Aufreger Zebrastreifen

„Das ist wirklich brandgefährlich“: So lautet das Urteil von Fußgängern, die die Hauptstraße in Tegernsee auf Höhe des Café Kreutzkamm mit Hilfe des Zebrastreifens überqueren möchten. Immer wieder kam es hier in der Vergangenheit zu brenzligen Situationen.

Gefahrenstelle direkt vor der Traumkulisse: An diesem Zebrastreifen sind Fußgänger gefährdet.
Gefahrenstelle direkt vor der Traumkulisse: An diesem Zebrastreifen sind Fußgänger gefährdet.

Irgendein Auto kommt immer. Nur selten herrscht auf der Hauptstraße in Tegernsee gähnende Leere, so dass man als Fußgänger mal schnell einen Straßenwechsel vornehmen kann. Und weil sich die Blechlawinen eben permanent durch den Ort schieben, ist es auch gut, dass es zwei Ampelanlagen sowie zwei „Zebrastreifen“ gibt, die für Sicherheit beim Überqueren der Straße sorgen sollen. Sollen, wohlgemerkt. Denn jener Zebrastreifen auf Höhe Cafe Kreuzkamm – offiziell heißt es übrigens Fußgängerüberweg – ist ein neuralgischer Punkt.

Vermehrt haben Leser, die von der Prinz-Karl-Allee kommend diese Stelle passieren wollen, der TS berichtet, dass es nicht wenige Autofahrer gäbe, die weder abbremsten noch anhielten. Und das, obwohl die Rechtslage eindeutig ist: Nach der Straßenverkehrsordnung haben Fußgänger Vorrang.

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Verkehrsschau im Juli

Passiert ist glücklicherweise an dieser Stelle noch nichts. Doch auch im Tegernseer Rathaus beobachtet man die Situation sehr genau. „Ja, es gab Anwohner-Anfragen, den Zebrastreifen im Zuge für mehr Sichtbarkeit um einige Meter zu verlegen“, sagt Bürgermeister Johannes Hagn (CSU). Weil er diese Bedenken sehr ernst genommen habe, gab es auch eine Verkehrsschau im Juli. Diese setzte sich neben Verantwortlichen der Stadt Tegernsee aus Vertretern des Landratsamtes Miesbach, der örtlichen Polizei und dem ADFC zusammen.

„Die Hauptstraße ist eine Bundesstraße und fällt daher nicht ausschließlich in unseren Zuständigkeitsbereich“, so Hagn weiter. Allerdings hätten sie alle an einem Strang gezogen und das Problem ernst genommen.

Eine Verkehrszählung, bei der auch die Geschwindigkeit gemessen wurde, hat dabei Erstaunliches zutage gefördert: „85 Prozent der in dieser Zeit ausgewerteten Autofahrer waren dort mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von knapp über 40 km/h unterwegs. Man kann also nicht argumentieren, dass an dieser Stelle gerast wird.“

Zu wenig für ein Sicherheitsrisiko?

Zwar habe es auch „Ausreißer“ gegeben, die mit einer Spitzengeschwindigkeit von 70 km/h unterwegs gewesen seinen. Unterm Strich sei das aber zu wenig, um die Stelle als Sicherheitsrisiko einzustufen. „Für eine kommunale Verkehrsüberwachung ist dieses Ergebnis nicht relevant. Es gibt eben eine subjektive Wahrnehmung, der aber die objektiven Messwerte gegenüberstehen“, so Johannes Hagn weiter.

Dennoch habe die Stadt Tegernsee nach Lösungen gesucht. „Nicht sinnvoll ist eine Verlegung des Zebrastreifen in nördliche Richtung. Die meisten Fußgänger, die von der Prinz-Karl-Allee kommen, wollen stadteinwärts gehen. Ein näher am Café gelegener Zebrastreifen würde aus diesem Grund gar nicht genutzt werden. Die Menschen nehmen am liebsten den kürzesten Weg“, ist sich Hagn sicher.

Um aber für mehr Sichtbarkeit zu sorgen, haben sich alle Vertreter darauf geeignet, einen städtischen Motorradparkplatz vor dem Zebrastreifen zu opfern. „Dadurch gewinnen wir circa fünf Meter mehr Raum. Spätestens Ende des ersten Quartals 2016 wird das geschehen“, sagt der Bürgermeister.

“Autofahrer versuchen sich herauszureden”

Ob es das bringt? Das weiß er natürlich nicht. „Zebrastreifen sind leider per se gefährlich.“ Das bestätigt auch Wolfgang Strobl, Verkehrsexperte der Polizei Bad Wiessee. „Eine Ampelanlage ist immer besser. Sie produziert aber auch Stau und den will man ebenfalls vermeiden.“ Er appelliert gleichermaßen an Autofahrer sowie Fußgänger und fordert beiderseitig Rücksichtnahme:

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich Autofahrer schnell herausreden, wenn man sie zur Rede stellt.

Sind die Verstöße aber offensichtlich, bringt das gar nichts, dann wird es unter Umständen ganz schön teuer. Ein Fahrzeughalter, der Fußgängern das Überqueren verwehrt, kann laut Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt bestraft werden.

Wolfgang Strobl kennt aber auch die andere Seite aus Bad Wiessee. Dort sind Autofahrer für Fußgänger am Zebrastreifen in die Eisen gegangen. Fazit: „Allein im letzten Jahr haben wir 14 Auffahrunfälle registriert.“ Sein Tipp für ein friedliches Überqueren der Fahrbahn: „Ich empfehle Fußgängern, die Hand auszustrecken. Der Wille des Querens muss deutlich gemacht werden.“

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