Momentan betreibt die Gemeinde ihre Kinderbetreuungseinrichtungen in drei Betriebsstätten: Kinderkrippe (für die Ganz Kleinen). Kindergarten (für die ab 3-Jährigen) sowie Hort (für Grundschulkinder). Für jede Einrichtung existiert eine eigene Satzung, in der alles für sie Wichtige geregelt ist.
Einheit soll Arbeit sparen und Geld einbringen
Nun ist man draufgekommen, dass man die drei Satzungen zusammenfassen kann in eine einzige Satzung. Kämmerer Georg Dorn stellte die Idee in der Gemeinderatssitzung am Montagabend den Gremiumsmitgliedern vor. „Wir wollen das zusammenführen. Es soll dann „Kinderhaus“ heißen.
Die Überlegung sei die, so Dorn, dass eine Zusammenführung der drei Werke in eine einzige Satzung der Verwaltung künftig dann Arbeit sparen wird. Denn man müsse sich dann bei Aktualisierungen nur noch um ein Schriftwerk kümmern.
Ein weiterer Vorteil, der für die Zusammenlegung spricht ist, dass man dann besser Förderungen abgreifen könne, erörterte der Kämmerer. Momentan sei es so, dass man Förderungen nach dem sogenannten KiBeG (Kinderbetreuungsgesetz) bekomme.
Eine einfache Rechnung geht auf
Voraussetzung dafür sei, dass man jeweils für alle Einrichtungen nachweisen könne, dass mindestens 51 Prozent der Kinder mindestens 20 Wochenstunden in der Einrichtung verbringen. Bleibt man drunter, so falle man aus der Förderung heraus.
Gerade bei den Hort-Kindern sei die Gefahr hoch, denn die Grundschüler sind logischerweise erst nach der Schule im Hort, bekommen also nicht so viele Stunden zusammen wie etwa ein Kindergartenkind.
„Wenn wir eine Betriebsstätte haben mit einer Satzung, dann haben wir das Problem mit der Förderung des Horts auch vom Tisch“, so erklärte der Kämmerer die Idee, alle „Kinder in einen Topf“ zu werfen und dann davon die 51 Prozent zu rechnen.
Ja, aber: Eltern-Gebühren steigen
Im Gremium gab es keinen Grund zur Diskussion. Einstimmig beschloss man den Entwurf der Satzung. Auch die Eltern der Betreuungskinder hatten im Vorfeld keine Einwände erhoben. Einen Wermutstropfen müssen diese jedoch trotzdem schlucken.
Mit der Satzungsänderung einher geht eine turnusmäßige Erhöhung der Einrichtungs-Gebühren, wie Dorn berichtete. Diese ist für die Eltern allerdings nichts unbekanntes. Alle paar Jahre sei eben eine turnusmäßige Anpassung der Benutzungsgebühren vorgesehen. Die betrage laut Dorn aktuell 5,27 Prozent.
Auch das Essen wird teurer: die Preissteigerung des Lieferanten Frischeküche Holzkirchen um 20 Cent pro Essen wird voll auf die Eltern umgelegt. Nicht betroffen von der Preissteigerung beim Mittagessen sind die Krippen-Kinder, denn sie bekommen ihre Mahlzeit von den Köchen der Wallbergresidenz in Rottach-Egern geliefert.
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