Asyl-Haus als Sammelunterkunft abgelehnt

Mehrmals schon gaben die Pläne des Rechtsanwalts Peter Horst Anlass zur Diskussion im Gmunder Ortsplanungsausschuss. Bisher lehnten Landratsamt und Gemeinde die unterschiedlichsten Varianten seines Antrags zweier Wohngebäude für Asylsuchende ab. Doch Peter Horst gibt nicht auf.

Dieses Haus in Dürnbach soll zu einer Sammelunterkunft werden. Doch die Gemeinde hat was dagegen.
Dieses Haus in Dürnbach soll zu einer Sammelunterkunft werden. Doch die Gemeinde hat was dagegen.

Seit Jahren streitet Rechtsanwalt Peter Horst mit der Gemeinde Gmund. In der Mühlthalstraße in Dürnbach will er zwei Wohngebäude für Aslysuchende errichten. Bisher ohne Erfolg. Sowohl Landratsamt als auch Gemeinde lehnten sein Vorhaben immer wieder ab.

Ein Rückblick: 2013 überlegt Peter Horst, auf seinem 2.900 Quadratmeter großen Anwesen zwanzig bis dreißig Flüchtlinge unterzubringen. Die Nachbarn protestieren, und die Gemeinde besteht auf einer Nutzung als Wohngebäude. Eine Nutzung als Sammelunterkunft lehnt sie strikt ab. Sein Bauantrag scheitert. Also baut Peter Horst sein Haus ohne Genehmigung um. Die Gemeinde verhängt daraufhin eine Veränderungssperre und schließt eine grundsätzliche Nutzung für soziale Zwecke aus. Es kommt zum Rechtsstreit. Seitdem ist der Anwalt im Dauerclinch mit der Gemeinde.

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Auch die neue Variante überzeugt nicht

Aber der Gmunder gibt nicht auf und stellt einen neuen Bauantrag. Diesmal mit neuer Bauvariante für zwei Wohnhäuser mit je sechs Wohnungen und einer Größe von je 122 Quadratmetern. Stellplätze will er westlich des bestehenden Wohnhauses anordnen. “Jede Wohnung soll laut Plan vier bis fünf Zimmer mit drei oder vier Betten haben”, erklärte Bauamtsleiterin Christine Lang in der gestrigen Ortsplanungsausschuss-Sitzung.

Das wäre Wohnraum für mindestens zwölf Personen pro Wohnung, die nicht verwandschaftlich zusammengehören. So wie es sich darstellt, ist es eher eine Sammelunterkunft – und die ist nicht zulässig.

Grundsätzlich sei die „Art der Nutzung“ zwar zulässig, räumte Lang ein, es sei aber ein Unterschied, ob man ein Wohngebäude oder eine Sammelunterkunft plane. Und laut geändertem Bebauungsplan sei die Nutzung für soziale Zwecke ja bereits ausgeschlossen worden.

Außerdem überschreite die Baufläche des einen Gebäudes von 321 Quadratmetern das Maß der baulichen Festsetzung um ungefähr einhundert Quadratmeter, fügte Lang ergänzend hinzu. Zusätzlich wären pro Wohneinheit drei Stellplätze erforderlich, so dass man dafür von der Gestaltungssatzung abweichen müsste.

Zu groß, zu wenig Wohngebäude

Der geplante Verbindungsbau der beiden Wohnhäuser sei außerdem mit Flachdach geplant, auch hier weiche der Antrag von der Gestaltungssatzung ab. So verwies die Bauamtsleiterin darauf, dass Bürgermeister Georg von Preysing den Antrag ablehnt. Von Preysing, der bei diesem Tagesordnungspunkt noch abwesend war und erst später hinzukam, ließ ausrichten, dass sich die Größe des einen Gebäudes von über 300 Quadratmetern nicht in die Umgebung einfügt und deshalb nicht genehmigt werden könne.

Gleichzeitig habe er Bedenken, ob es sich überhaupt um ein Wohngebäude handelt. Und eine Asylunterkunft sei eben nicht zulässig. Lang bat die Ortsausschuss-Mitglieder im Namen des Bürgermeisters daher um Bestätigung der Ablehnung. Und so wurde mit zehn zu null Stimmen einer Verweigerung des Bauantrags zugestimmt.

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