Das blaue Schild an der Prinz-Karl-Allee sollte eigentlich Hinweis genug sein. Zu sehen ist ein Erwachsener mit einem Ball spielenden Kind sowie ein Auto und ein Haus. Es handelt sich bei dieser Straße in Tegernsee nahe der Grundschule und dem St. Quirinus Kindergarten um einen verkehrsberuhigten Bereich – auch Spielstraße genannt.
Hier gelten eigentlich besondere Verkehrsregeln. Laut Straßenverkehrsordnung dienen solche verkehrsberuhigten Zonen dazu, um das Unfallrisiko zu minimieren. Sprich, Fußgänger – egal, ob Erwachsener oder Kind – haben Vorrang. Für Autofahrer bedeutet das in erster Linie, die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. „Die Schrittgeschwindigkeit bei einer Spielstraße soll maßgeblich dazu dienen, dass keine Kinder, die auf der Straße spielen, verletzt werden. Je langsamer Sie fahren, desto kürzer ist der Bremsweg“, heißt es im Deutschen Bußgeldkatalog.
Einfach rollen lassen
Stellt sich also die Frage, wie die Schrittgeschwindigkeit definiert ist – und hier wird es etwas knifflig, da ein Tacho in diesen Bereichen meist gar keine genauen Angaben liefert. Auch in der Straßenverkehrsordnung wird die Schrittgeschwindigkeit nicht durch eine genaue Angabe definiert. Geht man von der Rechtssprechung aus, handelt es sich beim Schritttempo um eine Geschwindigkeit von vier bis sieben Stundenkilometer.
„Grundsätzlich erreichen Sie das Schritttempo, indem Sie den ersten Gang einlegen, kurz Gas geben und das Kfz dann ‚rollen’ lassen“, heißt es weiter im Deutschen Bußgeldkatalog. Selbst wenn man ‚nur‘ 30 km/h in einer sogenannten Spielstraße fährt, drohen einem rund 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Doch diese Vorschriften scheinen laut einem TS-Leser vielen Autofahrern egal zu sein: „Die Anwohner und Kindergartenmütter kennen die Regeln einer Spielstraße anscheinend nicht. Es wird in einer nicht angemessenen Geschwindigkeit dort gefahren und einmal wäre dort sogar fast ein Kind angefahren worden.“
„Mir wurde der Vogel gezeigt“
Er selbst habe bereits versucht, einige Autofahrer auf die Geschwindigkeit aufmerksam zu machen, doch geholfen habe es nichts: „Mir wurde der Vogel gezeigt und nochmal extra Gas gegeben.“ In seiner Wut habe er daraufhin Anzeige bei der Wiesseer Polizei erstattet. „Ich habe der Polizei auch schon ein paarmal einen Wink gegeben, sie sollten doch dort mal kontrollieren.“ Doch geschehen sei bisher nichts:
Vielleicht muss erst wirklich was Schreckliches passieren und ein Kind angefahren werden, damit die Leute aufgerüttelt werden.
Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn hat in diesem Fall bisher keine Erfahrungen gemacht: „Ich habe von Rasern in der Prinz-Karl-Allee noch nichts mitbekommen.“ Wie er bestätigt, seien vor allem immer wieder Autofahrer, die versuchen über die Spielstraße an den See zu fahren, ein Problem gewesen. „Wir haben in der Folge weitere Sackgassen-Schilder angebracht.“
Hagn verspricht mehr Überwachung
Dennoch kenne auch er das Problem in solchen verkehrsberuhigten Straßen: „So manchem Fahrzeuglenker ist nicht bekannt, dass in Spielstraßen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und nicht frei geparkt werden darf.“ Ob ein Blitzer – wie es der TS-Leser vorschlägt – eingesetzt werden könne, muss aufgrund der kurzen Messstrecken geprüft werden. Dennoch verspricht Hagn abschließend:
Wir werden die Verkehrsüberwachung in diesem Bereich in der nächsten Zeit aber intensivieren und uns das Ergebnis ansehen.
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