„Wir können die Begründung nur schwer nachvollziehen“, so Landratsamtsprecher Gerhard Brandl. Trotzdem steht am 23. Oktober die öffentliche Verhandlung an.
Konkret geht es um das Haus im Oberachweg 10a in Rottach-Egern. Den Nachbarn passt die Größe des Neubaus nicht, daher klagen sie gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung. In ihrer Klage werfen sie der Behörde formale Fehler vor. Mit dieser Klagebegründung kann Landratsamt Pressesprecher Gerhard Brandl allerdings nur wenig anfangen. „Wir haben natürlich nach der Klage noch einmal die Genehmigung geprüft. Aber unserer Meinung nach ist alles korrekt abgelaufen“, so Brandl.
Man habe auch die Nachbarn, wie vorgeschrieben, an dem Verfahren beteiligt. „Daher ist die Begründung für uns schwierig nachzuvollziehen“, meint der Pressesprecher. Aus Sicht des Landratsamtes habe die Klage daher auch kaum Aussicht auf Erfolg.
“Das macht keinen Sinn”
Ähnlich sieht die Sache auch Rottachs Bauamtsleiter Walter Hübsch. Denn die Kläger wenden sich nicht nur gegen formale Fehler in der Baugenehmigung, sondern auch gegen die Höhe des Hauses. „Dabei muss man allerdings bedenken, dass die Kläger nebenan in einem viel größeren Haus wohnen“, so Hübsch. Daher mache das ganze Vorgehen aus seiner Sicht keinen Sinn.
Kurios wird die Sache vor allem aber dadurch, dass die Baugenehmigung, um die es geht, für ein Vorhaben notwendig war, das schon beinahe fertiggestellt ist. „Das Haus steht schon“, bestätigt Hübsch. Das komme daher, dass Klagen in einem solchen Fall keine aufschiebende Wirkung hätten.
Wenig Auswirkungen
Aufgrund dieser Tatsache hätte vermutlich selbst eine erfolgreiche Klage nur wenig Auswirkungen auf die tatsächlichen Gegebenheiten. Zwar könnte das Gericht im äußersten Fall einen Rückbau fordern, allerdings ist das häufig nur schwer umsetzbar, wie nicht zuletzt der Streit um die Schuhschachtel in Tegernsee zeigt. Auch dort einigte man sich letzten Endes auf einen Kompromiss.
Was die Kläger somit mit ihrer Klage bezwecken, ist derzeit unklar. Für eine Stellungnahmen waren diese jedenfalls nicht erreichbar. Spätestens am 23. Oktober, dem Tag der Verhandlung durch das Münchner Verwaltungsgericht, dürfte die genaue Begründung öffentlich werden.
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