Geldstrafe oder Freispruch für Ex-Sparkassen-Manager?

Da sein Verfahren von der Hauptverhandlung vergangene Woche abgetrennt wurde, saß der Ex-Vorstand der Kreissparkasse (KSK) nur noch allein auf der Anklagebank des Landgerichts. Es versucht die zahlreichen Geldflüsse für allerlei Reisen, Geschenke und Wohltaten des ehemaligen Bankchefs Georg Bromme aufzuklären. Doch Böck war daran kaum beteiligt, wie der Prozess heute zeigte.

Hofft auf Freispruch, der Ex-Manager der KSK, Roland Böck / Foto: Thorsten Jordan

Es war der Tag der Plädoyers, in dem Verfahren mit eigenem Aktenzeichen. Es gehe bei Roland Böck nur noch um Untreue, so Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller. Für ihn spielten weder die Tatkomplexe Geschenke, Renovierung des Landratszimmers noch Brommes Beratervertrag bei der Strafverfolgung von Böck noch eine Rolle. „Die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten sind vorläufig eingestellt, weil die wegen dieser Taten zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht fällt“.

Für die Übernahme der Renovierungskosten des Landratsamts durch die Sparkasse sah Rohrmüller keine Mittäterschaft Böcks, weil dafür kein Vorstandsbeschluss gefasst worden sei. Und im Verwaltungsrat sei Böck nicht stimmberechtigt gewesen. Hier könne man keine Verantwortung Böcks feststellen. Auch mit Brommes Beratervertrag sei Böck nachvollziehbar „nicht befasst gewesen“, zumal er auch schon vorzeitig am 30. September 2011 aus seinem 5-Jahres-Vertrag ausgeschieden sei. Für diese Tatkomplexe beantragte der Strafverfolger einen Freispruch.

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Allein aus der Verwaltungsratsfahrt nach Wien 2011 will Rohrmüller als „zentralen Punkt“ Böck noch einen Strick drehen. Der Ausflug für 46.683 Euro mit Ehefrauen habe reinen Freizeitcharakter gehabt und kein Informationsprogramm. Böck habe zwar nicht die Reise ausschlagen können, aber er hätte laut Staatsanwalt die komplette Bezahlung durch die Sparkasse verhindern können. „Warum Wien und nicht Miesbach“, fragte Rohrmüller, „warum wurde kein Eigenbeitrag der Ehepartner geleistet“. Bei der „schlechten Geschäftslage“ der KSK sei doch ein 5-Sterne-Hotel „unverhältnismäßig“ gewesen. Böck habe durch seine Teilnahme an der Fahrt die Tat nur gefördert. Deshalb gehe die Staatsanwaltschaft von einem untergeordneten Vorwurf aus.

„Rechtswidrigkeit“ der Wien-Fahrt

Dennoch sei Böck der Beihilfe zur Untreue schuldig, weil er an der Fahrt teilgenommen habe. „Ihm hätte die Rechtswidrigkeit auffallen müssen, er nahm sie billigend in Kauf“, so der Ankläger. Dass es keine Beanstandungen solcher Reisen in den Jahresabschlüssen der Sparkasse mit Konsequenzen gegeben habe, sei zweitrangig. Die „Hauptverantwortlichen“ dieser Reise seien ohnehin Bromme und Ex-Landrat Jakob Kreidl als damaliger Vorsitzender des Verwaltungsrats. Da sich aber Böck geständig gezeigt habe, seien bei einem Urteil auch die berufsrechtlichen Folgen zu berücksichtigen. Deswegen hielt der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe zu 120 Tagessätzen mit je 150 Euro für angemessen. Außerdem müsse Böck seinen Anteil an den Prozesskosten tragen.

Der inzwischen 50-Jährige schilderte nochmals eindringlich, welches Klima unter Bromme in den Jahren 2009 und 2011 in der Miesbacher Zentrale herrschte. Dessen „extensive Ausgabenpolitik“ sei nicht auszuhalten gewesen. Dass er Differenzen mit dem Vorstandsvorsitzenden Bromme gehabt habe, sei noch „vornehm“ ausgedrückt. Da es dann zu einem „totalen Zerwürfnis“ mit Bromme gekommen sei, habe er, Böck, um eine vorzeitige Auflösung seines Vertrages gebeten.

