Asyl-Villa: Nur Familien erwünscht

Seit Jahren herrscht ein Disput zwischen der Gemeinde Gmund und dem Rechtsanwalt Peter Horst, der in seinem Haus Flüchtlinge unterbringen will. Die nie enden wollenden Verhandlungen gehen nun in eine neue Runde. Die Gemeinde ist weiterhin gegen eine Gemeinschaftsunterkunft – um sie zu verhindern, wurde eine Änderungssperre verhängt.

Die Nutzung des Hauses des Gmunder Rechtsanwalts Peter Horst sorgt seit 2013 immer wieder für Diskussionsstoff.
Die Nutzung des Hauses des Gmunder Rechtsanwalts Peter Horst sorgt seit 2013 immer wieder für Diskussionsstoff.

Häuser und Wohnungen werden derzeit dringend gebraucht – nicht nur, um Wohnraum für Einheimische zu schaffen, sondern gerade um Asylbewerber unterzubringen. Das Landratsamt Miesbach ist seit mehreren Monaten mit vielen Privatbesitzern in Gesprächen. Einer davon ist der Gmunder Rechtsanwalt Peter Horst, der sein Haus in Dürnbach als Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen will.

Zwischen Horst und den Behörden laufen schon seit 2013 Verhandlungen um sein Haus in der Mühlthalstraße. Sogar das Verwaltungsgericht München war mit dem Fall beschäftigt. Horst bot an, 20 Asylbewerber in seiner Villa unterzubringen – der Widerstand der Nachbarn war jedoch groß. In der Zwischenzeit begann der Hausbesitzer bereits mit Umbaumaßnahmen. Die Gemeinde verhängte deshalb eine erste Veränderungssperre.

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Veränderungssperre soll Zeit schaffen

Im Gmunder Ortsplanungsausschuss ging es am vergangenen Dienstag erneut um das Grundstück. Die Mitglieder entschlossen sich, vorerst eine weitere Veränderungssperre zu verhängen, da die alte nicht mehr gültig ist: „So können die momentan laufenden Bebauungsplanänderungen abgesichert werden“, erklärte Bürgermeister Georg von Preysing. Man könne innerhalb dieser Sperre zwar Ausnahmen genehmigen, sie werde aber für die kommenden zwei Jahre gültig sein.

Bauamtsleiterin Christine Lang erklärt: “Der Gemeinde liegt derzeit ein neuer Bauantrag für die Nutzungsänderung des Einfamilienhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber vor.” Durch die Änderungssperre kann die Gemeinde Zeit gewinnen, das laufende Verfahren durchzuführen. Die Anwesenden des Ortsplanungsausschuss waren sich einig: Das Gebiet an der Mühlthalstraße soll ein Wohngebiet sein. Lang erklärt:

Wir sind gegen eine Gemeinschaftsunterkunft für Einzelpersonen.

Jedoch habe man nichts dagegen, wenn dort Familien wohnen. Im Rahmen der derzeitigen Nutzung als Einfamilienhaus “wäre eine Unterbringung von maximal acht Asylbewerbern pro Wohnung möglich“, so Nemitz. Da es sich um zwei Wohnungen handelt, könnten dort also bis zu 16 Flüchtlinge unterkommen.

Never ending story

2014 hatte es sogar einen Rechtsstreit um die Villa gegeben. Denn bei den Umbaumaßnahmen in seinem leerstehenden Anwesen ließ Horst damals ohne Genehmigung beträchtliche Abgrabungen vornehmen, um den Keller bewohnbar zu machen. Das Landratsamt schob den Maßnahmen jedoch schnell den Riegel vor. Bei einem Gerichtstermin vor Ort einigten sich die Parteien.

Nachdem schon der Unmut der Nachbarn über eine mögliche Unterbringung von Asylbewerbern offensichtlich war, beschloss der Gmunder Ausschuss nun, das Gebiet rund um die Mühlthalstraße als reines Wohngebiet zu deklarieren – die Unterbringung von Asylbewerbern wäre damit nur in kleinem Umfang möglich. Im November letzten Jahres stellte sich jedoch heraus, dass unter anderem der Standort der Industrieanlagen von Giesicke & Devrient dagegen sprechen, ein reines Wohngebiet umzusetzen.

Die Gemeinde legte deshalb fest, dass grundsätzlich Nutzungen für soziale Zwecke ausgeschlossen sind. Dass Asylbewerber in Horsts Haus wohnen ist nur möglich, sofern die Flüchtlinge dort selbstständig ohne Betreuung und Versorgung leben.

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