Alkohol für Asylbewerber: Helfen Verbote?

Immer wieder kommt es in der Tegernseer Asylunterkunft zu Streits und teilweise aggressivem Verhalten. Die jüngste Auseinandersetzung liegt erst wenige Tage zurück. Neben Platzmangel und fehlender Privatsphäre begünstigt aber auch Alkoholkonsum die Auseinandersetzungen. Wie wollen die Verantwortlichen künftig mit der Problematik umgehen? 

In der Tegernseer Dreifachturnhalle ist der Konsum von Alkohol untersagt. In der Öffentlichkeit lässt sich das Trinken nicht verbieten.
In der Tegernseer Turnhalle ist der Konsum von Alkohol untersagt. In der Öffentlichkeit lässt sich der Konsum nicht verbieten.

Aus einer vermeintlich kleinen Angelegenheit wurde am vergangenen Freitag ein handfester Streit in der Tegernseer Asylunterkunft. Anstoß waren zwei Euro, die ein Asylbewerber einem 31-jährigen Tansanier schuldete. Der Streit endete in einer Prügelei. Es stellte sich heraus: Der Afrikaner war zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert.

Hausordnung untersagt Alkoholkonsum

Solche Vorkommnisse sind keine Seltenheit. Vor allem in Massenunterkünften wie der Tegernseer Turnhalle. Die Frage nach einem Alkoholverbot für Flüchtlinge, die immer wieder aufkommt, kann nur bedingt bejaht werden. Wie Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes Miesbach erklärt, hat das Amt bereits ein Alkoholverbot eingeführt, das in der Hausordnung geregelt ist:

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Der Konsum und die Lagerung von alkoholischen Getränken innerhalb der Turnhalle ist verboten.

Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, ergreift der Sicherheitsdienst entsprechende Maßnahmen. „Finden die Mitarbeiter Alkohol in der Unterkunft, wird dieser beschlagnahmt und nicht mehr zurückgegeben“, so Nemitz. Alkohol außerhalb der Unterkunft könne jedoch nicht verboten werden. Der Konsum in Kneipen oder Gaststätten sei nun mal jedem Bürger erlaubt.

“Alkohol ist überall ein Problem”

Die Polizei Bad Wiessee bestätigt das Problem des Alkoholkonsums der Flüchtlinge. Wilhelm Sigel, Leiter der Inspektion erklärt: „Es ist unumstritten, dass bei den meisten Einsätzen Alkohol im Spiel ist. Aber wir können nichts dagegen machen.“ Obwohl die Beamten mit teils aggressivem Verhalten der Flüchtlinge konfrontiert werden, müsse man mit dem Problem zurechtkommen, so Sigel.

Der Tegernseer Helferkreis ist bemüht, zusammen mit dem Landratsamt Lösungen zu finden, wie man in diesem Punkt Einfluss auf die Asylbewerber nehmen könnte. Ein Zutrittsverbot für betrunkene Bewohner könne eine Maßnahmen sein. Doch darüber sei man sich noch nicht einig, erklärt Sprecherin des Helferkreises Friederike Enders. Man befinde sich aber in Gesprächen mit dem Landratsamt. Denn in einem Punkt sind sich alle einig – eine Lösung muss her.

Die umliegenden Landkreise Bad Tölz und Rosenheim sind ebenfalls mit diesem Problem in den Asylunterkünften konfrontiert. Jeffrey Pflanzer, Fachbereichsleiter Asyl des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen erklärt:

Der Alkohol ist überall ein Problem.

In den Tölzer Einrichtungen gilt daher ein Alkoholverbot, dass von den Bewohnern größtenteils ernst genommen wird. “Wir haben das Problem in den Griff bekommen. Dabei stehen Kommunikation und Kontakt zu den Betroffenen an erster Stelle.”

Auch die Hausordnungen der Rosenheimer Einrichtungen untersagt den Konsum und den Besitz von Alkohol. Laut Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes Rosenheim gebe es hier aber keine nennenswerten Auseinandersetzungen.

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