Aufsteller ja – Trödel nein

Die Stadt Tegernsee hat auf ihrer letzten Stadtratssitzung eine neue Regelung für die Nutzung der Wege vor den städtischen Geschäften verabschiedet. Die neue Verwaltungsrichtlinie, die sich am Bayerischen Straßen- und Wegegesetz orientiert, soll ab sofort gültig sein.

Das Ziel sei es die Sondernutzung freier Flächen zu regeln. Das kann beispielsweise Auslagen oder auch Kleiderständer betreffen, die vor die Läden gestellt werden. Es gehe, so Bürgermeister Peter Janssen, nicht darum das Lebendige einzuschränken sondern eher darum es in die richtigen Bahnen zu lenken.

Janssen sind vor allem ausufernde Auslagen ein Dorn im Auge. “Manchmal kommt man sich vor wie im Trödelladen oder stößt sich an aufgehängten Gegenständen an. Das wollen wir damit regeln.”

Erlaubte Nutzung der Fläche vor den Geschäften an der Tegernseer Hauptstraße.
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Zukünftig sollen die Möglichkeiten für die Geschäftsinhaber unter der Hauptprämisse, dass Wege und Plätze in und an den Geschäftsstraßen gut begehbar bleiben, in drei Gruppen eingeteilt werden.

Dabei wird die geringfügige Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Plätze grundsätzlich geduldet. Das beinhaltet einzelne Schaukästen, Automaten an der Hauswand, Aufsteller, Fahrradständer, Dekorationen, Markissen, Sonnenschirme und Darbietungen auf der Straße solange kein Geld dafür genommen wird. Für deren Nutzung brauchen die Geschäftsinhaber auch zukünftig keine Erlaubnis.

Für die nicht-geringfügige Inanspruchnahme wird dagegen eine Genehmigung der Stadt nötig. Wichtig wird das, wenn man die Fläche vor dem Geschäft für den Verkauf von Waren oder zur Bewirtung nutzen möchte.

Nicht erlaubt oder geduldet sind Fahrzeuge oder Anhänger zur Werbung, die auf Parkplätzen abgestellt werden. “Das ist immer wieder ein Missstand bei uns und dafür brauchen wir eine klare Handhabe,” so Janssen, der gleichzeitig auch klarmacht, warum eine solche Richtlinie seiner Meinung nach für einen Ort wie Tegernsee wichtig ist: “Wir sind ein Premiumort. Da sollte eine gewisse Ordnung herrschen.”

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