Abschieben: ja, aber wie?

Bereits dreimal ist ein Asylbewerber aus dem Senegal in der Tegernseer Turnhalle ausgerastet, zuletzt am vergangenen Donnerstag. Stets wurden Polizeibeamte und Mitbewohner tätlich angegriffen. Schnell wurden Rufe nach dessen vorzeitiger Abschiebung laut. Doch der Rechtsweg ist nicht so einfach, wie Recherchen der Tegernseer Stimme zeigen.

Das Landratsamt will einen Tegernseer Flüchtling abschieben. Doch das ist nicht so einfach.
Das Landratsamt will einen Tegernseer Flüchtling abschieben. Doch das ist nicht so einfach.

Der 27-jährige Senegalese in der Tegernseer Turnhalle ist ein Problemfall. Immer wieder sorgt er für Unruhe in der Unterkunft. Er ist aggressiv, bedroht Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes mit dem Tode, bei seinen Festnahmen wehrt er sich, spuckt und tritt nach Polizisten und beißt sie in die Hand.

Selbst nach seiner Einweisung in die Psychiatrie des Krankenhauses in Agatharied wurde er am nächsten Tag sofort wieder rückfällig, meist passiert das unter Alkoholeinfluss. Derzeit ist der Senegalese wegen selbstverletzendem Verhalten wieder unter Beobachtung im Krankenhaus. Doch für wie lange? Viele im Tal fragen sich: Warum kommt der Mann nicht sofort hinter Schloss und Riegel, warum wird er nicht sofort abgeschoben?

Anzeige

Ohne Status kein Abflug

Unwidersprochen dürfte sein, dass seine Ausraster das Verständnis und die Hilfsbereitschaft für die anderen friedlichen Asylbewerber nicht gerade erleichtern dürften. Eine Differenzierung wird zusehends schwieriger. Da hilft es auch wenig, wenn das Landratsamt öffentlich die Gemüter beruhigen will, der Senegalese sei bereits im Abschiebemodus, so Pressesprecher Birger Nemitz nach der jüngsten Attacke des Senegalesen gegenüber der Tegernseer Stimme.

Man ist gerade dabei, die Passpapiere bei der senegalesischen Regierung zu beantragen.

Doch die Praxis ist eine andere, wie das Innenministerium auf Nachfrage erklärt. „Der Senegalese kann nicht einfach in den nächsten Flieger gesetzt werden, er braucht einen ausreisepflichtigen Status. Dieser ist erst dann erreicht, wenn ein ablehnender Asylantrag vorliegt und alle Klagewege ausgeschöpft sind“, beschreibt Oliver Platzer, Sprecher des Innenministeriums, den Verfahrensweg.

Diesen ausreisepflichtigen Status reiche eine Ausländerbehörde eines Landkreises dann an die Regierung von Oberbayern weiter. Erst dann könne die Abschiebung beginnen, selbst wenn er vorher schon durch kriminelle Delikte aktenkundig wurde. „Sicher ist“, so Platzer, „dass Straftäter ohnehin abgeschoben werden. Dennoch brauchen sie einen Ausreisestatus und den kann nicht die Polizei feststellen. Mit einer Straftat hat sich ein Flüchtling das Anrecht auf Asyl verwirkt.

Wenn der Senegalese in Tegernsee etwas anstellt, dann kommt er wie jeder andere Straftäter in Haft, allerdings nur bei schweren Straftaten“. Und zu diesen kam es offenbar bislang noch nicht. Zwar werde gegen den 27-Jährigen wegen des Widerstandes gegen Polizeibeamte und Körperverletzung ermittelt, doch schwerwiegende Gründe für eine Inhaftierung seien dies bislang nicht, stellte ein Beamter der Polizei in Bad Wiessee fest.

Geringe Rückführungsquote

Grundsätzlich sei aber davon auszugehen, dass der Seneglese abgeschoben werde, denn seine Heimat sei schon länger als zehn Jahre ein sicheres Herkunftsland, so Pressesprecher Platzer. „Entscheidend für eine Abschiebung ist das Verwaltungsgerichtsverfahren. Der Flüchtling stellt einen Asylantrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet wird“.

Da aber das BAMF derzeit auf einem Stau von 330.000 Anträgen sitze, könne der Asylverfahrensprozess mehr als ein Jahr dauern. Wer allerdings aus dem Senegal komme, würde zu 99 Prozent einen ablehnenden Bescheid bekommen. Platzer:

Dieser kann beklagt werden, dann geht dies zum Verwaltungsgericht. Bei einem Senegalesen ergeht der Bescheid des Gerichts viel schneller. In der Regel dauert dies dann nur noch eine Woche, bis er den Status eines Ausreisepflichtigen bekommt. Dann kann er abgeschoben werden.

Bis dahin ist nach heutigem Stand mehr als ein Jahr vergangen. Da hilft es wenig, wenn Politiker eine schnelle Abschiebung abgelehnter Asylbewerber fordern. “Wir setzen auf die konsequente Rückführung von Menschen ohne Bleibe-Perspektive”, sagte Innenminister Thomas de Maizière. Bayerns Finanzminister Markus Söder forderte “eine bessere, massivere Rückführung und eine bessere Abschiebepolitik”.

Ein Blick in die Statistik offenbart die Realität: Ende September war für gut 190.000 Antragsteller klar, dass sie in der Bundesrepublik keine Zukunft haben – tatsächlich verlassen haben das Land nicht einmal 40.000 Asylbewerber.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner