Schwarzfahrerin aus Schusseligkeit

Sie hatte eine Bahncard, aber scheinbar keinen Platz in der Hosentasche. Pech für eine Schülerin aus Rottach-Egern. Denn das spielte bei der Fahrkartenkontrolle keine Rolle.

Der Fall einer Schülerin, die ohne ihr Bahnticket unterwegs war, wurde heute im Amtsgericht Miesbach verhandelt. / Archivbild

Weil sie mehrmals ihre Fahrkarte im Zug nicht dabei hatte, wurde die zum Tatzeitpunkt 17-jährige Schülerin aus Rottach-Egern angezeigt. Heute musste sie sich vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Zwei Zeugen waren geladen.

Als die Angeklagte ohne Umschweife die Taten zugab, schickte Richter Klaus-Jürgen Schmid die beiden ungehört nach Hause. „Es war reine Schusseligkeit“, begründete die Schülerin die Tatsache, dass sie Anfang des Jahres insgesamt viermal ohne Fahrschein erwischt worden war. Geld habe sie ja gehabt.

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Sozialstunden oder Geldstrafe?

Schmid verlas die drei Einträge der Angeklagten im Bundeszentralregister: Einmal ging es um Diebstahl, einmal um Sachbeschädigung. Die Schülerin sei auch in regelmäßiger, therapeutischer Behandlung gewesen, lässt der Sozialarbeiter von der Jugendgerichtshilfe den Richter wissen. Probleme mit Drogen gab es auch das ein oder andere Mal. „Weshalb waren Sie in Behandlung?“ richtet sich Schmid an die Angeklagte. „Wegen der Psyche“, so ihre Antwort.

Der Sozialarbeiter fährt fort, es habe „keine Motivation“ für die Angeklagte gegeben, „sich zu bereichern“. Es habe „Phasen gegegeben, wo sie aktiver und auffälliger“ gewesen sei. Zudem würden ja keine Zweifel an den Straftaten bestehen. Es wäre deshalb zu überlegen, ob es überhaupt eine weitere Strafe braucht, wo doch parallel zu diesem Verfahren ein weiteres laufe. Er schlägt vor, die Angeklagte mit „Sozialleistungen“ zu bestrafen.

Mutter der Angeklagten im Gerichtssaal

Schmid wendet sich an die Mutter der Angeklagten, die das Verfahren im Zuschauerraum mitverfolgt hat. „Meine Tochter hat die Bahncard bekommen. Es ist deshalb ärgerlich, wenn sie diese öfter vergessen hat“. Es sei zwar traurig, so die Mutter, aber sie hoffe, dass ihre Tochter daraus lerne.

Die Staatsanwältin will nicht so recht an die Schusseligkeit der Angeklagten glauben. „Sie hatten die Fahrkarte nicht dabei“, legt sie die Fakten noch einmal dar. „Wenn ich eine Bahncard hätte, dann wäre die bei mir im Portemonnaie“. Aus diesem Grund plädiert sie dafür, die Angeklagte wegen „Erschleichen von Leistungen“ zu bestrafen. Nicht mit einer Geldstrafe, weil die Schülerin keine eigenen Einnahmen hat, aber doch mit Sozialstunden.

Richter Schmid verurteilt die Angeklagte letztendlich zu 16 Sozialstunden, die sie binnen zwei Monaten abzuleisten hat. Außerdem muss sich die Angeklagte einem vierteljährlichen „Drogenscreening“, also einer Überwachung ihres Drogenkonsums, unterziehen. „Wenn Sie das alles nicht machen“, warnt Schmid, „gibt’s Arrest“.

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