Sylt trifft auf Rottach

Lange war es ruhig am Kreuzweg. Das beschauliche Hubertus-Schlössl machte kaum von sich reden, selbst als es vom einstigen russischen Präsidenten Michail Gorbatschow ab 2006 genutzt wurde. Doch in den letzten beiden Jahren wurde daraus ein Spekulationsobjekt. Nun tritt ein Bauherr von der Insel Sylt auf, dem Bäume im Weg sind.

Im Hubertus-Schlössel sollen jetzt drei Wohneinheiten entstehen / Foto: Klaus Wiendl

Bis Anfang Februar gehörte die laut Bürgermeister Christian Köck (CSU) „prägende und teils historische“ Villa mit bislang 17 Zimmern Gorbatschows Tochter Irina Virganskaya. Doch dann entschied sie sich zum Verkauf, nachdem bereits seit 2017 ausgelotet wurde, welche Bebauung auf dem 2.600 Quadratmeter großen parkähnlichen Grundstück möglich ist. Für sieben Millionen Euro wurde es von einem Immobilienbüro aus dem Tal angeboten.

Nach einigem Hin und Her landete das Objekt mit 670 Quadratmetern Wohnfläche nun bei der Centholding GmbH, die auch den Antrag auf „Umwandlung und Umbau von einer Wohneinheit in drei Wohneinheiten“ stellte. Der Firmensitz des Bauherrn ist in Kampen auf der Nordsee-Insel Sylt, doch selbst wohne er in Tegernsee, wie der Tegernseer Stimme mehrfach bestätigt wird.

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Die Umbaupläne begrüßte Köck in der Sitzung des Ortsplanungsausschusses, weil damit das Gebäude „weitgehendst“ erhalten würde. Es soll saniert und modernisiert werden. Auf den drei Etagen sind nun drei exklusive Wohneinheiten für ein „neues Zuhause am Tegernsee“ geplant. Damit man von der projektierten Tiefgarage mit elf Stellplätzen nach oben gelangt, wird in einem weiteren Turm mit über neun Metern Höhe ein Lift integriert. Der Eingang bekommt laut Bauamtsleiterin Christine Obermüller eine behindertengerechte Rampe.

Baurecht vor Baumrecht

Für Diskussionen im Ausschuss sorgte jedoch die Nähe zum Baumbestand des Nachbargrundstücks, an das wegen des Kellerausbaus bis auf einen Meter herangerückt werde. „Damit sind die geschützten Bäume dort kaputt“, erklärte Obermüller, „darauf muss sich der Nachbar einstellen“. Das Wurzelwerk habe die Größe der Baumkrone.

Mit den Abgrabungen würde der Baum „dann umfallen“, prophezeite die Bauamtsleitern. „Damit habe ich kein Problem“, so Vize-Bürgermeister Josef Lang (CSU). „da gibt’s genügend Bäume“. Gleicher Ansicht war auch Köck, der „nicht verstehen“ konnte, dass Obermüller dies jetzt so „thematisiere“. Denn sie wisse doch von dem Gespräch der Bauwerber mit den Nachbarn, dass man wegen der Bäume, die nicht erhalten werden müssten, in Kontakt sei.

Rottach ist „Herr der Baumschutzverordnung“

In diesem Gebiet dort gibt es laut Köck „total viel Wildwuchs“, der das Licht in den Räumen nehme. Darüber würde der Bauherr mit den Nachbarn nach einer Lösung suchen. Sie wisse nicht, rechtfertigte sich Obermüller, ob dies alle Nachbarn so sehen und „dabei sind“. Ihrer Ansicht nach sollte der Ausschuss wissen, welche Folgen entstehen könnten. Denn immer wieder bekomme ihr Bauamt Beschwerden von Bürgern, die sich darüber beklagen, dass die Baumschutzverordnung nicht eingehalten werde.

Florian Baier (CSU) wollte wissen, welche Folgen es habe, wenn der Nachbar wegen des Baumes nicht zustimme. Dies falle dann in die Zuständigkeit des Landratsamts, wusste Obermüller. Entscheidend sei, ob das Baurecht vor dem Baumrecht gesehen werde, so Köck. „Herr der Baumschutzverordnung ist der Rottacher Gemeinderat“, verdeutlichte Lang, „daher können wir eine Ausnahmegenehmigung erteilen“. Deshalb sollte man das Projekt jetzt so genehmigen und die Nachbarn die Bäume untereinander regeln lassen. Die Umwandlung des Schlössls in drei Wohneinheiten wurde einstimmig genehmigt

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