Achtung beim Johannifeuer

Durch die anhaltende Hitze steigt die Waldbrandgefahr im Oberland erneut an. Bis auf weiteres sind Daxenfeuer verboten. Fällt damit auch das Johannifeuer aus?

Das Landratsamt warnt vor Waldbrandgefahr – auch im Oberland

Bis auf weiteres sind Daxenfeuer verboten. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes hervor. Aufgrund anhaltender Trockenheit herrscht im südlichen Oberbayern erneut akute Waldbrandgefahr. Sie liegt derzeit bei Stufe 4.

Für die Feuer bei Sonnwendfeiern gelten deshalb besondere Regeln. Daxenfeuer sind Feuer, bei denen Abfälle aus dem Wald verbrannt werden, zum Beispiel nach dem Abästen von gefällten Bäumen. Diese Feuer sind ab heute verboten, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird.

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Diese Regelung hat das Landratsamt Miesbach in Absprache mit den Bayerischen Staatsforsten und dem Forstbetrieb Schliersee getroffen. Die Integrierte Leitstelle Rosenheim soll vorerst keine Anmeldungen von Daxenfeuern mehr entgegennehmen.

Besondere Regeln für Sonnwendfeuer

Besondere Regeln und besondere Warnhinweise gelten momentan wegen der hohen Waldbrandgefahr auch bei Feuern zur Sonnwendfeier. Das Landratsamt Miesbach hat eine Warnung der Regierung von Oberbayern schon an alle Städte, Märkte und Gemeinden im Kreis verschickt.

Die Kommunen sollen demnach nach einer Gefahrenbeurteilung vor Ort entscheiden, ob eine Sonnwendfeier mit Feuer stattfinden kann oder zu gefährlich ist. Grundsätzlich muss eine Entfernung von 100 Metern zum Wald eingehalten werden. Ausnahmen von dieser Regel – die sonst möglich sind – werden momentan von der Regierung strikt verboten.

Erlaubnis obliegt den Gemeinden

Falls die Gemeinde ein Feuer genehmigt: Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Nach der Verordnung kann die Gemeinde zusätzliche Vorkehrungen für die Durchführung der Feier verlangen, um Brände zu verhüten.

So kann etwa gefordert werden, während der Feier eine Brandsicherheitswache mit einem Tanklöschfahrzeug zu stellen und trockene Flächen vorher zu wässern. Bei starkem Wind ist das Feuer jedoch zu löschen, so wie es in der Verordnung über die Verhütung von Bränden festgelegt ist.

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