Eigentümer des Gebäudes macht nicht nur den Restaurant-Beitreibern, sondern auch den Behörden Ärger.  

Verfahrene Situation für den Betreiber: Inzwischen verwehrt der Eigentümer den Gästen der Pizzeria die Parkplätze – durch eine Schranke.

Die Pizzeria Rusticale in der Münchner Straße in Bad Wiessee steht vor dem Aus. Grund dafür ist der neue Eigentümer der Immobilie. Das Gebäude wurde im vergangenen Jahr von der AFH Group München gekauft.

Die neuen Eigentümer kündigten der Familie Giorno zunächst fristlos. Doch der Betrieb geht zunächst weiter. Aber damit nicht genug. Die neuen Eigentümer verwehren mit einer Schranke und einem Schild den Gästen jeglichen Parkplatz. Diese sind gezwungen, irgendwo wild zu parken. “Die Parkplätze blockiert der Eigentümer fast schon mutwillig”, stellt Bauamtsleiter Helmut Köckeis klar. “Das geht nicht”. So sieht es jetzt auch der Sprecher des Landratsamts, Birger Nemitz: “Willkür wird nicht toleriert”. Die derzeitige Stellplatz-Situation müsse kontrolliert werden.

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Zudem hatte das Münchner “Multiservice-Unternehmen” in der Kfz-Branche ohne Bauantrag einen Wintergarten an die Pizzeria anbauen lassen. „Das Staatliche Bauamt stellte bei einer Baukontrolle an der Münchner Straße 31 in Bad Wiessee einen nicht genehmigten Anbau und eine Außentreppe fest. Beide Bauten sind genehmigungspflichtig“, erklärt Nemitz.

Gemeinderat verweigert Bauantrag

Daraufhin sei schriftlich per Bescheid am 18. Januar 2018 ein Baustopp vom Landratsamt erlassen worden. Der Bauherr hat diesem Bescheid nicht widersprochen. Das Amt habe deshalb ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. „Nach eigenen Angaben hat der Bauherr die Strafe für die Ordnungswidrigkeit bereits bezahlt“, so Nemitz.

Im Februar habe der Gemeinderat dann den nachträglichen Bauantrag verweigert. Der Hauptgrund hierfür waren die fehlenden Stellplätze. „Die Gemeinde hat bereits festgestellt, dass eine Abschlagszahlung für die fehlenden Stellplätze nicht möglich ist. Außerdem wurde ein Verstoß gegen die Ortsgestaltungssatzung festgestellt – der Baukörper ist insgesamt nicht passend zum Gesamtgebäude“, erklärt Nemitz weiter.

Jetzt prüft das Landratsamt den Fall. Falls die Pläne dem Bebauungsplan nicht entsprechen, werde man diese ebenfalls ablehnen. Am 26. März habe eine Ortsbegehung mit dem Bauherren, Vertretern der Gemeinde und vom Landratsamt Miesbach stattgefunden. „Dabei hat der Bauherr mitgeteilt, dass er die Mängel heilen könnte. Das Staatliche Bauamt hat ihm daraufhin eine Fristverlängerung von sechs Wochen eingeräumt. Im Bauamt liegt der Vorgang auf Wiedervorlage für Mitte Mai“, so der Pressesprecher. Baukontrollen würden “zeitnah” durchgeführt werden.

Sache zieht sich

Bis Mitte Mai hat der Bauherr also noch Zeit, sich zu äußern. Sollte er dann gegen einen ablehnenden Bescheid des Landratsamts klagen, wird sich die Sache wohl noch lange hinziehen. „Das Landratsamt wird erst tätig werden, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt“, so Nemitz.

Danach erfolgen diese Schritte: Die Beseitigung wird angeordnet. Bei Nicht-Beachtung werden ansteigende Zwangsgelder erlassen. Letztes Mittel ist dann, dass das Landratsamt Miesbach den Bau abreißen lässt und die vorgelegten Kosten dem Bauherren in Rechnung stellt. Noch ist aber völlig unklar, ob es zu diesen Schritten kommen wird.

Nemitz erklärt abschließend: “Momentan sieht die Situation konkret vor Ort so aus: Die Pizzeria wird weiter betrieben, der Bauherr hat den Pächtern aber gekündigt. Solange die Pizzeria betrieben wird, müssen die entsprechenden Stellplätze zur Verfügung stehen.” Tun sie aber nicht.

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