Über eine halbe Million Schaden für Tegernseer Wirtsehepaar

Das Landgericht München fällte heute ein Urteil in einem Betrugsverfahren, das den Lieberhof-Eigentümern Johann und Cristina H. wohl kaum einen Euro Wiedergutmachung bringt. Sie waren einem „vertrauenswürdigen und gut situierten“ Hochstapler auf den Leim gegangen.

Die Eigentümer des Lieberhofs gingen einem Betrüger in die Falle. Jetzt wurde er verurteilt.

Wie berichtet, wurden die Eigentümer des Lieberhofs in Tegernsee im Juni 2017 um ein Darlehen von 350.000 Euro gebracht, das sie eigentlich zur Renovierung ihrer Gaststätte verwenden wollten. Denn bei ihrem Versuch, auch ein Hotel in Westenhof im Brixental zu kaufen, gerieten sie bei der Finanzierung an den Angeklagten Björn Dietmar B., der sich ihnen gegenüber als Banker ausgab.

Angefangen habe alles in Hamburg, erzählte das Ehepaar als Zeugen heute vor dem Landgericht München. Man habe sich im Dezember 2016 im Hotel Vier Jahreszeiten kennengelernt, wo sich der heute 41-Jährige als Mitarbeiter der Schweizer Privatbank Notenstein La Roche ausgegeben habe. Er fiel den Tegernseer Eheleuten wieder ein, als sie sich im März 2017 zum Kauf eines Hotels in Westenhof für 3,1 Millionen Euro entschlossen, da sie eine Finanzierung brauchten. Sie hätten sich deshalb zum Kauf entschlossen, weil das Hotel überraschend 750.000 Euro günstiger angeboten worden sei.

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Noch im selben Monat schickte ihnen der vermeintliche Banker B. eine gefälschte Kreditbereitschaftserklärung des Präsidenten der Privatbank. Die Darlehensnehmer Johann und Cristina H. müssten für die Finanzierung der drei Millionen Euro ein Eigenkapital von 350.000 Euro aufbringen und diese auf ein Schweizer Nummernkonto überweisen. Die Gastronomen willigten ein und flogen zur Vertragsunterzeichnung nach Hamburg. Dort seien sie von B. mit einer Nobelmarke und Schweizer Kennzeichen in dessen Luxus-Wohnung nach Blankenese chauffiert worden.

Niemand schöpfte Verdacht

Er habe auf sie, so die Eheleute H., einen „vertrauenswürdigen Eindruck“ gemacht, wäre „gut angezogen“ und „gut situiert“ gewesen. „Dann haben wir es in die Wege geleitet“, so Johann H. Er habe keine Bedenken gehabt, da auch ein Mitarbeiter der Raiffeisenbank in Gmund und ihr Tegernseer Steuerberater die Verträge gesichtet hätten. Niemand habe einen „Verdacht geschöpft“. B. erschlich sich das Vertrauen auch durch einige Besuche in Tegernsee. „Er hatte Manieren und immer Kontakt gehalten“, erklärte Cristina H., „er hat uns Honig um den Mund geschmiert, wo es nur ging“.

Erst beim Notartermin Ende April 2017 im tirolerischen Hopfgarten sei ihnen klar geworden, dass sie einem Betrüger aufgesessen seien, so Johann H. Denn die vereinbarten drei Millionen Euro waren auf dem Schweizer Konto der Tegernseer nicht auszumachen. Doch mit ihren 350.000 Euro war Björn Dietmar B. längst abgetaucht. Aber dabei blieb es für die Betrogenen nicht, sie mussten weitere 165.000 Euro an Notarkosten und Maklergebühr berappen. Ihr Gesamtschaden beläuft sich somit auf 515.000 Euro.

Selbstmordgedanken

Darüber seien sie so verzweifelt gewesen, so die beiden Zeugen, dass sie auch an Selbstmord gedacht hätten. „Wir haben alles verloren“. Sämtliche Lebensversicherungen hätten sie zu Bargeld machen und ihr Auto verkaufen müssen. „Die Pachteinnahmen für den Lieberhof gehen in Zins und Tilgung des Darlehens drauf“. Damit zerschlugen sich auch ihre Hotelpläne. „Zum Glück“ habe seine Frau schon im Juli 2017 die Hochfeldalm in St. Johann pachten können, so Johann H.

Zwar entschuldigte sich der Angeklagte bei seinen beiden Opfern und zeigte auch Reue, doch Staatsanwältin Ines Wiesner zitierte B. mit den Worten: „Die sind mir vor die Flinte gelaufen. Diesen Elfmeter habe ich verwandelt“. Für ihn spreche zwar, so die Ermittlerin, dass er die zahlreichen Taten von Betrug und Urkundenfälschungen gestanden habe, doch solche Straftaten würden schon viele Jahre seines Lebens durchziehen.

Zuletzt verbüßte B. bereits eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. „Kaum war er 2015 in Freiheit, verfiel er wieder in seine alten Muster“. Mit seinen Alias-Namen hätte er sich über Jahre seinen Gläubigern entziehen können. „Er war praktisch immer auf der Flucht und perfektionierte seine Straftaten“. Der Angeklagte habe sich in das Leben von Johann und Cristina H. geschlichen. Deshalb plädierte die Staatsanwältin auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.

Zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Ihr Mandant habe nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt, warb dessen Verteidigerin Francesca Rossiello-Bianco. Sie sah mehr eine „Verkettung unglücklicher Umstände“. Seine Tegernsee-Bekanntschaften hätten sich für ihn „nicht gelohnt“. Auch habe sein übertriebener Lebensstil zu diesen Straftaten geführt. Da B. „keinem gewerbsmäßigen Betrug“ nachgegangen sei, plädierte die Anwältin auf eine Strafe von vier Jahren und fünf Monaten. Zudem sollte der Haftbefehl wegen der todkranken Mutter des Angeklagten außer Vollzug gesetzt werden.

Doch das Gericht unter Vorsitz von Martin Hofmann urteilte anders. Wegen Betruges und Urkundenfälschung in fünf von den angeklagten elf Fällen wurde B. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

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