Die Liste ist lang und das Netz voll. Überall finden sich Beiträge im Kontext mit „Contipark“ und „Abzocke“. Angefangen bei der BILD-Zeitung über Anwalts-Blogs für Verkehrsrecht bis zu Amateur-Verkehrstalk-Foren. Die Schlagzeilen klingen alle ähnlich: „Dreiste Knöllchen-Abzocke im Revier“ oder „Abzocke durch Contipark“ oder „Contipark – mal wieder“. Die Firma ist also bekannt.
So bekannt, dass auch die Verbraucherzentralen aufmerksam wurden und die Firma bereits erfolgreich abmahnten beziehungsweise verklagten. Denn wie es scheint, scheut sich Contipark nicht davor, kräftig abzukassieren. So wie in einem Fall, den die Hannoversche Allgemeine Zeitung beschreibt: „41,50 Euro – für zwei Stunden im Parkhaus“. Der Grund für den Strafzettel? Ein Mann soll etwas außerhalb der Park-Markierung geparkt haben. Bei einem aktuellen Fall in Holzkirchen ging es um ein Parkticket für 1,40 Euro, die nicht gelöst wurden. Haben will die Firma nun 42,90 Euro.
Deutsche Bahn und Contipark arbeiten zusammen
Zu den 1,40 Euro für das Tagesticket kommen 30 Euro sogenannte Vertragsstrafe, außerdem vier Euro Halterermittlungskosten sowie 7,50 Euro Mahngebühren hinzu. So werden aus 1,40 ganz schnell 42,90 Euro. Den zahlreichen Berichten im Internet zufolge scheint bei Contipark außerdem ein weiteres Muster zu greifen, nämlich, dass sie nicht erst Zahlungsaufforderungen verschicken, wie man es von Behörden kennt, sondern gleich Mahnungen.
Verbraucherzentralen haben sowohl Contipark als auch andere Parkraumbetreiber in der Vergangenheit wegen ähnlicher Forderungen abgemahnt oder wegen verbraucherfeindlicher Klauseln in den Geschäftsbedingungen verklagt. Wie Oliver Buttler, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale, in dem oben erwähnten Artikel der Hannoverschen Allgemeinen erklärt, sei nicht nur der Scheibenwischer kein Briefkasten, sondern auch die Höhe der Mahngebühr von 7,50 Euro übertrieben. Weiter heißt es, auch die Vertragsstrafe von 30 Euro sei grenzwertig hoch.
Da soll Kasse gemacht werden ohne Rücksicht auf Verluste. Viele der privaten Parkraumbewirtschafter verhalten sich leider nicht so ganz seriös.
Contipark aber geht es gut dabei. Die Firma betreibt Hunderte von Parkeinrichtungen. Sie gehört dem belgischen Parkraumbewirtschafter Interparking mit Sitz in Brüssel, der einen Umsatz von zirka 460 Millionen Euro im Jahr 2018 ausweist. Seit 2005 betreibt Contipark zusammen mit der DB Station&Service AG das Gemeinschaftsunternehmen DB BahnPark GmbH, womit man es übrigens auch in Holzkirchen zu tun hat. Das heißt, die Bahn spielt hier beim Parken mit.
Man hat es mit einem privaten Unternehmen zu tun
Wie die Öffentlichkeitsabteilung der Gemeinde Holzkirchen auf Anfrage mitteilt, ergab sich die Zusammenarbeit zwischen Holzkirchen und Contipark daraus, „dass der Großteil der Parkflächen am Bahnhof der Bahn gehört. Diese hat die DB BahnPark und Contipark als bevorzugte Unternehmen für die Parkraumbewirtschaftung ausgewählt. Im Sinne einer einheitlichen Lösung für alle Parkflächen am Bahnhof hat man sich von Seiten der Gemeinde nach Gesprächen ebenfalls dazu entschlossen, die Flächen von Contipark bewirtschaften zu lassen.“
Weiter heißt es in der Antwort der Gemeinde: „Contipark überwacht auf privaten bzw. gepachteten Flächen und setzt die Gebührensätze nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen fest – im Gegensatz zu z.B. kommunal bewirtschafteten Flächen, wo z.B. der Zweckverband KDZ Oberland die Überwachung übernimmt. Daher kann Contipark höhere Gebühren gegen Verstöße verlangen; die Gemeinde kann hier nicht eingreifen.“
Die Polizei Holzkirchen äußert sich ähnlich und erklärt, sie sei nicht zuständig. Unter der Hand allerdings erklärt ein Beamter gegenüber der TS, dass es ihm lieber wäre, wenn das Parken am Bahnhof kommunal organisiert wäre, anstatt wie jetzt mit dem Gewinnstreben eines privaten Unternehmens konfrontiert zu sein.
Auf dem Facebook-Account von Contipark schaut gemäß der üblichen Social Media-Praxis alles sehr unschuldig aus. Viele Smileys und Gewinnspiele. Und auf ihrer Webseite bei den FAQ’s heißt es, dass die Anhebung der Vertragsstrafe von 23 auf 30 Euro „aufgrund gestiegener Kosten infolge allgemeiner Preissteigerungen notwendig“ sei.
Vorsicht ist geboten
Wer einen “Contipark-Strafzettel“ bekommt, sollte allerdings daran denken, dass es sich hierbei nicht etwa um offizielle Strafzettel seitens einer Behörde handelt, sondern um Forderungen einer privaten Firma. Allein die Tatsache, dass die Verbraucherzentralen Contipark und andere Parkraumbewirtschafter auf dem Radar haben, zeigt, wie vorsichtig man mit Mahnschreiben dieser Art sein sollte. Im Fall der Fälle also entweder Anwalt einschalten, Verbraucherzentrale anschreiben oder sich gut einarbeiten in das Thema.
Interessant in diesem ganzen Zusammenhang mit privaten Dienstleistern im Parkbereich ist, dass das Oberlandesgericht Frankfurt in einer ganz aktuellen Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister für gesetzeswidrig erklärt hat. Diese Entscheidung könnte Signalwirkung über Hessen hinaus und auch im Rahmen mit Parkraumbewirtschaftern haben.
Trotz Nachfrage wollte Contipark sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
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