Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder diskutierten heute Mittag in einer Videokonferenz über schärfere Maßnahmen. Angesichts der rasant steigenden Corona-Neuinfektionen forderte der Bund drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Zahlreichen Medienberichten zufolge, sei das Ziel von Bund und Ländern, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen erforderlich seien. „Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung.“
Lockdown für Gastro und Co.
Vor wenigen Minuten wurde nun der weitreichende “Corona-Fahrplan” für die kommenden Wochen bekannt. “Wir müssen handeln und zwar jetzt”, betonte Merkel. Der beschlossene Teil-Lockdown gilt ab Montag, den 2. November, bis Monatsende. Nach zwei Wochen soll die Wirkung der Maßnahmen beurteilt werden.
Kontakte:
Ab 2. November dürfen sich deutschlandweit bis zu zehn Personen treffen. Allerdings nur Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes. Heißt: Nur Personen aus maximal zwei verschiedenen Hauthalten. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen “seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.”
Bars und Restaurants:
Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Kneipen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen bleiben im November geschlossen. Erlaubt ist dann nur noch Lieferservices und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
Hotellerie und Tourismus
Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden für fast den gesamten November verboten. Übernachtungsangebote dürfen nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Alle Menschen sollen wie beim ersten Lockdown im Frühjahr grundsätzlich auf Reisen und auf Besuche bei Verwandten verzichten. Auch von Ausflügen wird dringend abgeraten.
Einzelhandel:
Der Einzelhandel darf unter Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet bleiben. Erlaubt ist ein Kunde pro 25 Quadratmeter.
Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen:
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind den gesamten November lang deutschlandweit verboten. Theater, Opern oder Konzerthäuser müssen schließen. Die Regelung gilt auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen. Messen, Kinos, Freizeitparks, Bordelle und Spielhallen bleiben ebenfalls geschlossen.
Schulen und Kitas:
Der Betrieb an Schulen und Kindergärten soll weiterhin aufrechterhalten werden. In Bayern gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle Schüler jeder Jahrgangsstufe.
Betriebe im Bereich der Körperpflege:
Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen im November für dreieinhalb Wochen schließen. Friseursalons dürfen unter den bestehenden Hygienevorgaben öffnen. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sind weiter möglich.
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