ACTA ad acta: Von Berlin über München zum Tegernsee

Ergänzung vom 06. Juli / 13:03 Uhr
Noch vor fünf Monaten schrieb einer unserer Redakteure: “ACTA bringt die Menschen auf die Straße. Alleine in München waren gestern 16.000 Demonstranten unterwegs, um gegen das umstrittene Urheberrechtsabkommen zu protestieren. Auch in Augsburg, Regensburg, Hamburg, Berlin und vielen anderen deutschen Städten hatten sich Zehntausende Menschen friedlich zusammengefunden. Ich selbst war in Berlin auf der Straße. Weit weg vom Tegernsee. Und doch kamen mir die Themen bekannt vor.”

Der Urheberrechtspakt spaltete. Mangelnde Transparenz, kritischer Einfluss von Lobbygruppen auf die Vertragsgestaltung, geheime Absprachen hinter verschlossenen Türen – die Menschen hatten das satt und demonstrierten gegen ACTA.

Nun hat das Europäische Parlament ACTA abgelehnt. Das Vertragswerk, das scheinbar geistiges Eigentum schützen und gezielter Produktpiraterie entgegenwirken sollte, wird nun doch nicht eingeführt. Der Sieg der Gegner ist umso überraschender, da die 27 EU-Regierungschefs das Abkommen eigentlich bereits positiv bewertet hatten.

Ein Sieg der Demokratie?

Am Mittwoch stimmten 478 Abgeordnete gegen das Abkommen, 165 enthielten sich der Stimme. Und nur 39 Parlamentarierer votierten dafür. Die Ablehnung wird von einigen Medien als erster großer Sieg von Internetaktivisten auf europäischer Ebene gewertet. Dabei ist der größte Kritikpunkt neben der intransparenten Vorgehensweise die allzu schwammige Ausgestaltung des Vertrages. ACTA soll aus Sicht von Kritikern den Datenschutz gefährden und gleichzeitig Reglementierungen bis hin zu Internetsperren ermöglichen.

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Was genau das Aus für ACTA nun bedeutet, ist allerdings offen. Die Lobbyverbände der Musikindustrie stehen bereits mit neuen Vorhaben in den Startlöchern. Isoliert betrachtet ist die Abstimmung im EU-Parlament ein Sieg der Demokratie – so sieht es zumindest Patrick Beuth von Zeit Online. Seinen lesenswerten Kommentar kann man hier nachlesen.

Ursprünglicher Artikel vom 12. Februar:
ACTA bringt die Menschen auf die Straße. Alleine in München waren gestern 16.000 Demonstranten unterwegs, um gegen das umstrittene Urheberrechts-Abkommen zu protestieren.

Auch in Augsburg, Regensburg, Hamburg, Berlin und vielen anderen deutschen und europäischen Städten hatten sich zehntausende Menschen friedlich zusammengefunden. Ich selbst war in Berlin auf der Straße. Weit weg vom Tegernsee. Und doch kamen mir die Themen bekannt vor.

Was sich hinter ACTA verbirgt, erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Video:

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Die Gespräche auf den Demos waren mancher Diskussion im Tal nicht unähnlich. Es ging den meisten nicht darum, das Recht auf illegale Film- und Musikdownloads zu verteidigen, sondern darum, dass die Art und Weise, wie hier versucht wird, eine politische Entscheidung herbeizuführen, nicht in Ordnung ist.

Die Menschen sprachen viel von Teilhabe, Transparenz und der Notwendigkeit öffentlicher Debatten. Fast hatte man den Eindruck, das nicht nur ACTA, sondern vor allem die Entstehung des Vertragswerks Tausende bei Eiseskälte auf die Straße getrieben hatte.

Hinter verschlossenen Türen hat die Politik gemeinsam mit der Industrie ein Vertragswerk ausgearbeitet, das sehr große Auswirkungen auf jeden Einzelnen haben kann. Grundlage ist dabei das Urheberrecht, mit dem gesichert werden soll, dass der Erschaffer eines Werkes in Bild, Ton, Wort oder auch in Patenten und Gütern für seine Leistung bezahlt wird.

In der Theorie absolut logisch. In der Praxis dagegen geht die geforderte Auslegung des Urheberrechts an der Lebensrealität schlichtweg vorbei.

“Die Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 wert”

Ein Beispiel: Sobald sie bei diesem Artikel auf “Gefällt mir” drücken, um den Artikel mit Ihren Freunden zu teilen, machen Sie sich streng genommen strafbar. Facebook wird den Artikel auf Ihr Profil übernehmen, einschließlich eines kleinen Vorschaubildes. Wir könnten Sie aufgrund der Bildrechte abmahnen und würden höchstwahrscheinlich gewinnen. Sie müssten zahlen.

Plakativ ausgedrückt: “Die durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 Euro Abmahnkosten wert, wenn denn jede Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden würde.” Das rechnet zumindest Anwalt Christian Solmecke vor.

Auch das Verbot von Video-Liveberichten aus den Gemeinderatssitzungen im Tegernseer Tal wurde auf Basis des Urheberrechts getroffen. Grundlage hierfür ist das Recht am eigenen Bild: “Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 dar.” 

Das Urheberrecht steht in diesem Fall wohl über dem Recht auf Information. So ist zumindest die Auslegung des über 100 Jahre alten Gesetzes zu interpretieren.

