Was sind Fördermittel?
Grundsätzlich sind öffentliche Fördermittel ein Instrument von Institutionen, mit denen wirtschaftliche Entwicklungen vorangetrieben werden. Es gibt Zuschüsse, Darlehen, öffentliche Beteiligungen und Bürgschaften. Zuschüsse sind Fördermittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung dafür ist, das Geld vollständig für das angegebene Vorhaben einzusetzen. Dabei handelt es sich allerdings immer um eine Teilfinanzierung, da aus öffentlichen Mitteln niemals vollständig finanziert wird.
Man spricht bei Zuschüssen auch von zweckgebundenen staatlichen Transferleistungen der Investition, die in der Regel auf fünf oder sieben Jahre angelegt ist. Darlehen als Form der Fremdfinanzierung müssen hingegen zurückgezahlt werden. Es handelt sich um kurz- oder mittelfristige Unternehmerkredite mit besonders günstigen Zinskonditionen. Die Laufzeit beträgt im Normalfall fünf Jahre und beinhaltet zinsfreie Zeiträume, tilgungsfreie Jahre und eine Zinsbindung. Darlehen können mit anderen Fördermitteln wie Zuschüssen kombiniert werden.
Öffentliche Bürgschaften wiederum sind eine Möglichkeit, Finanzierungsvorhaben von staatlicher Seite in Hinsicht auf das Kreditausfallrisiko absichern zu lassen. Eine öffentliche Institution wird damit bei Kreditausfall zum Gläubiger des jeweiligen Unternehmens. Deswegen handelt es sich bei diesem Fördermittel ebenfalls um eine Ergänzung zum Darlehen, da damit nur eine eventuell nicht ausreichende Kreditwürdigkeit von Unternehmen ausgeglichen wird. Öffentliche Beteiligungen schließlich erhöhen das Eigenkapital eines Unternehmens: Investoren beteiligen sich still oder offen am Unternehmen.
Bei einer stillen Beteiligung wird die Investition nicht offengelegt und der Investor ist nur am Unternehmensgewinn beteiligt, er hat kein Mitspracherecht. Bei offenen Beteiligungen hingegen wird der Investor zum Mitgesellschafter, da er am Stammkapital der Firma beteiligt ist.
Wo erhalten deutsche Unternehmen Fördermittel?
Die KfW-Bank ist Ansprechpartner in Bezug auf Förderprogramme für Mittelständler aller Bundesländer. Seit mehr als 50 Jahren werden von ihr Zuschüsse und Darlehen mit besonderen Konditionen angeboten, um Unternehmen bei Innovation und Ausbau oder Erweiterung zu unterstützen.
Darüber hinaus sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) relevante Anlaufstellen für förderfähige Finanzierungsvorhaben, unter anderem in den Bereichen Technologie, Gesundheit, Klimaschutz, Energie oder Tourismus. Weitere Informationen dazu stellt die Förderdatenbank des BMWI bereit.
Welche Fördermittel gibt es für Unternehmen in Bayern?
In Bayern sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technik, die IHK und die Förderbank Bayern (LfA) Hauptansprechpartner für etwaige Finanzierungsvorhaben. Sie gewähren Darlehen oder Beteiligungskapital und bieten ein umfangreiches Beratungsangebot an. Gefördert werden mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und Gastronomie.
Auch Freiberufler werden unterstützt. Es müssen in erster Linie die Voraussetzungen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) der EU-Kriterien erfüllt sein. Darüber hinaus hat jede Institution weitere individuelle Anforderungen.
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