Wie das Landratsamt heute mitteilt, ist Jochen Pagenberg als Anwohner und Kläger mit einer Klage im Eilverfahren im Zusammenhang mit den Renaturierungsmaßnahmen am Biotop Grünes Wasserl am Ringsee und der Errichtung einer Lagerhalle gescheitert.
„Das Verwaltungsgericht München hat einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurück gewiesen“, so Pressesprecher Birger Nemitz vom Landratsamt. Die Anwohner hatten den Freistaat Bayern wegen der Erteilung der Genehmigung verklagt. Die Richterin aber beziehe in ihrem Beschluss eine „deutliche Position“.
Landratsamt sieht „öffentliches Interesse“ an Splitt-Lagerhalle
Nach Jahren des Stillstands hatte das Landratsamt Miesbach für das Gebiet ein Gesamtkonzept mit einer „deutlichen Ausweitung des Biotops“ vorgelegt, so die Mitteilung. Der nördliche Uferbereich soll großflächig renaturiert werden. Hier sollen ökologisch wertvolle Flächen entstehen, die mal nass und mal trocken fallen. Aufgefülltes Gelände muss wieder abgegraben werden. Die bestehende Lagerfläche wird kartiert und eingegrenzt.
Außerdem soll außerhalb des Biotops, auf einem Teil des bisher als Lager- und Rangierfläche genutzten Gebiets, eine Lagerhalle für Erzeugnisse des benachbarten Kieswerks gebaut werden. Das öffentliche Interesse an dieser Halle, die die lokale Versorgung mit Kieswerkserzeugnissen verbessert, wurde erst im vergangenen Jahr bei einem Ortstermin von den Vertretern der örtlichen Gemeinden bestätigt. Vor laufenden Kameras versuchte Thomas Eichacker, Leiter der Umweltabteilung, zu erklären, dass die renaturierte Fläche fünfmal so groß sein werde, wie die verbaute.
Lagerhalle und Biotop
Für Pagenberg als unmittelbar betroffener Nachbarn war dies eine reine „Fantasiezahl“. Er sprach von einer unsäglichen Mär zur Zerstörung des Biotops. Die Berechnungen seines Architekten hätten statt einem Plus vielmehr ein Minus von 137 Quadratmetern ergeben. Auf der Fläche soll eine 23 mal 14 Meter große und 6,80 Meter Hohe Splitt-Lagerhalle errichtet werden. Die Genehmigung durch das Landratsamt liegt seit August vor. Dagegen klagte Pagenberg mit einem Eilrechtsschutz um einen Baustopp zu erreichen.
„Die Kläger hatten zusätzliche Lärmbelastungen befürchtet und dem Landratsamt eine mangelhafte Behandlung des Lärmschutzes vorgeworfen“, so die Miesbacher Behörde in der Pressemitteilung zur schriftlichen Begründung des Gerichts. „Die Fachstelle Technischer Umweltschutz stellte fest, dass die Verlegung der Zufahrt und die Errichtung der geschlossenen und fugendichten Halle wirksame Lärmschutzmaßnahmen für das (angrenzende) Wohnhaus seien.
Eine immissionsschutztechnische Bewertung hat also gerade stattgefunden.“ Zudem habe das Landratsamt mit mehreren Auflagen den Lärmschutz sichergestellt. Das Gericht teile zudem die Auffassung des Landratsamtes, durch die geschlossene Halle und einen Lärmschutzwall werde „die Lärmsituation für die Antragsteller gegenüber dem Status Quo – offener, nicht abgeschirmter Lagerplatz – erheblich verbessert.“ Die immissionsschutzrechtlichen Bedenken der Kläger seien „nach alledem nicht nachvollziehbar“.
„Kunst-Landschaft“
Laut Gericht würden die Kläger zudem behaupten, das Landratsamt habe den Hochwasserschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Zu viel Retentionsraum, also Überschwemmungsfläche, würde verloren gehen. „Das Gericht konnte dafür keine Anhaltspunkte erkennen. Durch das Gesamtkonzept werde”, so das Gericht, „im Zuge des Bauvorhabens ein Vielfaches dessen an Retentionsraum neu geschaffen, was durch das Bauvorhaben eingebüßt wird”. Das Landratsamt habe immer betont, dass die Fläche der neuen Aufschüttungen rund 100 Quadratmeter betrage.
Für Pagenberg wie Naturschützer ist dies eine „Kunst-Landschaft“ am Grünen Wasserl. Angela Brogsitter-Finck von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) beklagte zuletzt, dass hier “Landschafts-, Natur-, Biotop- und Gewässerschutz-Vorschriften in massiver Weise ausgehebelt werden“.
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