Die meisten Verstöße gab’s im Landkreis Miesbach

Nach den vergangenen Wochen und der aufgeheitzten Stimmung gegen Tagesausflügler meldet sich das Polizeipräsidium Oberbayern Süd erneut zu Wort. Ihre Bilanz zu den Tourismus-Hotspots fällt unterschiedlich aus. Spitzenreiter ist allerdings der Landkreis Miesbach…

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd zieht Bilanz über die vergangenen Wochen. / Quelle re.: Facebook

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd befinden sich zahlreiche touristische „Hotspots“. Die vergangenen Wochen nutzten viele Tagesausflügler, um genau diese zu besuchen. Vor allem die zugefrorenen Seen und die teils vom Schnee bedeckten Berge zogen viele Menschen in die Natur.

Laut Polizei entstanden mancherorts „sehr belastende Verkehrsverhältnisse auf den Zufahrtsstraßen zu den Ausflugszielen und auf den dortigen Parkplätzen sowie kilometerlange Staus.“ Aus diesem Grund führte die Polizei im südlichen Oberbayern, insbesondere an den touristischen Hotspots, verstärkt Kontrollen durch (wir berichteten). Dabei kamen auch Unterstützungskräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei und geschlossene Einheiten des Polizeipräsidiums zum Einsatz.

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Zum Ende der Weihnachtsferien zieht die Polizei nun Bilanz: „Die An- und Abfahrtswege sowie öffentlichen Parkplätze waren bereits vor der Corona-Pandemie regelmäßig durch den Ausflugsverkehr überfüllt und nicht mehr aufnahmefähig.“ In den vergangenen Wochen waren vielerorts die öffentlichen Ausflugsparkplätze bereits am frühen Vormittag belegt, sodass zahlreiche Autos am Straßenrand, auf Grünstreifen, in Wäldern oder auf Wiesen abgestellt wurden.

Schliersee und Spitzingsee „massive Brennpunkte“

So auch im Landkreis Miesbach. Besonders betroffen waren hier die Ausflugsziele rund um den Schliersee und Spitzingsee. Die Polizei spricht hierbei von „massiven Brennpunkten.“ Im Einsatz waren neben der örtlichen Polizei Unterstützungskräfte der Operativen Ergänzungsdienste Rosenheim sowie die Bayerischen Bereitschaftspolizei.

Ihr erklärtes Ziel: „Zum einen durch gezielte Maßnahmen den Verkehrsfluss gewährleisten, aber auch festgestellte Verkehrsverstöße restriktiv verfolgen.“ Vor allem an Feiertagen und Wochenenden wurden vielfach Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, insbesondere gegen Park- und Durchfahrtsverbote, verfolgt. Die Polizei macht deutlich:

Alleine zwischen dem Jahreswechsel und dem Dreikönigstag wurden rund 300 Verkehrsordnungswidrigkeiten im Landkreis Miesbach gebührenpflichtig verwarnt oder zur Anzeige gebracht.

Zwar waren auch die Landkreise Berchtesgadener Land, Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen über die Feiertage betroffen. „Im Vergleich zur Verkehrssituation im Landkreis Miesbach waren hier allerdings deutlich weniger Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften feststellbar“, so die Polizei.

Schild gegen Ausflügler

In ihrer Bilanz geht die Polizei auch auf das selbst gebastelte Schild „mit möglicherweise beleidigendem oder volksverhetzendem Inhalt gegen Tagestouristen“ ein. An Silvester stellten Beamte der Polizeiinspektion Miesbach am Ortseingang das Schild sicher. „Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet und der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft München II zur Prüfung hinsichtlich eines möglichen, strafbaren Inhalts weitergeleitet. Das Ergebnis steht derzeit noch aus“, heißt es weiter.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Autokennzeichen allein keine Rückschlüsse auf den Wohnort oder die Herkunft zulässt. „Vielmehr kann es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeug handeln.“

Weiter verstärkte Kontrollen in Tourismusregionen

Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd kontrollieren auch weiterhin, teilweise mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei, verstärkt in den Ausflugsregionen. „Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis hin zur Abschleppung des Fahrzeugs führen.“

Zudem kontrollieren die Polizeibeamten im Zuge der Corona-Pandemie das Vorliegen triftiger Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, aber auch die Beachtung der Kontaktbeschränkung. Allerdings hat die Polizei auch etwas Positives in ihrer Bilanz zu verzeichnen: „Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung waren im Zuge der Überwachung des Ausflugsverkehrs kaum festzustellen.“ Weiter heißt es:

Die Menschen hielten sich, wo vorgeschrieben, meist vorbildlich an die Maskentragepflicht, die Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie appelliert die Polizei dennoch erneut an die Solidarität und den Gemeinschaftssinn:

  • Beachten Sie die Regelungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung!
  • Beachten Sie ab kommenden Montag, 11.01.2021, insbesondere eine mögliche Umkreisbeschränkung von 15 Kilometern für Ihren Wohnort, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert über 200 liegt.
  • Wägen Sie vor Fahrtantritt bitte gründlich ab, ob Sie für Ihren Ausflug unbedingt Ihren Wohnort verlassen müssen.
  • Fahren Sie keine Ausflugsziele an, von denen Sie z. B. aus dem Rundfunk wissen, dass es hier bereits zu Stauungen auf der Anfahrt kommt.
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und -flächen.
  • Denken Sie an die Umwelt. Insbesondere Wiesen und Wälder, die nicht explizit als Parkplatz ausgewiesen wurden, sind nicht zum Abstellen eines Fahrzeugs geeignet!
  • Halten Sie Rettungswege frei und achten Sie beim Parken am Fahrbahnrand auf eine ausreichende Fahrbahnbreite für größere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge.
  • Weichen Sie auf andere Parkplätze aus, auch wenn sich hierdurch Ihr Fußweg verlängert.

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