„Denn es ist mir klar geworden, dass ich da schnell wieder weg muss“. Auch seine Vorgänger seien von Bromme „abserviert“ worden. Ab 1. Oktober 2011 sei Böck dann freigestellt und anschließend arbeitslos geworden. Nach einer Ausbildung bei der Bayerischen Landbank habe ihn dann die Sparkasse Landsberg-Dießen ab 1. August 2012 als Vorstand unter Vertrag genommen.

„Fairer“ Strafverfolger

Einer der beiden Anwälte Böcks, Prof. Eckhart Müller, würdigte gegenüber Staatsanwalt Rohrmüller, dass es von ihm „fair“ gewesen sei, bis auf die Wien-Fahrt alle anderen Tatkomplexe nicht mehr anzuklagen. „Sie haben mich nach dieser langen Beweisaufnahme überrascht, wie sie dies würdigen“, so der Strafverteidiger. Doch sein Mandant hätte es „schöner befunden“, wenn er für den Beratervertrag Brommes nicht auch angeklagt worden wäre. Schließlich sei dessen Arbeitsverhältnis schon beendet gewesen, als Brommes Vertrag in Kraft trat.

Relativieren wollte Müller aber die Wien-Fahrt des Verwaltungsrates. „Sie war mit einer siebenstündigen Sitzung keinesfalls eine reine Vergnügungsfahrt. Müller bemühte als Vergleich eine Sitzung der Staatsregierung auf der Zugspitze. „Wenn dort alle Ministerpräsidenten eine Sitzung abhalten, wird dort sehr intensiv gearbeitet“. Eine Freizeitveranstaltung sei dies sicher nicht.

Doch die Verwaltungsräte einer Sparkasse, die seit zig Jahren unbeanstandet an auswärtigen Sitzungen teilnehmen würden, „sollen sanktioniert werden“. Wenn die Sparkassenaufsicht dies schon nicht beanstandet habe, müssten doch diejenigen, die an solchen Reisen teilnehmen, keine Zweifel haben. Nirgends würden solche Fahrten beanstandet, doch Fälle gebe es genug, so Müller.

„Praxis des Verschweigens“

Wenn selbst die Regierung von Oberbayern über diese „Praxis des Verschweigens“ von Auffälligkeiten in Nebenberichten nicht informiert werde, „wieso soll denn der Angeklagte davon Kenntnis haben“. Zumal erst 2014 mit Auffliegen des Skandals der Angeklagte nachträglich davon erfahren habe, dass seine Teilnahme an der Fahrt zumindest fragwürdig gewesen sei.

Außerdem sei in einem Orientierungsrahmen für Sparkassen, der im April 2014 nach den Missständen in der Kreissparkasse erstellt wurde, eine Mitnahme von Begleitpersonen aus Repräsentationsgründen in „angemessenem Umfang auf Kosten der Sparkasse“ nach wie vor zulässig. Für seinen Mandanten Böck habe die Anordnung Brommes gegolten, dass die Mitnahme der Ehefrauen „dringend erwünscht“ war, um „repräsentativ“ mit ihnen auftreten zu können. Böck habe bei der Mitnahme seiner Ehefrau sein „ungutes Gefühl unterdrückt“.

Strafmaß am „untersten Rand“

Aber diese Hartnäckigkeit, mit der in diesem Fall die Strafbarkeit verfolgt wurde, habe ihn in seiner langjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger überrascht. Für Böck in seiner Stellung sei es unmöglich gewesen, Bromme von der Wien-Fahrt abzuhalten. „Wie soll das gehen, die Teilnahme ist eine Dienstplicht“. Der Verwaltungsrat habe sie angeordnet. Müller warb für eine „Strafbarkeit am untersten Rand“. Alle Gesichtspunkte würden für eine Verwarnung mit Vorbehalt sprechen, zumal die Schadenswiedergutmachung mit 2.700 Euro erfolgt und sämtliche Geschenke verpackt zurückgegeben worden seien.

Böcks zweiter Verteidiger Stephan Horster richtete den Blick auf die Verhältnismäßigkeit des womöglich angerichteten Schadens seines Mandanten. Von der bei Böck in der Anklage aufgelisteten Schadenssumme mit insgesamt einer halben Million Euro seien nur noch 2.800 Euro übriggeblieben, dies seien nicht einmal ein Prozent, so Horster. In seinem letzten Wort als Angeklagter meinte Böck, es hätte keine Hauptverhandlung für ihn „in dieser Größe“ sein müssen. Nachdem er einen langen „Spießrutenlauf“ in seinem heimatlichen Umfeld hinter sich habe, so Böck, „wünsche ich mir einen vollständigen Freispruch“.

Das Urteil soll am Mittwoch gefällt werden.

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