Kein Boot zur Kontrolle auf dem Tegernsee

Um die ständigen Verstöße in den Schutzzonen ahnden zu können, braucht ein Naturschutzwächter wie der Gmunder Andreas Ihl ein Boot. Doch er hat keines. Die Seenverwaltung rückt ihres nicht raus.

Ein Beispiel von vielen, wie wenig Rücksicht auf die mit gelben Bojen markierten Schutzzonen Rücksicht genommen wird / Foto: K. Wiendl

Seine Aufgabe wäre es eigentlich, nicht nur allgemeine Aufklärungsarbeit zu leisten. Laut untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes soll Ihl auch „Rechtsvorschriften im Naturschutz überwachen und Verstöße verfolgen und ahnden“. Ihls Vorgänger konnte das noch, er hatte ein Boot.

So kann sein Nachfolger nur vom Ufer aus zusehen, wie die Schutzzonen der Tegernseeschutzordnung regelmäßig missachtet werden. Gerade jetzt in der Ferienzeit ist dies verstärkt zu beobachten. So ankern in den mit gelben Bojen markierten Zonen Segelboote und die Insassen hopsen ins Wasser.

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Sehr beliebt ist auch das Durchkreuzen der Sperrzonen um die Ringseeinsel, einem Rückzugsgebiet für brütende Wasservögel. Ob Stand-up-Paddler zu Hauf oder Elektroboote, niemand kümmern Bojen und Warnhinweise. Ihls Aufgabe wäre es eigentlich, bei der „Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.

Denn dabei wurde auch die Besatzung des Polizeiboots so gut wie nie tätig. Eigentlich ihre Aufgabe. Auch ein Schreiben von Friedrich Joachim an den Grünen-Landrat vor einem Jahr änderte bislang noch nichts. Wolfgang Rzehak wurde „dringend“ gebeten, sich des Problems anzunehmen, „damit das Amt wirkungsvoll ausgeübt werden kann“.

Seenverwaltung hält nichts von Kontrolle

Auch Nachfrage teilt nun Rzehaks Pressesprecher Birger Nemitz mit, dass für die Kontrolle der Schilfzonen in der Vergangenheit das Boot der Seenverwaltung (Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen) verwendet wurde. „Die Seenverwaltung hat aber von einer Kooperation Abstand genommen. Dass Andreas Ihl derzeit keinen Zugang zu einem Boot hat, liegt an dieser Haltung der Seenverwaltung“.

Das Landratsamt Miesbach versuche mit der Seenverwaltung eine Einigung wegen der gemeinsamen Nutzung des Bootes zu erzielen. Es wäre auch zu einer Kostenbeteiligung für den Unterhalt des Bootes bereit. Auch das Wasserwirtschaftsamt sei bereits wegen der Mitbenutzung eines Bootes kontaktiert worden. Doch habe sich leider herausgestellt, „dass deren Boote sich nicht für unsere Zwecke eignen“, so Nemitz.

Obwohl das Segelboot in der Schutzzone eines Schilfgürtels liegt, unternahm auch die vorbeifahrende Wasserwacht nichts.

Doch aus Kostengründen komme ein eigenes Boot des Landratsamtes „nicht in Betracht“. Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Steuermitteln sei es nicht vertretbar, wenn der Freistaat einmal in Form der Seenverwaltung und dann in Form der unteren Naturschutzbehörde, jeweils separat Boote anschaffe und unterhalte. „Diese Boote liegen im Jahreszyklus die meiste Zeit ungenutzt im Schuppen. Kontrollen der unteren Naturschutzbehörde finden von Landseite aus statt“, erklärt Nemitz.

So können Umweltfrevler weiterhin unbelangt in die Schutzzonen eindringen, nur weil zur Kontrolle ein Boot fehlt. Der Naturschutz erweist sich wieder einmal als zahnloser Papiertiger.

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