Am Sonnenbichl geht es heiß her. Als vor wenigen Wochen die Schneekanonen am Christa Kinshofer Skizentrum in Wiessee loslegten, standen vielen Talbewohnern die Fragezeichen ins Gesicht geschrieben. Die Verwirrung war groß. Schließlich ist aufgrund der Corona-Pandemie aktuell Skifahren nicht erlaubt. Doch Wolfgang Rebensburg vom Skizentrum bemühte sich schnell um Aufklärung.
Mitte Dezember erklärte er: “Das Christa Kinshofer Skizentrum Sonnenbichl ist eine Sportstätte nach § 10 der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die besagt, dass der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.” Weiter stellt Rebensburg klar:
Diese Voraussetzung werden von uns, Stand heute, erfüllt und sind mit dem Sportministerium, den Sportverbänden und mit dem Landratsamt Miesbach abgesprochen.
Was mit den verschärften Maßnahmen vom 16. Dezember auf das Skizentrum zukommt, lag damals jedoch noch im Unbekannten. “Was heute, insbesondere den §10 betreffend, mit Wirkung Mittwoch, 16.12.2020 beschlossen wird, wissen wir noch nicht”, hieß es damals seitens Rebenburg. Nun hat sich die Situation glücklicherweise geklärt.
Skifahren gemäß Paragraph 10
Denn Toni Schwinghammer, erster Vorsitzender des Fördervereins Schneesport Tegernseer Tal e. V., meldet sich nun mit den aktuellsten Fakten zu Wort. Laut Schwinghammer habe man am Sonnenbichl den Skibetrieb nun für den Trainings- sowie Wettkampfbetrieb für Berufssportler und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader aufgenommen. Dazu lässt er verlauten:
Der unter die Befreiungen des Paragraphen 10, Absatz 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fallende Personenkreis wurde durch die Fachverbände namentlich benannt.
Diese Fachverbände sind in diesem Fall der Deutsche Skiverband beziehungsweise der Bayerische Skiverband. Seitens des Bayerischen Skiverbands wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass der Trainingsbetrieb ausschließlich für Sportler des Bundes- und Landeskaders erlaubt sei – Vereine dürfen aktuell also nicht trainieren. Und der Wintersport-Tourismus muss sich ohnehin noch gedulden.
Hygienekonzept inklusive Hygieneschutzbeaufragten
Damit während des Trainigsbetriebs alles glatt läuft, hat man am Sonnenbichl ein penibles Hygienekonzept ausgearbeitet. Zudem wurde ein Hygieneschutzbeauftragter ernannt. Das mehrere Seiten umfassende Konzept regelt neben Abstandsregelungen und Mund-Nasen-Schutz außerdem den Liftkartenverkauf. Karten sind nach Möglichkeit gesammelt über Trainer- und Betreuungspersonal zu erwerben. Zum Zeitpunkt des Verkaufs darf sich nur eine Person in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle aufhalten.
Auch am Lift selbst (Freigelände) ist eine Maske zu tragen. Abstand sollte hier ebenfalls nicht vergessen werden. Am Lift wird es aber ohnehin einsam werden. Es werde lediglich ein Drehkreuz geöffnet und Liftfahren sei grundsätzlich nur alleine gestattet – eine Ausnahme bilden Personen aus einem gemeinsamen Hausstand. Für den Trainingsbetrieb selbst gilt, dass nur zugelassenen und registrierten Athleten der Aufenthalt erlaubt ist. Die Kontrolle der Maßnahmen liegt hier beim jeweiligen Trainer.
SOCIAL MEDIA SEITEN