Wie Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider auf der Gemeinderatssitzung im Oktober erklärte, steht eine Veränderung für die Skatingloipe von der Klamm über Bayerwald nach Glashütte an. Die beliebte Loipe ist von zwei Parkplätzen erreichbar: Vom gebührenpflichtigen Wanderparkplatz an der Klamm sowie dem kostenlosen Rastplatz an der B 307 am Böckleitengraben.
Letzterer grenzt an das Grundstück einer Eigentümergemeinschaft – und die haben so langsam die Nase voll. „Die Eigentümer haben bereits vorletztes Jahr erläutert, dass sie nicht mehr wollen, dass von dem Bundesstraßenparkplatz aus auf die Loipe gestartet wird“, so Bierschneider. Sie haben den Zugang zur Loipe wohl auch schon mit einem Zaun abgesperrt, das habe einige Langläufer aber nicht davon abgehalten, über den Zaun und das Grundstück zu stapfen.
Daraufhin seien die Eigentümer auf ihn zugekommen. „Sie wollen nicht mehr, dass dort hinten gespurt wird, weil sie nicht einsehen, dass man an dieser Stelle kostenlos in die Loipe hineingeht.“ Das Problem: Die Gemeinde kann auf dem besagten öffentlichen Parkplatz keine Parkgebühren verlangen, weil er Teil der Bundesstraße ist. „Wir haben schon einmal einen Versuch unternommen, den Parkplatz von der Bundesstraßenverwaltung zu erwerben beziehungsweise die Zustimmung für Parkgebühren zu erhalten.“ Das habe allerdings nicht geklappt.
Loipengebühren statt Parkgebühren
Doch die Grundstückseigentümer blieben bei ihrer Forderung. „Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass wir für diese spezielle Skatingloipe eine Loipengebühr einführen. Es wird dann ein Gebührenautomat auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft installiert und alle, die von diesem Bundesstraßenparkplatz auf die Loipe gehen, müssen eben dort eine Gebühr entrichten.“
Die anderen Langläufer, die an der Klamm parken und dort bereits eine Parkgebühr entrichtet haben, sind von der Loipengebühr ausgenommen. Die neue Loipengebühr soll sich im Preisrahmen der sonst üblichen Parkgebühren in Kreuth bewegen. Zudem soll sie ebenso kontrolliert werden. Bierschneider betonte, dass das aktuell die einzig mögliche Lösung sei. „Und wir sollten diese Loipe unbedingt erhalten.“
Insgesamt ändere sich auch nicht viel für die Loipennutzer, außer, dass die, die bisher an der B 307 kostenlos geparkt haben, eine Loipengebühr statt Parkgebühren zahlen. „Sie leisten damit einen Beitrag, die Kosten der Gemeinde für die Erstellung der Loipen zu minimieren“, fügte er hinzu.
Längste Loipenstrecke im Tal soll erhalten bleiben
Christian Bock (CSU) konnte sich mit der Lösung nicht arrangieren: „Ich seh da schon ein riesiges Durcheinander auf uns zukommen.“ Er wollte wissen, ob es nicht die Möglichkeit gebe, auf dem Bundesstraßenparkplatz einfach generell das Parken im Winter nicht mehr zu ermöglichen. Das sei laut Bürgermeister allerdings keine Option.
Bierschneider verstehe zwar den Einwand, aktuell sei aber keine andere Lösung in Sicht. „Und ich muss auch dazu sagen, dass mir das wichtig ist, dass die Leute dort weiterhin parken. Von dort aus können sie direkt auf die Loipe und müssen nicht, wie vom Parkplatz an der Klamm aus, erstmal an der Bundesstraße entlang laufen.“
Michael Unger (FWG) hingegen sieht in dieser neuen Regelung vorerst kein Problem: „Das ist ja nicht in Stein gemeißelt, das kann man im Laufe der Zeit ja nochmal ändern. Aber jetzt pressiert’s, wir haben schon Oktober.“ Diese Loipe samt dem Parkplatz sei extrem wichtig für die Gemeinde.
Das ist die einzige Loipe, auf der man auch richtig viele junge Leute sieht, und wo Sportler super trainieren können.
Unger plädierte dafür, dass diese Strecke – so wie sie aktuell ist – weiterhin erhalten bleibt. Und das klappt wohl nur, wenn auf die Forderung der Eigentümer eingegangen wird. Der Gemeinderat beschloss daher mit nur einer Gegenstimme von Bock künftig eine Loipengebühr am Bundesstraßenparkplatz zu verlangen. Für Langläufer, die an der Klamm Parkgebühren zahlen, ändert sich nichts.
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