Neue Verordnung gegen Rottacher Krawallmacher

Immer wieder wird sie zum Ärgernis: eine Szene Jugendlicher in Rottach-Egern. Nicht nur Randale wird ihr nachgesagt, sie fällt vor allem durch übermäßigen Alkoholgenuss und Störung der Nachtruhe auf. Mit einem Alkoholverbot versucht die Gemeinde das Problem in den Griff zu bekommen.

Das Thema stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats: Alkoholverbot nicht nur am Rathaus. / Quelle: Klaus Wiendl

Wie zum Beweis steht eine leere Bierflasche am Brunnen vor dem Rathaus, als es um den Erlass einer Verordnung zum Alkoholverbot am Mittwochabend im Gemeinderat ging. Denn die durch Alkohol ausgelöste Randale ist auch bei der Polizei aktenkundig. „Die haben wir drei bis fünf Mal im Jahr“, heißt es dort. Die Schäden reichen von herausgerissenen Blumen bis zu zerstörter Deko und auch zerbrochenen Schaufensterscheiben.

„Wir wurden nach Rottach-Egern wegen Ruhestörung gerufen, weil Jugendliche Bierflaschen geworfen hatten“, steht im Polizei-Report. Offenbar mehren sich die Fälle. Denn im Rathaus sieht man Handlungsbedarf. Helfen soll nun wenigstens eine neue Satzung zum Alkoholverbot in der Kuranlage und am Rathaus.

Anzeige

Sie begründete Bürgermeister Christian Köck (CSU) damit, dass in jüngster Zeit einige Ereignisse zu beklagen seien, „die nicht sehr schön sind“. Obwohl der Pavillon im Kurpark beschildert sei, dass man sich dort nicht aufhalten solle, werde dagegen verstoßen.

Es gibt bei uns in Rottach eine Szene mit viel Alkohol und lauter Musik.

Dabei werden dann auch bestimmte „Hinterlassenschaften“ mit zerschlagenen Flaschen und jede Art von Müll sichtbar. Zu leiden hätten laut Köck auch die Anwohner, die um ihre „Nachtruhe gebracht“ würden. Deshalb sehe er sich nun veranlasst, einzuschreiten.

Auffällige Gruppen identifizieren

Bei einem Gespräch mit Inspektionsleiter Wilhelm Sigel der Polizei in Bad Wiessee habe dieser ihm zu einer Verordnung für die Brennpunkte geraten. Damit hätte auch die Polizei eine Handhabe Platzverbote zu erteilen und auch Bußgelder zu verhängen. „Ich möchte der auffälligen Gruppe endlich mal habhaft werden und ihr Treiben unterbinden können“, so Köck.

Ausgenommen vom Alkoholverbot seien Veranstaltungen der Gemeinde im Kurpark, wie Konzerte, bayerische Abende und das Seefest. Doch auch dann dürfte an Jugendliche unter 18 bzw. 16 Jahren kein Alkohol ausgeschenkt werden. „Die Leute, die sich nicht angemessen verhalten, wollen wir dort nicht“. Während Wirte in der Umgebung angehalten seien, den Betrieb auf ihren Terrassen um 22 Uhr einzustellen, würde eine bestimmte Gruppe dann zu nachtschlafender Zeit dort lärmen. „Wir müssen auch die Gäste schützen“.

Vor allem Anwohner der Kuranlage beklagen Lärm und Müll der Rottacher Szene. / Quelle: Klaus Wiendl

Ein ähnliches Problem gebe es am Rathaus gegenüber am Brunnen mit dem Holzhäuschen. Dort würde so viel Müll hinterlassen werden, dass vor Hochzeiten erst mal eine Putzkolonne anrücken müsse, so Köck, „damit es halbwegs passabel ausschaut“. Für Klaus Fresenius (FWG) geht es bei den Verwahrlosungen nicht so sehr um Alkoholgenuss, sondern um die Suchtkrankheit. Darum plädiere er für eine solche Verordnung, die auch im Münchner Hauptbahnhof „schon sehr gute Erfolge zeigte“.

„Grölen kann man auch ohne Alkohol“

Georg Höß (FWG) war das Alkoholverbot zu grundsätzlich. Dies würde dann auch für Personen gelten, die sich im Sommer mit einer Flasche Wein im Kurpark aufhalten würden. „So ist die Verordnung in der Konsequenz ein Schmarrn“. Höß wünschte sich eine Präzisierung nach Uhrzeiten in Verbindung mit Ruhestörung:

Im Moment schießt man mit einer Ladung Schrot in den Wald, in der Hoffnung, dass man auch die Wildschweine trifft.

Für Köck stelle sich die Frage, „wie man das Alkoholproblem bei der immer wiederkehrenden Gruppe kontrollieren kann“. Er gehe gezielt gegen die Gruppe vor, wenn es Hinweise aus der Nachbarschaft wegen Lärm und Dreck gebe. Vor allem für die Polizei sei diese Verordnung „eine Stütze“, die damit ein „Handwerkszeug“ zur Strafverfolgung habe.

Auch wenn sie nicht oft nach der Polizei rufe, erklärte Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG), „so habe ich sie in diesem Jahr bereits zweimal gerufen“, da nach 23 Uhr noch Gegröle über zwei Häuser „hinweg zu hören war“. Bislang habe die Polizei keine Maßnahme dagegen ergreifen können. Josef Kaiser (CSU) stellte ernüchternd fest: „Grölen kann man auch ohne Alkohol“. Für ihn würde mit dieser Satzung die Gruppe von diesen Plätzen nur verdrängt werden. „Mit einem Verbot haben dann andere das Problem“.

Köck reicht‘s

Doch mit der Verordnung könne die Polizei dann eine Ordnungswidrigkeit ahnden und Personalien feststellen, wusste Josef Lang (CSU) als ehemaliger Polizist. Bislang hätten die Beamten keine Handhabe, wenn jemand am Rathaus sitze und sein Bier trinke. „So ist es halt“, betonte Lang. Bei Bedarf könne die Verordnung auch erweitert werden, sie sei nicht in Stein gemeißelt.

Fresenius kann sich vorstellen, dass in dieser Gruppe auch Minderjährige seien, bei denen die Eltern zu verständigen wären. Mit deren Personalien könne man auch die Suchtberatung mobilisieren. Alexandra Wurmser (CSU) schlug beim Rathaus vor, den Umkreis bis zum ehemaligen Postamt auszudehnen. „Dort sitzen oft so komische Leute herum“. Da Köck nicht wieder eine ganze Saison zuschauen möchte, das letzte Jahr habe ihm schon „gereicht“, möchte er „Hand anlegen“ und etwas gegen die Gruppendynamik in der Hand haben.

Auch geschulte Polizeibeamte hätten bisher „auf Granit gebissen“. Mit dieser Verordnung setze man „ein Zeichen“. So sah es die Mehrheit des Gemeinderates bei einer Gegenstimme. Der Wortlaut der Verordnung wird als Sitzungsvorlage für die nächste Gemeinderatssitzung im Juni erstellt, so Köck auf Nachfrage, „dann soll diese Verordnung final verabschiedet werden“.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner