Welche Änderungen kommen auf Schulen zu?

Vergangene Woche wurden die schärferen Corona-Maßnahmen im Dezember bekannt gegeben. Doch wie geht es in den bayerischen Schulen weiter? Kann der Präsenzunterricht im Landkreis Miesbach weiterhin stattfinden? Jetzt herrscht Klarheit.

Jetzt ist klar, wie es für die Schulen im Landkreis weitergeht. / Archivbild

Bereits vergangene Woche haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung abgesteckt. Wie Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts, erklärt, folgte am späten Freitagabend dann die Konkretisierung für die Schulen auf Länderebene.

Kultusminister Michael Piazolo informierte die Schulleiter über die Maßnahmen, die ab 1. Dezember gelten. Diese sind im Wesentlichen:

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  • Der Präsenzunterricht ist so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
  • Die Maskenpflicht auch am Platz gilt unverändert für alle Jahrgangsstufen.
  • Für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 bzw. über 300 gelten weitergehende Maßnahmen („Hotspot-Strategie“):
    ▪ Über 200: An allen weiterführenden und beruflichen Schulen wird ab der Jahrgangsstufe 8 ein Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Klassenzimmer eingeführt. In aller Regel wird dies zum Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht mit geteilten Lerngruppen führen, wenn der Mindestabstand sonst nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Förderschulen und Abschlussklassen aller Schularten.
    ▪ Über 300: Weitergehende Einschränkungen im Schulbetrieb können angeordnet werden, beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstandes in weiteren Jahrgangsstufen, um Schulschließungen zu vermeiden.
    ▪ Staatliches Schulamt und Gesundheitsamt müssen sich bei der Anordnung von Maßnahmen eng abstimmen und diese auf das aktuelle Infektionsgeschehen anpassen.
  • Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist der Freitag, 18. Dezember 2020. Der Unterricht am 21. Und 22. Dezember 2020 entfällt, an den Schulen wird jedoch eine Notbetreuung eingerichtet.
  • Die Schulen erhalten FFP2-Masken, die Lehrer bei Bedarf verwenden können.

„Diese Neuerungen sind verbindlich in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern umzusetzen“, so Stadler. Doch wie betreffen diese Regeln nun die Schulen im Landkreis Miesbach? Die Sprecherin gibt zunächst das Wichtigste bekannt:

Der Präsenzunterricht wird so lange wie möglich aufrechterhalten – daran hält Landrat Olaf von Löwis weiterhin fest.

Schon seit Beginn des Schuljahres habe Löwis der Koordinierungsgruppe die klare Zielrichtung vorgegeben, die Schulen so lange wie möglich offen zu halten. „Bisher musste keine Schule ganz geschlossen werden, jedoch müssen immer wieder Klassen in Quarantäne, wenn ein Mitschüler positiv getestet wird. Aktuell sind 19 Klassen vorübergehend in Quarantäne“, so die Sprecherin des Landratsamts.

Schulen bereiten sich auf schärfere Maßnahmen vor

Es gebe aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf, weil die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis mit 144 (Sonntag), 138 (Montag) und 141 (heute) weit weg von der Grenze von 200 sei, ab der die „Hotspot-Strategie“ gelten würde. Stadler betont in diesem Zusammenhang: „Dennoch bereiten sich die Schulen intensiv auf möglicherweise wieder steigende Infektionszahlen und die daraus resultierende mögliche Klassenteilung vor.“

Kann in den Klassen ab Jahrgangsstufe 8 nicht der Mindestabstand zwischen den Schülern von 1,5 Metern eingehalten werden, müssen auch im Landkreis Miesbach die Klassen geteilt werden und abwechselnd Präsenz- und Distanz-Unterricht stattfinden. An den Mittelschulen würde diese Regelung vorerst nur die 8. Klassen betreffen, weil die 9. und 10. Klassen als Abschlussklassen ausgenommen sind.

Nicht in allen, aber in vielen Fällen werde es aber möglich sein, dass diese betroffenen 8. Klassen in einen größeren Raum (z.B. Aula) umziehen. „Wenn dann der Abstand eingehalten werden kann, ist weiterhin Präsenzunterricht für die gesamte Klasse mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich“, so Stadler weiter.

Wie geht es für höhere Jahrgangsstufen weiter?

An den elf anderen weiterführenden Schulen in Landkreis-Trägerschaft (z.B. Gymnasien) sei die Situation schwieriger: Hier wären aufgrund der längeren Schullaufbahn viel mehr Klassen betroffen. Es werde nicht möglich sein, alle Klassen im Bedarfsfall in größere Zimmer umziehen zu lassen.

Deshalb sei davon auszugehen, dass Klassen ab Jahrgangsstufe 8 an weiterführenden Schulen geteilt werden müssen, wenn die Inzidenz von 200 überschritten wird. Die Organisationshoheit obliegt dem Schulleiter, der auf die jeweilige Schulsituation angepasste Konzepte unter Berücksichtigung der festgelegten Rahmenbedingungen erstellen kann.

Noch gibt es keine Änderungen

Stadler betont aber, dass es aktuell für Schüler keine Änderungen gibt. Erst wenn die Inzidenz von 200 überschritten wird, greifen die neuen Regelungen. „In diesem Fall wird die Koordinierungsgruppe des Landkreises zusammentreten und zusammen mit Gesundheitsamt und Staatlichem Schulamt noch einmal das weitere Vorgehen besprechen.“ Anschließend werden alle Schulleitungen im Landkreis und die Öffentlichkeit informiert. Bis dahin gibt es keine Änderungen.

Die FFP2-Masken für Lehrer werden auf Schul-Größen proportioniert und in den kommenden Tagen über das Staatliche Schulamt an die Schulen vergeben. Lehrer können die FFP2-Masken freiwillig tragen, es besteht keine Verpflichtung zum Tragen. Zu den aktuelle Corona-Zahlen geht es hier.

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