Corona: 2G für Gastro kommt

Was schon lange diskutiert wird, ist ab Montag Realität. 2G für die Gastronomie im Landkreis kommt. Außerdem werden weitere Einschränkungen bekanntgegeben.

In der Gastronomie sollen jetzt verstärkt Kontrollen stattfinden – Außerdem heißt es die Regel am Montag 2G

Die Landkreise Mühldorf a. Inn, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind weiterhin besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Lage in den Kliniken der Region ist besorgniserregend.

Ergänzend zum Katastrophenfall, den der Freistaat Bayern nun ausgerufen hat, haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und auf weitergehende Maßnahmen verständigt, die am kommenden Montag, 15. November, in Kraft treten.

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2G in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben

Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe findet die 2G-Regelung Anwendung. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter zwölf Jahren gestattet. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet.

Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt, bei denen 2G gilt, müssen wöchentlich zwei PCR-Testungen (oder einen Schnelltest/ Selbsttest unter Aufsicht an jedem Arbeitstag) vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.

Für bereits angereiste Übernachtungsgäste gilt die bisherige Regelung der “Roten Ampel” vorübergehend bis einschließlich 21. November 2021 weiter. Der Gastgeber kann dabei von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen oder die Verschärfung umgehend umsetzen.

3G-Plus für Besucher von Pflegeeinrichtungen

Für Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt 3G-Plus. Die Sonderregelung für Schüler und Schülerinnen besteht weiterhin: Diese können Pflegeeinrichtungen ohne aktuellen PCR-Test besuchen. Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig. Die Maskenpflicht für alle Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt trotz der Vorlage eines PCR-Tests weiterhin bestehen.

3G-Regel für alle Betriebe

In allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltest-Nachweis verfügen. Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf den ÖPNV, Handel sowie auf Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeweitet. Sind gemäß der 14. BayIfSMV weitergehende Einschränkungen als die 3G-Regelung für die Beschäftigten festgelegt, bleiben diese unberührt. Die Allgemeinverfügung tritt am 15.11.2021 in Kraft. Sie gilt befristet bis zum Ablauf des 24. November 2021.

Dazu Landrat Olaf von Löwis: “Wir tauschen uns im Kreise der Landratskollegen intensiv aus, wie diese Infektionswelle gebrochen werden kann, die unsere Landkreise gerade mit aller Wucht trifft. Die bisher in den Landkreisen und von der Staatsregierung getroffenen Maßnahmen reichen noch nicht aus, um unser Gesundheitssystem zu entlasten.” Wir benötigen weitere Einschränkungen, auch wenn diese schmerzhaft und belastend für uns alle seien. Der Landrat betont:

Bitte lassen Sie uns alle an einem Strang ziehen, dass unser Landkreis diese Welle gut übersteht. Bitte denken Sie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus und im gesamten Gesundheitswesen. Sie brauchen jetzt dringend unsere Disziplin! Und bitte lassen Sie sich impfen – das ist der einzige Weg aus dieser Pandemie!

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