„Die Aufwendungen müssen in einem Verhältnis zu den Gewinnen von Bauherrn stehen“, erklärte Vize-Bürgermeister Robert Huber (SPD) zuletzt im Gemeinderat. Auf dem Tisch lag ein Entwurf der Verwaltung für Gebühren zu Sondernutzungen öffentlichen Grunds durch Baufirmen. „Wir reden hier von ein paar hundert Euro und die haben sich womöglich ein paar Hundertausend Euro gespart, wenn sie die Baustellenabwicklung auf ihrer Fläche hätten machen müssen“, begründete Huber die Initiative gegen Wildwuchs auf den Straßen.
Die Idee dazu sei mit einem Antrag zur Baustelle am Lindenplatz auf dem Grund des ehemaligen Hauses Ursula gekommen, erklärte Geschäftsleiter Hilmar Danzinger die neue Gebührenordnung. Der Bauherr für das Wohn- und Geschäftshaus, die MW Eigenheimbau von Werner Wendler, will laut Danzinger eine mehrmonatige halbseitige Straßensperrung und die Freihausstraße ganztägig sperren.
Das Grundstück wird maximal bebaut und ein maximaler Gewinn erzielt.
Den Nachteil davon aber habe die Öffentlichkeit. „Der Private macht sich die Taschen voll und der Bürger muss mit seinem Kinderwagen auf die Straße ausweichen“. Oder ein Lastwagen aus dem Gewerbegebiet müsse „17 Ecken umfahren“, dass er auf die Bundesstraße kommt. „Das kann es nicht sein“, so Danzinger.
Bis zu 1.000 Euro am Tag werden fällig
Mit der neuen Satzung könnten die Unternehmer dazu gebracht werden, sich eine intelligente Baustelleneinrichtung zu überlegen. Dafür müsse man aber vorher wissen, wo der Kran hin soll, damit er nicht auf dem Bürgersteig stehe. „Das wollen wir nicht. Macht der Bauherr sich keine Gedanken, dann wird es richtig teuer“.
Hier gebe es auch keine Begrenzung. „Da sind wir nach Rücksprache mit dem Landratsamt relativ frei in der Gebührenwahl“. Eine halbseitige Straßensperrung bei Bauarbeiten kostet künftig 300 Euro pro Tag, bei einer Vollsperrung sind es 1.000 Euro. Bei der Aufstellung von Containern sind täglich bis zu 40 Euro zu zahlen.
Es gehe nicht nur um die Baustellen, sondern generell um die Nutzung von öffentlichem Raum. Jedoch für private, kirchliche und karitative Zwecke gebe es eine „komplette Gebührenbefreiung“. Außen vor seien die, die für ihren Umzug kurzzeitig Parkplätze benötigen. Verhindern will man jedoch laut Danzinger „die Gewinn-Maximierung Einzelner auf den Schultern der Allgemeinheit“.
Kein Rechtsanspruch auf Wildwuchs
Fritz Niedermaier (FWG) „reicht das nicht aus“, auch wenn es um 50.000 Euro Gebühr gehe. „Die Firmen sollen die Baustellen auf dem Grund einrichten, auf dem das Haus gebaut wird. Die benutzen die Straßen, als würden sie zum Grundstück gehören“. Ausnahmen jedoch müssten möglich sein. Wenn es nicht anders gehe, müsse man halt das Gebäude eine „Nummer kleiner“ bauen. Es könne auch nicht wie in diesem Winter sein, dass der Schnee auf die Straße geschoben werde. Dies gehöre in die Satzung und „knallhart umgesetzt“.
Klaudia Martini (SPD) verwies darauf „dass es keinen Rechtsanspruch auf Sondernutzung gegen Gebühr gibt“. Jedoch müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Bisher sei man bei der Auslegung der Sondernutzung „viel zu lieb“ gewesen. Doch das soll sich nun mit der neuen Verordnung ändern. Jetzt müssten der Antragsteller nachweisen, „dass wir ermessensfehlerhaft eine Baustelleneinrichtung verwehrt haben“. Dafür finde man „immer einen Grund“.
Nach Ansicht von Bauamtsleiter Helmut Köckeis sollten die Antragsteller „schon im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens darauf hingewiesen werden, dass sie keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen haben und ihn auch nicht bekommen werden“. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die neue Satzung.
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