Anlieger über Wertminderung empört

Im Dezember noch verwehrte der Ortsplanungsausschuss sowohl den Abbruch des Bungalows als auch eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus in der Georg-Hirth-Straße 7. Doch nun ist dies offenbar Schnee von gestern: Der Abbruch erfolgt dennoch. Die Nachbarn beklagen die „Unmöglichkeit“ einer solchen Genehmigung.

Wo bis Anfang des Jahres ein betagter Bungalow zwischen Luxus-Eigentumswohnungen leer stand, sind nun Baufahrzeuge angerückt.

Wo bis Anfang des Jahres ein betagter Bungalow zwischen Luxus-Eigentumswohnungen leer stand, sind nun Baufahrzeuge angerückt. Eine Planierraupe schafft Platz für das Projekt der „Captial H Immobilien Rottach-Egern GmbH & Co. KG“. Sie will ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, zehn Tiefgaragen- und zwei Besucherstellplätzen errichten. Das Problem ist, das sich immer wieder zeigt, dass auf beiden Seiten des Grundstücks alle Immobilien bis auf ein Maximum ausgereizt wurden. So bleibt dem Bauträger aus Lichtenwald in Baden-Württemberg nur noch ein schmaler Zugang zum Grundstück.

Darauf errichtet werden soll ein fünf Meter hohes Gebäude für zwei Erdgeschoss- und einer Dachwohnung. In der Tiefgarage stieg die Anzahl der Stellplätze inzwischen von ursprünglich acht auf zehn. Zwei Stellplätze sind entlang der gemeinsamen Zufahrt zu den anderen Häusern geplant. Obwohl es dafür bereits einen genehmigten Vorbescheid des Landratsamtes gab, legten sich die Rottacher Ausschussmitglieder im Dezember noch quer. Denn das Problem seien die fehlenden Abstandsflächen. Doch dieses lösten die Bauträger intern. Sie übernahmen gegenseitig die nötigen Abstände, um die „maximale Nutzung“ des Grundstücks zu übernehmen. „Hauptsache, die Kasse stimmt“, hieß es am Ratstisch damals.

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„Gebäudeversprung“ zur Gewinnmaximierung

Denn im Sommer habe die Zufahrt zwar eine Breite von 3,10 Metern, doch im Winter wäre eine Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Handwerker und Lieferfahrzeuge kaum noch möglich, da dort auch noch Schnee gelagert werden müsste. Dies habe das Landratsamt „überhaupt nicht berücksichtigt“. Inzwischen besserte der Bauwerber nach. Sowohl bei der Schneeräumfläche als auch bei den immer „noch zu geringen Abstandsflächen“.

Dabei nutzte er die Möglichkeit eines „Gebäudeversprungs“, eines nicht durchlaufenden Giebels. Da dieser aber „ortsunüblich“ sei, verwehrte der Ortsplanungsausschuss im Dezember sowohl den Abbruch als auch eine Baugenehmigung. Darauf vertrauten die unmittelbaren Nachbarn. Doch seit in diesen Tagen die Baufahrzeuge auf der schmalen Zufahrt für beide Grundstücke zu Gange sind, ist Feuer am Dach.

„Unmögliche Baugenehmigung“

„Ohne entsprechende Vorwarnung und trotz meterhohem Schnee wurden wir von einem Abbruchteam einer Tölzer Baugesellschaft überrascht, die erst die Holzteile und Fenster entfernten und seit heute das Dach abreißen und dabei einen Bagger und Container und laufend schwere LKW für den Abtransport verwendet“, beklagt sich Wolfgang O. auch im Namen seiner Nachbarn gegenüber der Tegernseer Stimme. Die Baufirma bemühe sich zwar, die Einfahrt zur Tiefgarage freizuhalten, was aber tagsüber nicht immer gelinge.

„Es wäre sicherlich ein guter Zeitpunkt für das Landratsamt wie unserem Bauausschuss“, sich die Situation vor Ort einmal anzusehen um die „Unmöglichkeit der Genehmigung“ eines wesentlich größeren Neubaus in Augenschein zu nehmen, so Wolfgang O. „Bei den zu geringen Abstandsflächen, über die wir Käufer der Eigentumswohnungen weder gefragt noch informiert wurden, würde im Ortskern von Rottach der Charakter einer Reihenhaussiedlung entstehen, die mit einer Wertminderung unserer nicht gerade preisgünstigen Wohnungen verbunden sein wird“.

Eine Nachfrage bei Bauamtsleiterin Christine Obermüller ergab, dass der Abbruch zwar inzwischen „genehmigungsfrei“ sei, „aber damit noch keine Baugenehmigung verbunden ist“. Eine Baubeginnsanzeige sei fristgerecht beim Landratsamt und dem Bauamt eingegangen. So bleibt den betroffenen Nachbarn nur als letzte Hoffnung, dass nicht auch noch die Ablehnung der Gemeinde wegen des „Gebäudeversprungs“ durch ein Einvernehmen des Landratsamts ersetzt wird.

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