Während des Holzkirchner Frühlingsfests ist es nicht selten, dass man über leere Bier-, Wein- oder Schnapsflaschen stolpert. Unter den Jugendlichen hat es sich etabliert, schon auf dem Weg zum Festzelt zu trinken – sozusagen vorzuglühen. Und zwar bevor die Oberland-Security am Eingang den mitgebrachten Alkohol einsackt.
Das wird künftig nicht mehr möglich sein. Der Hauptausschuss des Holzkirchner Gemeinderats hat einstimmig beschlossen, während des Frühlingsfests ein temporäres Alkoholverbot im Ort anzuordnen. Sollte der Gemeinderat in der Sitzung am 3. Mai diesem Vorschlag folgen, gilt das Alkoholverbot bereits für das anstehende Frühlingsfest vom 9. bis 14. Mai – ausgenommen von dieser Regelung ist natürlich das Festzelt.
Vorschlag kommt von der Polizei
Die Gemeinde reagiert damit auf eine Empfehlung der örtlichen Polizei. Immerhin kommt es aufgrund der steigenden Besucherzahlen immer wieder zu Lärm, Randalen und sogar Schlägereien. Nicht selten ist der hohe Alkoholkonsum der Auslöser. Bei der Nachbesprechung des Frühlingsfestes 2017 regte die Polizei deshalb ein Alkoholverbot an.
Dem Verbot zufolge, ist der Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen während der Festtage untersagt. Das gilt also auch auf dem Marktplatz und auf dem Weg vom Bahnhof, auf dem sich die leeren Flaschen reihen. In Zügen ist der Alkoholkonsum ohnehin schon verboten. Polizeisprecher Helmut Lex erklärt gegenüber dem Merkur: „Jetzt können wir Biertragl oder Schnapsflaschen jedem abnehmen – nicht nur Jugendlichen.“
SOCIAL MEDIA SEITEN