Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss der Schüler bzw. die Schülerin nur das Zeugnis oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die – nicht übertragbare – Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Während der bayerischen Sommerferien kann dieses Angebot beliebig oft genutzt werden. Haben mehrere Geschwister eine „1“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines vollzahlenden Familienmitglieds. Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (27. Juli bis 9. September 2019). Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, wenn auch sie sich in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden.
Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.
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