Antrag zur Gleichstellung rechtswidrig

Die Forderung nach Gleichstellung von Arbeitskräften in den Holzkirchner KiTas ist nach Einschätzung der Regierung rechtswidrig. Damit ist ein entsprechender Antrag der SPD hinfällig. Der Gemeinde sind die Hände gebunden.

Der Antrag zur Gleichstellung im Hort ist nach Einschätzung der Regierung rechtswiedrig.
Der Antrag zur Gleichstellung im Hort ist nach Einschätzung der Regierung rechtswiedrig.

Wie das Landratsamt heute mitteilt, liegt das Ergebnis der Prüfung durch die Regierung von Oberbayern vor. Diese hatte aufgrund der möglichen landkreisübergreifenden Relevanz des Themas den Antrag der Holzkirchner SPD überprüft.

Das Ergebnis: Mit einer Umsetzung des Antrags würde die Gemeinde gegen gesetzliche Fördervoraussetzungen im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie gegen das sogenannte Koppelungsverbot verstoßen.

Anzeige

Demnach hat die Gemeinde keinen Ermessensspielraum bei der Auswahl der Träger, wenn diese die abschließenden Fördervoraussetzungen erfüllen. „Vielmehr handelt es sich um einen gerichtlich einklagbaren gesetzlichen Förderanspruch der Träger gegenüber den Gemeinden“, heißt es in der Mitteilung. Für Holzkirchen bedeutet das, dass keine zusätzlichen Voraussetzungen ausgesprochen werden dürfen, auch nicht in einem gesonderten Vertrag, die einen Träger von der Förderung ausschließen würden.

“Debatte nicht auf dem Rücken der Kinder austragen”

Holzkirchens Bürgermeister Olaf von Löwis ist nach der Entscheidung zunächst einmal dankbar, dass die Marktgemeinde hier rechtliche Unterstützung erhalten habe. „Wir waren uns im Rathaus ja selber unsicher. Die komplexe Begründung verdeutlicht nun, dass wir damit richtig lagen“, so von Löwis.

Gleichzeitig ist er aber froh, dass die Debatte nun nicht weiter auf dem Rücken der Kinder und der Angestellten des Horts ausgetragen werde. Ihm sei sehr wichtig, dass die Träger nach ihrer tatsächlichen Arbeit beurteilt werden. „Und wenn ich mich so umhöre, waren alle sehr zufrieden mit dem, was die Caritas leistet“, so von Löwis.

Gleichzeitig gibt er jedoch zu, dass solche Verträge, wie sie bei der Caritas geschlossen werden, „gesellschaftlich nicht sehr modern“ seien:

Das ist einfach kein Zustand. Aber es hilft ja nichts. Wir haben eine klare Rechtslage.

Er beobachte allerdings bereits eine breite Debatte in der Kirche selber. Daher hofft er, dass sich auf diesem Weg eine Änderung einstellt. „Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass bei dieser großen gesellschaftlichen Debatte wir in Holzkirchen diejenigen sein sollten, die ein Zeichen in den Vatikan hoch senden sollten“, so von Löwis.

SPD will Information prüfen lassen

Selbst wenn die Gemeinde wollte, sind ihr jetzt wohl die Hände gebunden. Die Rechtsaufsicht hat der Gemeinde geraten, in der kommenden Sitzung über die Rechtslage zu informieren und eine Nichtbefassung zu beantragen. Selbst wenn sich der Marktgemeinderat dann noch für den Antrag der SPD entscheiden sollte, würde die Aufsichtsbehörde eingreifen und den Beschluss aufheben.

Auf Nachfrage gibt man sich bei der SPD ruhig. Wie der Vorsitzende Hannes Gräbner auf Nachfrage mitteilt, wolle man nun zunächst den Bescheid der Behörde prüfen lassen. Erst dann könne man über weitere Schritte entscheiden. „Den Antrag werden wir aber wohl nicht zurücknehmen. Aber das entscheidet letztlich die Fraktion“, so Gräbner.

Eine weitere Möglichkeit der Marktgemeinde wäre, den Vertrag mit der Caritas fristgemäß zu kündigen. Hier sieht der Vertrag eine Frist von einem Jahr zum Schuljahresende vor. Allerdings gibt sich von Löwis skeptisch. Seiner Meinung nach sei es nicht gerechtfertigt, durch so einen Vorfall einen Träger durch einen anderen zu ersetzen, wenn dieser gute Arbeit leiste. Zudem müsste laut Auskunft des Landratsamtes erst noch geprüft werden, ob ein solches soziales Kriterium bei der Neuvergabe rechtmäßig wäre.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner