Bauherr könnte am “Grea Wasserl” starten

Der Streit rund um eine Lagerhalle am Kreuther Kieswerk reißt nicht ab. Anwohner und Schutzgemeinschaft stellen sich klar gegen das Projekt in einem Naturschutzgebiet. Auch wenn es jetzt noch einen Vor-Ort-Termin geben soll, scheint wenig Hoffnung für die Gegner zu bestehen. Der Bauherr könnte jederzeit mit den Arbeiten starten.

Im Bereich des Biotops soll die Lagerhalle entstehen.

Wie berichtet, zieht sich der Streit rund ums sogenannte „Grea Wasserl“ in Kreuth weiter in die Länge. Seit Jahren versuchen Grundstückseigentümer Georg Dießl und der Betreiber des Kieswerks Lorenz Kandlinger die Errichtung einer Lagerhalle durchzuboxen.

Zuerst wurden die Anträge im Landratsamt abgelehnt. Jetzt wo grünes Licht von der Behörde kommt, machen Anwohner und Schutzgemeinschaft einen Strich durch die Rechnung. Wie die Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler jetzt auf Nachfrage mitteilt, könnte der Bauherr auf eigenen Verantwortung jederzeit mit dem Bau beginnen. „Die Baugenehmigung besteht nach wie vor“, so Stadler.

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Vor-Ort-Termin durchaus üblich

Die Kläger wollten per Eilanträgen eine sogenannte „aufschiebende Wirkung“ der Baugenehmigung erzielen. Der Bauherr hätte dann mit dem Baubeginn bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts warten müssen. Sowohl das Verwaltungsgericht München, als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, haben die Eilanträge jedoch abgelehnt. Die Schutzgemeinschaft konnte vergangenen Woche einen Vor-Ort-Termin im Umweltausschusses des Landtags durchbringen.

„Dass sich der Petitionsausschuss ein Bild vor Ort machen möchte, ist im Rahmen einer Petition üblich“, erklärt Stadler jetzt. Vor Ort könne sich der Petitionsausschuss dann mit eigenen Augen darüber informieren, wie die mit dem Gesamtkonzept angestrebte Verbesserung der aktuellen Situation aussehen soll. Die Regierung, bei der Anwohner Jochen Pagenberg eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt eingereicht hatte, sehe derzeit keine Notwendigkeit darin, rechtsaufsichtlich gegen die Baugenehmigung einzuschreiten.

Ursprünglicher Artikel vom 13. Juni 2019 mit der Überschrift: „Kampf ums “Grea Wasserl” geht weiter“

Die Geschichte rund ums Naturschutzgebiet „Grea Wasserl“ in Kreuth ist lang. Seit Jahren streiten sich Anwohner mit den Verantwortlichen des Kieswerks um eine geplante Lagerhalle. Auch die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) stellt sich gegen das geplante Projekt und will erreichen, dass die 23 mal 14 Meter große und fast zehn Meter hohe Halle nicht realisiert wird. Die SGT-Verantwortlichen bezeichnen die geplante Maßnahme als “massive Aushebelung“ von Naturschutz-Vorschriften.

Jetzt gibt es Grund zur Hoffnung für die Gegner des Projektes, wie die SGT-Vorsitzende Angela Brogsitter-Finck erklärt. Eine Petition, die letzte Woche im Landtag behandelt wurde, stieß auf Gehör. Brogsitter:

Der Umweltausschuss hat letzten Donnerstag nach Einsicht der Unterlagen, wie natürlich auch der Gegendarstellung, einstimmig beschlossen, vor einer Entscheidung eine Begehung vor Ort einzuplanen.

Die SGT hofft nun, dass den Mitgliedern klar geworden ist, dass es “hier wohl ein paar Ungereimtheiten” gebe. Der Termin ist für nach den Pfingstferien angesetzt.

Der dritte Antrag hat Erfolg

Schon 2013 haben Grundstückeigentümer Georg Dießl und der Betreiber des Kieswerks Lorenz Kandlinger die Errichtung einer Lagerhalle im Miesbacher Landratsamt beantragt. Der damalige Landrat, Jakob Kreidl erließ eine Beseitigungsanordnung für die Lagerung von Kies und Abraum im Landschaftsschutzgebiet des Ringsee-Ufers und untersagte jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Areal. Das Landratsamt begründete die damalige Ablehnung der Halle damit, dass die „Flussachse Weissach – Mangfall“ wie auch der „Tegernsee und dessen Uferbereiche“ eine „Biotopachse von überregionaler Bedeutung“ sei.

Bisher unbekannt war, dass Kandlinger denselben Antrag auch 2015 erneut ans Landratsamt gestellt hatte. Damals dann schon unter dem Grünen Landrat Wolfgang Rzehak. Auch in diesem zweiten Anlauf wurde der Antrag vom Landratsamt abgelehnt. Die Begründung waren auch hier der Außenbereich und das Grüne Wasserl als Naturschutzgebiet. Im Schreiben der Behörde heißt es:

Wegen der sensiblen Lage des Bauplatzes bezüglich Ökologie und Landschaftsbild kann die notwendige naturschutzrechtliche Befreiung von der Schutzgebietsverordnung nicht erteilt werden.

Jetzt vier Jahre später scheinen Rzehak und die Behörde ihre Meinung geändert zu haben. Einem erneuten Antrag wurde stattgegeben. Das Landratsamt begründet die neue Entscheidung mit einer privilegierten, nicht eigenständigen Nutzung zugunsten des Kieswerks. Das sei bei den zuvor gestellten Anträgen anders gewesen.

Kläger und Anlieger Jochen (mit Kappe) und Birgitt Pagenberg beim Ortstermin des Landratsamts im Oktober 2018 / Bild Klaus Wiendl

Seit Beginn des Verfahrens kämpft Anwohner Jochen Pagenberg gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft gegen diese Entscheidung. Ende vergangenen Jahres klagte er gegen des Landratsamts im Eilverfahren. Im Februar lehnte das Verwaltungsgericht die Klage ab. Auch ein Antrag auf Rücknahme der Baugenehmigung seitens Pagenberg wurde jetzt von der Behörde in Miesbach abgeschmettert. Doch Pagenberg denkt nicht ans Aufgeben. Ende Mai reichten seine Anwälte nun eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Miesbach wegen der Erteilung der Baugenehmigung ein.

Geplant ist Folgendes:

Der nördliche Uferbereich soll großflächig renaturiert werden. Hier sollen ökologisch wertvolle Flächen entstehen, die mal nass und mal trocken fallen. Aufgefülltes Gelände muss wieder abgegraben werden. Die bestehende Lagerfläche wird kartiert und eingegrenzt.

Außerdem soll außerhalb des Biotops, auf einem Teil des bisher als Lager- und Rangierfläche genutzten Gebiets, eine Lagerhalle für Erzeugnisse des benachbarten Kieswerks gebaut werden. Das öffentliche Interesse an dieser Halle, die die lokale Versorgung mit Kieswerkserzeugnissen verbessert, wurde erst im vergangenen Jahr bei einem Ortstermin von den Vertretern der örtlichen Gemeinden bestätigt. Vor laufenden Kameras versuchte Thomas Eichacker, Leiter der Umweltabteilung, zu erklären, dass die renaturierte Fläche fünfmal so groß sein werde, wie die verbaute.

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