So soll Georg von Preysing die CSU in Sachen Wahlplakaten einseitig bevorteilen – und zwar seit Jahren. Sie fordern den Bürgermeister auf, sich endlich an die vereinbarten Spielregeln zu halten.
Wahlplakate entpuppen sich in der letzten Zeit als wahre politische Streitthemen. Erst vergangene Woche berichteten wir darüber, dass die Stadt Tegernsee einige Wahlplakate der Piraten entfernen ließ, da diese nicht gemäß den Vorschriften der Stadt aufgehängt wurden.
Zwar gaben die Piraten im Nachhinein zu, in diesem speziellen Fall einen Fehler begangen zu haben, sehen sich jedoch generell bei der Plakatierungspraxis benachteiligt. Dazu Bezirkskandidat Lars Witte:
Bei uns werden die Plakate sofort abgehängt, während in anderen Gemeinden bei Wahlplakaten der CSU nur auf den Missstand hingewiesen wird – ohne irgendeine Reaktion. Da drängt sich bei mir schon der Eindruck auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Einen ähnlichen Vorwurf erheben nun auch die Ortsverbände der Grünen und der SPD in Gmund. So sei laut ihrer Aussage in der Verordnung der Stadt klar geregelt, dass die Wahlplakate nicht größer sein dürfen als das Format DIN A0.
Sowohl an den Ortseingängen von Gmund als auch Dürnbach hängen allerdings großflächige Plakate der CSU, die deutlich größer sind als das erlaubte Format. Man habe Bürgermeister von Preysing mehrmals auf diesen Umstand hingewiesen, erklärt der Ortsvorsitzende der SPD, Johann Schmid auf Nachfrage.
Ausnahme vom Bürgermeister genehmigt
„Es ist ja nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Nur in den vergangenen Jahren wurden die Plakate auf unsere Hinweise schnell entfernt“, so Schmid. Das sei in diesem Jahr allerdings nicht der Fall gewesen.
Johanna Angerer vom Wahlamt in Gmund bestätigt die Praxis, weist jedoch auf die erweiterten Möglichkeiten eines Bürgermeisters hin: „Georg von Preysing hat in diesem Fall eine Ausnahme gestattet. Und daran halte ich mich“, so Angerer.
Schmid bezweifelt jedoch, dass eine solche Ausnahme überhaupt rechtens sei. Daher habe er die Verordnung von zwei Juristen prüfen lassen. Diese hätten ihm bestätigt, dass die Praxis für Wahlplakate in der Verordnung klar und unmissverständlich geregelt sei.
„Es wäre ja auch widersinnig, wenn ein Bürgermeister im Wahlkampf entscheiden könnte, welche Wahlplakate man aufhängen darf und welche nicht“, so der SPD-Politiker.
Im Wahlamt ist man da jedoch anderer Meinung. „Natürlich darf der Bürgermeister eine Sonderregelung beschließen“, erklärt Angerer. Die CSU habe einen Antrag eingereicht, und diesen habe von Preysing dann genehmigt.
“Halten uns an vereinbarte Regeln”
Eine Möglichkeit, die die SPD und die Grünen scheinbar von vornherein ausgeschlossen haben. Die Regeln, auf die man sich im Gemeinderat geeinigt habe, seien, so Schmid, verbindlich. Er könne sich noch erinnern, dass in besagter Sitzung Preysing selbst betont hatte, dass man solche großen Plakate in Gmund nicht haben wolle.
Obwohl der Einfluss der wie auch immer gearteten Plakatwerbung auf die Wahlentscheidung des Bürgers nur marginal ist, ist es trotzdem ärgerlich und schon gar nicht vorbildlich, wenn sich die CSU und auch unser Bürgermeister über selbst vereinbarte rechtliche Normen hinwegsetzen und somit Sonderrechte in Anspruch nehmen
Die Sonderregelungen, auf die sich Bürgermeister von Preysing bezieht, seien, so Schmid, gerade nicht für Wahlplakate, sondern für besondere Veranstaltungen, wie den Tag der Blasmusik, gedacht. “Ich fordere ihn auf, sich an die vereinbarten Spielregeln zu halten“, so der SPD-Ortsvorsitzende.
Satzung wird nicht ernst genommen
Wenn der Bürgermeister das Bedürfnis habe, die bestehende Verordnung zu ändern, so könne er das ja gerne in der nächsten Gemeinderatssitzung einbringen. Dann wisse nämlich auch jeder, wer diesen Vorschlag gemacht hat. “Bis dahin gilt jedoch, auch für die CSU, die alte Verordnung”, so der SPD-Vorsitzende.
Bürgermeister von Preysing weilt derzeit im Urlaub und konnte aus dem Grund zu den Vorwürfen der beiden Parteivorsitzenden Johann Schmid (SPD) und Wolfgang Rzehak (Grüne) persönlich keine Stellung nehmen. Sein Stellvertreter Georg Rabl von den Freien Wählern weiß zwar von dem konkreten Vorgang nichts, verweist allerdings generell auf das Gmunder Ortsbild vor Wahlen.
Wenn man sich mal in Gmund umschaut, sieht man, dass hier die Satzung grundsätzlich nicht besonders ernst genommen wird.
SOCIAL MEDIA SEITEN