Ungerechte Stürme der Entrüstung

Die Entrüstung ist groß. Nachdem wir am Montagabend darüber berichtet haben, dass der ehemalige Gasthof Glasl einer Wohnbebauung weichen muss, ist eine Welle der Empörung durch das Tal geschwappt. Der Glasl – eine Rottacher Institution – darf nicht weichen.

Schuld an der Entwicklung sind in den Augen einiger die Gemeinderäte, der Bürgermeister und allen voran der Eigentümer. Denn der will verkaufen, groß absahnen. An die Allgemeinheit denkt er dabei nicht.

Das Gasthof Glasl soll verkauft und anschließend abgerissen werden.
Der Gasthof Glasl soll verkauft und anschließend abgerissen werden.

Unter anderem mit Unterschriftenlisten soll nun versucht werden, den Glasl zu erhalten. Ein Ansinnen, das vor allem auf den neuen Eigentümer zielt. Den wollen die Initiatoren mithilfe von möglichst vielen Unterstützern dazu bringen, dass der Gasthof im zukünftigen Nutzungskonzept eine Rolle spielt.

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Gleichzeitig hoffen viele am Ende aber auch darauf, dass der Druck so groß wird, dass Noch-Eigentümer Wolfgang Lentner es sich möglicherweise doch anders überlegt und nicht verkauft. Einige Kritiker Lentners bedienen sich dabei Argumenten, deren Anmaßung, bei allem nachvollziehbaren Frust über den bevorstehenden Abriss des Glasl, fast unerträgliche Züge annimmt.

Was interessiert es den Eigentümer? Der muss nicht mehr ackern, macht seinen Reibach und ist zufrieden. Dass ein Stück Tradition vernichtet wird, wuppe … Es geht nur ums Geld, um möglichst viel Geld. Ein schwaches Bild einer Gesellschaft, in der Geld über allem steht …

Andere erklären, mit sichtlichem Stolz auf ihr Insiderwissen, dass es sehr wohl einen Pächter gäbe, der den Glasl nach den gesetzlichen Vorgaben renoviert und ausgebaut hätte.

Es liegt nur am Wirt, ich erinnere hier an ein paar Veranstaltungen, bei denen es im Gasthof Glasl zuging wie in einem Wirtshaus, schön war’s, und warum macht er nicht weiter? Und wenn es ihm zu viel Arbeit ist, warum lässt er es nicht einem Pächter? Es gäbe einen …

Dass wir in einer Gesellschaft und einem Land leben, das im Gegensatz zu anderen das Recht am Privateigentum hoch achtet, scheinen viele Kritiker an den Stammtischen und in den Foren dabei zu vergessen.

“Was ist mit der Nutzungsänderung?”

Eine der wichtigsten Ausprägungen von Eigentum ist die Möglichkeit, es zu verkaufen. Man kann unter normalen Umständen niemanden dazu zwingen, dass er sein Hab und Gut behält oder es, wie im Fall des Glasl, renoviert und im Anschluss der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Wolfgang Lentner hat sich entschieden, seinen Gasthof zu verkaufen. Da das Haus kein “Volkseigentum” ist, kann er in gewissem Rahmen mit seiner “Sache” nach Belieben verfahren und “andere von jeder Einwirkung ausschließen”.

Sicherlich kann man nun darüber diskutieren, ob eine Gemeinde wie Rottach-Egern nicht zukünftig die formale Möglichkeit haben sollte, über die Nutzung eines solchen prägenden Gebäudes – einem Stück Rottacher Tradition – mitzuentscheiden. Es möglicherweise in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt zu erhalten. Doch auch die oft ins Spiel gebrachte Nutzungsänderung würde am Wesen des Eigentums nichts ändern. Lentner könnte immer noch verkaufen, selbst wenn der Erlös bei einer festgeschriebenen Nutzung am Ende deutlich geringer ausfällt.

Trotzdem sollten alle, die sich jetzt darüber echauffieren, wie man die Allgemeinheit und die Heimat in dieser Form verraten kann, einfach mal gedanklich den Spieß umdrehen. Wie ungerecht erscheinen dann einige der im Raum stehenden Forderungen gegenüber dem Noch-Eigentümer. Wie entrüstet wäre man selber, wenn Fremde einem in der Öffentlichkeit vorschreiben würden, was man mit seinem Eigentum anstellen darf und was nicht. Stürme der Entrüstung scheinen ein probates Mittel – solange sie nicht einen selbst treffen.

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