Maßnahmen sollen Dienstag konkret werden

Die erste Schule im Landkreis musste nun komplett schließen. Außerdem wird auch der Landkreis Miesbach von den neuen Maßnahmen in Bayern betroffen sein. Noch sind aber Details unbekannt.

Der Inzidenzwert im Landkreis ist erneut gestiegen / Quelle: Landratsamt Miesbach

Die Entscheidung fiel am Freitagnachmittag: Die Oberland Realschule muss vom heutigen Montag, 07.12.2020, bis zu den Weihnachtsferien auf Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen umstellen, weil zu diesem Zeitpunkt bereits sieben Klassen, drei halbe Klassen sowie mindestens fünf Lehrkräfte in Quarantäne waren. Um die unübersichtlichen Infektionsketten zu unterbrechen, muss der Präsenzunterricht ausgesetzt werden, entschied das Gesundheitsamt. Offenbar kursieren Gerüchte, wonach sich die Lehrer im Lehrerzimmer angesteckt haben. Die Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler betont:

Dies ist zwar theoretisch möglich, jedoch keinesfalls bewiesen. Das Landratsamt hat keinerlei Anhaltspunkte, dass ein Verschulden der Schule vorliegt. Es ist theoretisch genauso möglich, dass sich die Lehrer alle außerhalb der Schule angesteckt haben.

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Die Oberland Realschule schreibt hierzu in einem Elternbrief: „Da die Hygienemaßnahmen im Lehrerzimmer genauso gelten wie im gesamten Schulhaus ist die Ansteckungsgefahr dort nicht größer gewesen als irgendwo anders auch. Außerdem haben die Lehrer, die positiv getestet wurde, nur ganz wenig miteinander zu tun und sitzen auch nicht im Lehrerzimmer nebeneinander. Ausschließen kann ich natürlich nichts, aber es könnte genauso sein, dass sich die Lehrer auch außerhalb der Schule angesteckt haben. Alle weiteren Tests der Lehrer waren bisher negativ, auch die von Lehrern, die mit den betroffenen Lehrern im Alltag näher zusammenarbeiten, da sie in der gleichen Klasse unterrichten oder das gleiche Fach haben.“

Eben weil die Infektionsketten ungeklärt seien, müssen die schulischen Kontakte unterbrochen werden. Inzwischen wurde die angekündigte Quarantäne-Verkürzung für Schüler vom Gesundheitsministerium auch formal bestätigt. Statt bisher 14 Tage müssen Schüler, die einen positiven Fall in der Klasse haben, nur fünf Tage in Quarantäne, wenn sie am fünften Tag ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, müssen weiterhin 14 Tage in Quarantäne. Vom Ministerium wird ein Schnelltest empfohlen, aber auch ein PCR-Test ist möglich. Ein PCR-Test kann beispielsweise im Testzentrum des Landkreises gemacht werden. Das Ergebnis dort dauert etwa 14 Stunden. Schnelltests und PCR-Tests werden außerdem von vielen Hausarzt-Praxen angeboten. Die Regelung des Ministeriums sieht außerdem vor, dass Lehrer, die Kontaktperson sind, zehn Tage in Quarantäne müssen. „Die unterschiedlichen Quarantäne-Zeiten stellen die Schulleitungen vor sehr große organisatorische Herausforderungen“, sagt Stadler.

Weitere Änderungen vorgesehen

Obendrein wurden für Mittwoch weitere Änderungen angekündigt, die jedoch noch nicht schriftlich vorliegen. „Es ist davon auszugehen, dass diese erst am Dienstagabend nach der Landtags-Debatte an die Gesundheits- und Schulämter ausgegeben werden. Es wurde angekündigt, dass diese neuen Regeln unter anderem vorsehen, dass ab Jahrgangsstufe 8 alle Klassen in den Wechselunterricht gehen müssen“, so die Pressesprecherin weiter. Ob diese Regel auch gilt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter im Klassenzimmer eingehalten werden kann, oder welche Ausnahmen es für Abschlussklassen gibt, sei bisher nicht bekannt.

Vorsichtig positive Nachrichten gibt es hingegen von den drei betroffenen Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Über das Wochenende kamen keine neuen Infektionen hinzu. Es scheint, dass die Einrichtungen langsam zur Ruhe kommen. „Glücklicherweise gab es in allen drei Einrichtungen keine schweren Verläufe und dementsprechend keine am oder mit dem Virus verstorbenen Bewohner. Im Laufe der Woche finden – hoffentlich – abschließende Reihentestungen in allen drei Einrichtungen statt“, sagt Stadler abschließend.

Die Verteilung der Infektionszahlen in den Landkreisgemeinden / Quelle: Landratsamt Miesbach

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