Die Immobile mit Wohn- und Geschäftshaus an der Münchner Straße 31 erwarb im vergangenen Jahr die AFH Group in München. Das Unternehmen, das in der Kfz-Branche unterwegs ist, kündigte der Familie Giorno ihre Trattoria im Februar zunächst fristlos. Nach Einsprüchen des Pächter-Anwalts läuft der Betrieb bisher weiter.
Klärung dürfte eine Verhandlung vor dem Landgericht München Anfang August bringen. Auch mit Baugenehmigungen nimmt es der im Internet ausgewiesene Geschäftsführer Mevlid A. offenbar nicht so genau. Ob dies eine Glasveranda an der Pizzeria ist, eine weitere Treppe zu einer zweiten Kellerbar oder die Sanierung des Wohnhauses mit Sattel- Pult- und Flachdächern. Für Bauamtsleiter Helmut Köckeis ist dies eine „unwürdige Baugestaltung, unbeeindruckt von behördlichen Vorschriften“.
Diese ignorierte Mevlid A. auch, als er der Pizzeria ihre Stellplätze verweigerte. Mit einer Schranke – und bei der zweiten Zufahrt mit einem Schild und mehreren Betonringen – verwehrte er Gästen der Trattoria Parkplätze. Bis das Landratsamt vergangene Woche einschritt und „Willkür nicht tolerierte“. Mit der Wirkung, dass der Eigentümer wenigstens die eingeschränkte Zufahrt zum Parkplatz wieder ermöglicht.
Noch aber vermitteln die geschlossene Schranke und vorhandene Betonringe den Eindruck, als würde es sich um einen eingeschränkten Gastronomie-Betrieb handeln. Mit Anzeigen versucht nun die Familie Giorno sich bei ihren Gästen für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Sie verweist außerdem darauf, dass ihr Betrieb uneingeschränkt weiterläuft.
Erneuter Baustopp
Uneingeschränkt im Visier des Landratsamts aber bleibt Mevlid A. Laut Pressesprecher Birger Nemitz „hat das Staatliche Bauamt Ende der vergangenen Woche eine weitere Baukontrolle durchgeführt“. Dabei sei festgestellt worden, dass der verhängte Baustopp bei dem Erweiterungsbau, der einem Wintergarten gleichen würde, eingehalten werde. Außerdem sei vereinbart worden, „dass die Betonringe, welche die Zufahrt zu den Parkplätzen verhindern, wieder abgebaut werden“.
Der Bauherr müsse dies durch übermittelte Fotos dokumentieren. Demnach gibt es hier für den Eigentümer noch Handlungsbedarf, da noch zwei Betonringe das Parken erschweren. „Eine der beiden Zufahrten war noch immer mit einer Schranke verschlossen, was aber nicht erheblich war, da die andere Zufahrt nutzbar ist“, urteilt Nemitz. „Wir erwarten bis Mitte des Monats einen schriftlichen Beleg des Bauherrn, wie er die notwendige Anzahl von Stellplätzen nachweisen will. 26 Plätze werden gebraucht, bis jetzt sind es nur 19“.
Doch auch die Bauarbeiten am Wohngebäude und am Balkon werden kritisch gesehen. „Diese sind vom Bauherrn als reine Sanierungsarbeiten deklariert worden, die insofern genehmigungsfrei wären. Allerdings wurde festgestellt, dass durch Deckenöffnungen und Eingriffe in die Statik genehmigungspflichtige Eingriffe vorgenommen wurden“. Die Mitarbeiterin des Landratsamts habe daraufhin einen „sofortigen Baustopp“ mündlich verhängt. Mittlerweile würde dieser auch schriftlich vorliegen. Mit Baustopps kennt sich Mevlid A. inzwischen aus. Im Januar bekam er den ersten. Nach der Zahlung einer Ordnungswidrigkeit machte er dennoch ohne Genehmigungen weiter.
SOCIAL MEDIA SEITEN