Anleinpflicht für Hunde – Tegernseer Stadtrat votiert für die Leine am Rottach-Damm-Weg

Der Tegernseer Stadtrat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am vergangenen Dienstag für eine Hunde-Anleinpflicht auf der Tegernseer Seite des Rottach-Dammweges ausgesprochen.

Diese tritt zum 1. August 2011 in Kraft. Dabei machten es sich die Mitglieder des Stadtrates nicht leicht mit der Entscheidung und diskutierten im Vorfeld der Abstimmung ausführlich über das Für und Wider einer solchen relativ weitgehenden Verordnung.

Ein idealer Weg für Radfahrer und Fußgänger – und für Hundehalter

Bereits heute an der Hundeleine - der Fotograf freut sich
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Der Rottach-Dammweg beginnt an der kleinen, derzeit stillgelegten Brücke über die Rottach an der Ortsgrenze der Gemeinde Rottach-Egern und der Stadt Tegernsee und führt von dort entlang der Rottach bis zum Sportplatz am Birkenmoos.

Der Weg bietet Radfahrern und Fußgängern die Möglichkeit dem Lärm und den Gefahren der Haupt-und Seitenstraßen zu entkommen und sich entspannt in der Natur zu bewegen. Somit ist er natürlich auch für Hundehalter ein idealer Ort zum Spaziergang mit ihren Vierbeinern. Nichts desto trotz ist er relativ schmal und bietet wenig Möglichkeiten möglichen Gefahren auszuweichen.

Gerade dem Aspekt der Sicherheit schenkten die Mitglieder des Stadtrates besondere Aufmerksamkeit. Bürgermeister Peter Janssen gab beispielsweise zu Bedenken, dass viele Fußgänger, darunter vor allem ältere Einwohner und Kinder, Angst vor frei laufenden Hunden hätten und gerade auf diesem schmalen Weg somit unausweichlich in Berührung mit den freilaufenden Vierbeinern kommen würden.

Auch Norbert Schussmann von der CSU teilte diese Auffassung und fügte zudem an, dass Radfahrer auf dem Dammweg frei laufenden Hunden kaum ausweichen können. „Damit kommt es schnell zu Gefahrensituationen für Mensch und Tier.“

Dr. Marina Niggl-Fisser (Bürgerliste) sprache sich gegen eine Anleinpflicht aus und nahm stattdessen vor allem die Radfahrer in die Verantwortung.

Eine Anleinpflicht führt auch dazu, dass Fahrradfahrer weniger umsichtig und deutlich schneller über den Dammweg fahren . Dies geht dann wieder zu Lasten der Spaziergänger und gefährdet vor allem die dort laufenden Kinder.

Keine Zwischenfälle in der Vergangenheit

Auch Heino Freiherr von Hammerstein (Bürgerliste) wollte eine generelle Anleinpflicht auf dem Rottach-Dammweg nicht mittragen. Seiner Meinung nach gab es bisher keinerlei Berichte über Zwischenfälle aufgrund freilaufender Hunde auf dem Dammweg. Deshalb halte er eine solche Maßnahme für überzogen.

Gleichwohl sprach sich von Hammerstein für eine einheitliche Regelung auf der Tegernseer und der Rottacher Seite des Dammweges aus. Auf der zu Rottach-Egern gehörenden Seite des Dammweges gilt eine Anleinpflicht für Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50cm.

In der auf die rege Diskussion gefolgten Abstimmung sprachen sich dann schließlich zwölf Delegierte für eine generelle Hunde Anleinpflicht auf Tegernseer Seite des Rottach-Dammweges aus, drei Mitglieder des Stadtrates waren dagegen. Somit gilt in Tegernsee neben dem bereits seit Ende 2002 bestehenden generellen Hundeverbot auf der Point nun ab 1. August 2011 ein Anleingebot auf dem Rottach-Dammweg. Im übrigen Stadtgebiet existiert jedoch weiterhin keine Anleinpflicht.

In jeder Gemeinde eine andere Verordnung – Einheitlichkeit Fehlanzeige

In Rottach gilt die Verordnung bereits

Auch die anderen Gemeinden am Tegernsee haben Verordnungen zur Hundehaltung.

In Rottach-Egern herrscht neben der bereits erwähnten Anleinpflicht im gesamten Ort für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50cm, ein Hundeverbot für alle Kinderspielplätze, Sportplätze, Friedhöfe und die Badebereiche See- und Warmbad und Schorn.

Ähnliches gilt auch für Gmund. Dort wurde 2001 ebenfalls ein Anleingebot für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50cm und für Kampfhunde im Allgemeinen erlassen.

Zudem gilt ein Verbot für alle Kinderspielplätze, dem Strandbad in Seeglas sowie den Bade und Liegewiesen in Kaltenbrunn und St. Quirin.

Bad Wiessee sieht ein Anleingebot in den Bereichen der Seepromenade und am Lindenplatz vor. Hinzu kommt hier ein Hundeverbot auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, dem Bade und Liegebereich im Freibad Abwinkl, im Kurpark und auf allen gärtnerisch gestalteten Flächen entlang der öffentlichen Verkehrswege.

Die Gemeinde Kreuth hat einzelne Bereiche auf dem Dammweg links der Weissach mit einem Hundeverbot versehen, ansonsten gibt es dort keine weiteren Vorschriften zu diesem Thema.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann den Hundehalter gemäß des Artikels Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern bis zu 2.500€ Strafe kosten.

Blinden,- Rettungs-und Polizeihunde sind von den Verboten natürlich nicht betroffen.

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