Verhandlungen hinter verschlossenen Türen

Da der EU-Politik wohl klar war, dass eine solche Regelung bei den Menschen auf wenig Gegenliebe stoßen würden, hat man ACTA für mehrere Jahre wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Aus dem Tal kennen wir das als “nichtöffentliche Sitzung”. Die Argumentation ist immer die gleiche: “Das öffentliche Wohl erfodert es so.” Und wenn das nicht funktioniert: “Das berechtigte Interesse Einzelner überwog.”

Abgestimmt wurde über den ACTA-Entwurf anschließend auf einer Sitzung im Fischereiausschuss des EU-Rates. Getreu dem Motto: Bloß keine Öffentlichkeit.

Diese Form von Intransparenz hat vor einigen Tagen selbst den für ACTA zuständigen EU-Beamten zum Rücktritt veranlasst. Als Grund nannte er in seiner Stellungnahme den Versuch, das Gesetz an Parlament und Öffentlichkeit vorbeizumogeln:

„Ich möchte den gesamten Vorgang, der zur Unterzeichnung dieses Abkommens geführt hat, auf das Schärfste anprangern: Keine Einbindung einer Nicht-Regierungs-Organisation; mangelnde Transparenz von Anbeginn der Verhandlungen an; wiederholte Verschiebungen der Unterzeichnung des Abkommens, ohne dass je eine Erklärung dafür abgegeben wurde; das Ignorieren der Forderungen des Europäischen Parlaments trotz mehrerer Beschlüsse unserer Versammlung.“
 (..)
„Dieses Abkommen kann schwerwiegende Konsequenzen für das Leben der Bürgerinnen und Bürger haben, und trotzdem wird alles unternommen, um das Mitspracherecht des Parlaments zu unterwandern. Heute, als Verantwortlicher für diesen veröffentlichten Bericht, wünsche ich daher ein Zeichen zu setzen und alarmiere hiermit die Öffentlichkeit über diese inakzeptable Situation. Ich werde nicht an dieser Maskerade teilnehmen.“

Die Aufregung hat einen Grund: In der Realität wandeln der Schutz des Urheberrechts und die Beschneidung der Meinungsfreiheit auf einem sehr schmalen Grat. Zählt das Recht, Informationen zu teilen und zu tauschen mehr oder weniger als das Recht, mit der Information, respektive mit der Nachricht, Geld zu verdienen? Der Verein “digitale Gesellschaft e.V.” fasst es folgendermaßen zusammen:

“Das ACTA-Abkommen ist ein weiterer Schritt zum Abbau von Meinungsfreiheit und Datenschutz im Netz. Die Interessen der Rechteinhaber werden diesen fundamentalen Rechten übergeordnet. Kein Wunder, denn die Rechteindustrie saß von Anfang an mit am Verhandlungstisch – im Gegensatz zu nationalen Parlamenten, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft.

Wir befürchten: Das ACTA-Abkommen legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen, da das Abkommen Dritte, wie zum Beispiel Internetprovider, dazu verpflichten könnte, Online-Inhalte zu überwachen. Es ist aber weder ihre Aufgabe noch haben sie die hoheitliche Kompetenz, um über Meinungsfreiheit zu bestimmen.”

Klar ist, dass Recht und Gesetz auch im Netz für Regeln und Verlässlichkeit sorgen müssen. Allerdings sollte zuerst über die Neudefinition eines Urheberrechts auf breiter gesellschaftlicher Ebene diskutiert werden.

Es geht bei diesem Thema nicht nur um das “Recht auf Geldverdienen”, sondern auch um das “Recht auf Informationszugang und Austausch”. Es macht keinen Sinn, dass die Telekom überwacht, ob ich mir “die falschen Inhalte” anschaue oder “auf den falschen Webseiten” unterwegs bin. Man kann nicht jeden Nutzer standardmäßig überwachen und unter Generalverdacht stellen, um die Rechte der Industrie zu schützen

Für eine Neuregelung braucht es breite öffentliche Debatten

Es müssen gemeinsam Lösungen gefunden werden, die allen Seiten den Zugang zu Information gewährleisten und trotzdem ein passendes Urheberrecht zulassen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit darf dabei nicht verhandelt werden. Vor allem nicht, wenn nur die Rechteindustrie bei den Verhandlungen anwesend ist. Wohin diese Heimlichtuerei führt, haben wir gestern gesehen.

Vor drei Monaten konnte man Ähnliches auch bei uns im Tal beobachten: da ging es zwar nicht um das Urheberrecht, sondern um den geplanten Lanserhof. Die Gründe für die Aufregung über die Pläne des österreichischen Hoteliers Christian Harrisch waren aber nicht unähnlich.

Mangelnde Teilhabe der Bevölkerung. Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Fehlende Transparenz. Ein Politikstil, der heutzutage von immer weniger Menschen akzeptiert wird. Dafür gehen sie irgendwann sogar auf die Straße.

Mehr zum Thema gibt es auf dem Politblog [x Politics]. Dort geht es um Trends und Bewegungen, die fernab der parteipolitischen Tagesagenda die gesellschaftliche Zukunft gestalten und verändern.

Quelle: Digitale Gesellschaft

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