In Tegernsee gibt es eine luxuriöse Eigentumswohnanlage am Leeberg mit Blick auf See, Berge und Egerner Bucht. Doch allein die Fenster der Wohnräume reichen den Eigentümern offenbar nicht. Auf ihren Wunsch hin baute die Schleunung AG auch zwei 1,60 Meter breite Lichttunnel in den Hang, damit mehr Tageslicht in die Fitnessräume gelange, die sich unterirdisch in einem Zwischenbau der Häuser „Josephine“ und „Pauline“ befinden.
Nur zwei Kellerfenster genügten dem Antragsteller nicht, der sich nun in einer 2. Tektur die „Schießscharten“ vom Bauausschuss genehmigen lassen wollte, nachdem das Gremium bereits Mitte Juli die Zustimmung verweigerte. Die Schleunung AG sah eine rechtliche Chance und bemühte das Landratsamt, das Einvernehmen zu ersetzen. Denn Tegernsee hatte erst 2016 seine Gestaltungssatzung geändert, die Häuser wurden aber schon vorher beantragt und gebaut.
Die Stadt war sich im Juli sicher, zu obsiegen, da die Lichtschächte entgegen der Planung gebaut wurden, also illegal. Allen war damals klar, dass man so etwas nicht genehmigen könne. Denn gemäß der Gestaltungssatzung, so die Stadt gegenüber dem Landratsamt, dürfen Kellergeschosse durch Abgrabungen nicht freigelegt werden. Kellerfenster sind eindeutig unterhalb des Geländes anzuordnen.
Landratsamt setzt Frist
Doch der Bauausschuss hatte die Rechnung ohne das Kreisbauamt gemacht. In einer Stellungnahme vertritt es nun die Auffassung, dass die Gestaltungssatzung „eingehalten“ wird, da die Kellerfenster eindeutig unterhalb der genehmigten Geländeoberfläche liegen und „das Kellergeschoß durch die Abgrabung nicht freigelegt wird“.
Das Landratsamt ist sogar der Auffassung, dass der Lichtschacht zur natürlich Geländefläche hochführe. Als Frist wird Tegernsee der 31. Oktober gesetzt, bis dahin habe die Stadt „erneut Gelegenheit“, über das Einvernehmen zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist beabsichtigt das Landratsamt die Stadt zu überstimmen.
Immer werde man vom Landratsamt überstimmt
Entsprechend angesäuert war man gestern im Ratssaal. „Bald haben wir überall Schießscharten“, klagte Florian Widmann (CSU), wenn man dies bei anderen Hängen auch zulasse. „Ich finde das unmöglich“. „Furchtbar“, fand es Andrea Köstler (FWG), „dass wir immer durch das Landratsamt ersetzt werden“. In diesem Gremium bemühe man sich nach Ansicht von Köstler, dass alles ein bisschen schöner gebaut wird. „Doch dann wird unser Einvernehmen wieder ersetzt. Das ist echt traurig“.
Bürgermeister Johannes Hagn CSU) machte klar, dass er auch nicht zustimmen werde. Sein Argument: Der Lichtschacht sei nach oben und nicht zur Seite errichtet worden. Als Konsequenz bleibe für ihn nur, die Gestaltungssatzung noch enger zu fassen. Die Entscheidung lag auf der Hand: Einstimmig wurde auch die nachträglich eingereichte zweite Tektur für die beiden Lichttunnel, die aus einem Bunker ragen, abgelehnt. Nun liegt der Ball wieder im Kreisbauamt.
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