Dass man auf der Straße von der Polizei kontrolliert wird, das ist ganz normal. Doch wie sieht das auf dem Wasser aus – wie am Tegernsee? Diese Frage kann der Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Bad Wiessee, Thomas Heinrich, beantworten. Demnach führe man selbstverständlich auch auf dem Tegernsee Kontrollen durch.
“Das Boot ist aber natürlich nicht ständig unterwegs”, so Heinrich. Einen genauen Plan, wann die sieben Bootsführer der Wiesseer Polizei mit dem Polizeiboot ausfahren, gebe es nicht. “Das ist sehr Anlass- und Wetterbezogen”, erklärt Heinrich.
Auch komme es auf dem See natürlich viel weniger oft dazu, dass alkoholisierte Bootsführer aufgegriffen werden. Das verwundert den Dienststellenleiter nicht weiter, im Straßenverkehr seien immerhin um einiges mehr Personen unterwegs. Eine Gemeinsamkeit teilt sich jedoch der Bootsverkehr und der Straßenverkehr – zumindest in Bayern.
Ab wann wird’s gefährlich?
Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille haben auch Bootsführer Konsequenzen zu befürchten, erklärt Heinrich – dabei handle es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. Die absolute Fahruntüchtigkeit liege bei 1,3 Promille – hier spreche man bereits von einer Straftat, so Heinrich weiter.
Wenn die Polizei einen alkoholisierten Bootsführer erwischt, geschehe grundsätzlich exakt das gleiche wie bei einer normalen Verkehrskontrolle auf der Straße – inklusive Unterbindung der Weiterfahrt. Dennoch gibt Heinrich zu:
Es ist dieselbe Prozedur, aber sicher ein bissl umständlicher.
Denn Anker legen und das Schiff stehen lassen sei doch etwas problematisch. Eine Möglichkeit wäre, das Schiff mit dem Polizeiboot abzuschleppen. Jedoch erwähnt der Dienststellenleiter: “Der Fantasie sei keine Grenzen gesetzt, wie das am besten ginge.”
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