Mehr als nur ein Radler: Fahrradfahrer von Auto erfasst

Am Dienstagabend kam es in Bad Wiessee zu einem Zusammenstoß zwischen einem alkoholisierten Wiesseer Fahrradfahrer und einem Autofahrer aus den USA. Der 51-jährige Einheimische war mit seinem Fahrrad auf der Münchner Straße in nördliche Richtung unterwegs, als er laut Polizei völlig unerwartet nach links in die Koglkopfstraße abbog.

Der nachfolgende PKW-Fahrer konnte nicht mehr bremsen und stieß mit dem Mann zusammen, der anschließend vom Roten Kreuz ins Krankenhaus Agatharied gebracht werden musste.

Immer wieder kommt es zu Unfällen aufgrund alkoholisierter Radler.

Dabei sind Vorfälle mit alkoholisierten Radlern keine Seltenheit. Ob am Tegernsee oder anderswo, jedes Jahr werden Fahrradfahrer von der Polizei betrunken auf ihrem Drahtesel angetroffen oder verletzen sich aufgrund ihres Zustandes im Straßenverkehr. Eine Statistik von vor zwei Jahren bestätigt dies:

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Rund 42 Prozent der schweren Radunfälle wurden laut der Untersuchung von den Pedalisten selbst verschuldet. Die Gründe hierfür lagen in falscher Straßenbenutzung (36 Prozent), gefolgt von falschem Abbiegen (16,2 Prozent) und Vorfahrtmissachtung (14,5 Prozent).

Besonders bedenklich: Während nur jeder 22. PKW-Unfall auf Alkoholeinfluss zurückzuführen war, stand etwa jeder achte in einen Unfall mit Personenschaden verwickelte Radfahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln.

Bei Unfällen, die von Radfahrern verschuldet wurden, waren sogar in jedem vierten Fall Alkohol oder Drogen im Spiel.

Die Voraussetzungen sind allerdings die gleichen wie beim Autofahren. Rechtlich wird das folgendermaßen gesehen, wie uns ein Polizist auf Nachfrage erklärt:

Das Verbot, alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, gilt auch für Fahrradfahrer. Allerdings gelten für sie andere Grenzwerte als für Autofahrer. Die neuere Rechtsprechung nimmt alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille an. Insofern ist der Wert etwas günstiger als bei Autofahrern, wo bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird, sodass man seinen Führerschein auf jeden Fall los ist.

Baut man jedoch mit dem Fahrrad einen Unfall, so reichen gegebenenfalls schon 0,3 Promille aus, um sich strafbar zu machen. In schweren Fällen kann dann sogar der Führerschein entzogen werden, obwohl man mit dem Rad unterwegs war.

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