Erst im März sorgte verbotene Müllentsorgung in Rottach-Egern noch für eine Polizeimeldung. Ein bislang unbekannter Täter hatte „mehrere Asbestplatten, die vermutlich zuvor als Fußbodenplatten dienten, und drei schwarze Müllsäcke mit Bauschutt an den Wertstoffcontainern im Bereich Karl-Theodor-Straße Ecke Kreuzweg abgestellt“.
Die als gesundheitsschädlich eingestuften Asbestplatten müssen normalerweise kostenpflichtig als Sondermüll entsorgt werden. „Mitarbeiter der Gemeinde Rottach-Egern mussten die unrechtmäßig entsorgten Gegenstände nun abtransportieren und der vorgeschriebenen Entsorgung zuführen“, so die Wiesseer Polizei in ihrem Bericht.
“Keine Gnade walten lassen”
Dies ist offenbar kein Einzelfall, wie im Gemeinderat am Mittwochabend bekannt wurde. Vize-Bürgermeister Josef Lang (CSU), der die Sitzung leitete, prangerte die illegalen Müllablagerungen im Bereich des Recyclinghofes an. „Rücksichtslose Zeitgenossen“ würden dort immer wieder ihren Müll bis hin zur Rottach abladen, wenn der gemeindliche Platz geschlossen sei. Der Begriff „rücksichtslos“ sei noch gelinde ausgedrückt, betonte Lang, „Saubären“ würde besser passen.
Im Übrigen sei illegale Müllablagerung auch strafbar. Bis zu 2.500 Euro sieht dafür der Bußgeldkatalog in Bayern vor. Eigentlich, so hoffte Lang, sollte jeder Bürger so viel Umweltbewusstsein haben, dass er seinen Müll ordnungsgemäß entsorge. Viele Abfälle könnten ohnehin kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden. Wenn sich das Verhalten nicht ändere, „müssen wir zu anderen Mitteln greifen“. Lang denkt an eine „Wildbeobachtungskamera“, um diese „Saubären“ auf frischer Tat zu ertappen.
Herman Ulbricht (FWG) wusste von Säcken mit Asbestabfällen, die anderswo in der Landschaft landeten. „Ich glaube schon, dass die ganz genau wissen, wann der Recyclinghof auf hat. Um sich aber Kosten für kontaminierten Abfall zu sparen, stellen sie diesen erst nach der Schließung dort ab“.
Die Wertstoffhof-Betreuer seien dann jeden Morgen damit beschäftigt, den illegal abgelagerten Müll zu entsorgen. Wenn man jemand dabei erwische, sollte man keine Gnade walten lassen, drohte Lang, „das wäre falsch“.
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