Altbestand weicht Doppelwohnhäusern

In Tegernsee steht wieder ein großes, privates Bauvorhaben an. Der Bauausschuss zeigte sich zwar kritisch, stimmte aber im Endeffekt doch zu. Woran liegt’s?

Dieses alte Gebäude soll von zwei modernen Wohnhäusern ersetzt werden.

In etwas reduzierter Besetzung, dennoch beschlussfähig traf sich am Montagabend der Tegernseer Bauausschuss im Rathaus. Besprochen wurde unter anderem ein Bauvorhaben in der Schwaighofstraße, welches einige Ausschussmitglieder kritisch sahen.

Zwei Doppelwohnhäuser statt ein Haus

Derzeit steht in der Schwaighofstraße 20 noch ein einzelnes Gebäude auf einem weitläufigen Grundstück. Der Altbestand soll aber bald abgerissen und durch zwei Doppelwohnhäuser ersetzt werden. 16 auf 16 Meter, zuzüglich 2,30 Meter für Balkone misst je eines der Häuser.

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Um eine Ebenerdigkeit und verbesserten Abfluss von Regenwasser zu gewährleisten, soll das Gelände straßenseitig zwei Meter aufgeschüttet und seeseitig 60 Zentimeter abgegraben werden. Auf 512 Quadratmetern Grundfläche soll also gebaut werden. Für einige Mitglieder sehr nah an der Maximalbebauung und einfach zu groß.

Bedenken wurden geäußert: Die Häuser fügen sich nicht ein. Als Negativ-Beispiel wurde ein Fall aus Tegernsee Süd angeführt. Auch in der Riedersteinstraße wurde ein Altbestand zur Maximalbebauung umgewandelt. Manuela Brandl (BL) wollte wissen:

Ich verstehe ja jeden, der sein Grundstück optimieren möchte, aber wir klopfen uns die See- und Uferbebauung so zu- kann man das nicht irgendwie anders regeln? Kleiner?

Laut Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) sei der Antrag nach aktuellem Baurecht zulässig. Er findet es außerdem, besser zwei stimmige Häuser zu erbauen als beispielsweise ein Altes stehen zu lassen und im Garten des Grundstücks ein zusätzliches, neues Gebäude zu errichten. Bauamtsleiterin Bettina Koch wurde deutlicher:

Jeder hat das Recht darauf, sein Grundstück maximal auszunutzen.

Hagn fasste zusammen: “Wir haben eine Baulücke und auch wenn es mir nicht gefällt, darf und soll diese bebaut werden. Wenn wir einfach alle gegen etwas baurechtlich Zulässiges stimmen, werden wir eben vom Landratsamt ersetzt.”

Mit hochgezogenen Augenbrauen wurde dem Antrag schließlich mit sechs zu zwei Stimmen stattgegeben. Hagn fügte noch hinzu: “Wir haben die notwendigen zu wahrenden Abstandsflächen schon maximiert, um Maximalbebauungen stark zu erschweren.” Aber Baurecht ist wohl eben Baurecht.

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