Der Biber steht auf der Liste der rechtlich stark geschützten Arten. Die Tiere werden sowohl durch EU-Recht als auch nach deutschem Recht in deren Lebensräumen vor Übergriffen des Menschen geschützt. Sie zu bejagen oder wie es auch so unschön heißt „zu entnehmen“ ist strafrechtlich verboten. In der Regel gilt der Biber nicht gerade als Poser unter den Tieren.
Wer den “Eurasische Castor Biber”, wie der Nager wissenschaftlich heißt, in freier Wildbahn erleben will, muss schon viel Geduld mitbringen oder großes Glück haben. Wie auch unsere Leser Doris und Detlev. In diesem besonderen Moment, als sie am Seeufer zwischen Haubentaucher und dem Hotel Überfahrt auf den Auslöser ihrer Kamera drückten. Dank an euch für die Mail mit den Bildern und die Beschreibung dieses besonderen Momentes.
Wir sind sehr regelmäßig am Tegernsee, haben jedoch noch nie einen Biber im See gesehen.
Ursprünglich war große Nagetier in Europa und Asien heimisch. Im 19. Jahrhundert jedoch wurde das Tier durch starke Bejagung in weiten Teilen Europas und fast ganz Deutschland ausgerottet. Nur durch konsequente Schutzmaßnahmen und Auswilderungen konnte im letzten Jahrhundert das Überleben des Bibers gesichert werden.
Landkreis vorbildlich beim Biber-Management
Auch im Landkreis Miesbach haben einige Biberfamilien ihr Revier. Zum Beispiel im Wasserschutzgebiet an der Mangfall. Dem Biber-Management im Landkreis (wir berichteten) stellt der anerkannte Biberfachmann Christian Kutschenreiter ein gutes Zeugnis aus. Er sagt: „Im Landkreis Miesbach läuft das Bibermanagement wirklich sehr gut. Ganz anders als in vielen anderen Gebieten in Bayern. Die machen einen guten Job“
Kutschenreiter ist zusammen mit seiner Frau in 20 Jahren und mit viel Geduld Teil einer Biberfamilie geworden und konnte deren Verhalten dabei bestens studieren. Der bekannte Tierfotograf beeilt sich dann auch gleich, allen in Rottach die Angst vor dem nächsten Bad im Tegernsee zu nehmen:
Der Biber ist eines der friedliebendsten Tiere überhaupt. Wenn man das Tier nicht bedrängt oder gar angreift, ist der Biber gar nicht an Menschen interessiert. Zudem ist er ein überzeugter Vegetarier.
Eigentlich sei das Nagetier auch sehr menschenscheu, doch in Gebieten, die touristisch stark erschlossen sind, wie eben bei uns im Tal, komme es schon vor, dass sich der Biber den Menschen zeigt, erklärt Kutschenreiter. „Er ist halt gezwungen, auf Nahrungssuche zu gehen. Ohne geht es nicht. Und da ist der Biber hart im Nehmen“, berichtet der engagierte Tierfotograf weiter. Angst aber müsse niemand vor dem Tier mit den scharfen Nagezähnen haben.
Warum ist der Söder gegen den Artenschutz auch bei Bibern?
Doch trotz dieser wissenschaftlich anerkannten Fakten zum Verhalten der Biber, gibt es auch bei uns immer wieder Übergriffe auf die geschützte Art. Für viele Jäger, Landwirte und Fischer ist der Biber ein regelrechtes rotes Tuch. Dabei gilt der Nager auch deshalb als besonders schützenswert, weil das aktive Tier durch seine „landschaftsgestalterischen Tätigkeit“, wie es Kutschreiter nennt, den so wichtigen Lebensraum für viele vom Aussterben bedrohte Tiere schaffe.
Trotzdem stellt sich auch Landesvater Söder immer wieder öffentlich gegen rechtlich verbrieften den Artenschutz für den Biber. Sei es 2010 als der Ministerpräsident Markus Söder (CSU), damals noch als bayerischer Umweltminister, im Rahmen des Dachauer Kreisbauerntages mit der Abschussgenehmigung für Biber liebäugelte. Oder auch unlängst, als sich Söder bei der Almen Begehung in Rottach zum Thema äußerte. Dort sagte Söder: „Der Wolf hat inzwischen einen Bestand erreicht – das gelte übrigens auch für Biber und Fischotter in anderen Bereichen in Bayern – der den klassischen Kultur- und Lebensraum herausfordert.“ Daher sei, so der Ministerpräsident weiter, der Punkt erreicht, dass ein Landratsamt in der Lage sein muss, die Entnahme selbstständig zu entscheiden.
Zu oft wird in Bayern bei illegalen Tötungen weggeschaut
Solche und ähnliche Aussagen hört der selbsternannte Biberschützer immer wieder. Verstehen kann er sie allerdings nicht, und begründet das auch:
In Bayern gab es allein im letzten Jahr 1.600 Biber Entnahmen – also Tötungen. Und das sind nur die offiziellen Zahlen.
Die Dunkelziffer bei den Biberabschüssen hält Kutschreiter noch für bedeutend höher. Es sei ein per geltendem Gesetz in Bayern und Europa eine Straftat, Biber zu töten. Doch schauten Gesetzeshüter und auch die Landratsämter bei gemeldeten Fällen gern nicht so genau hin. Das sei besonders in bei uns in Bayern ein Problem.
SOCIAL MEDIA SEITEN